Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 10144
Vorher
Farben Fuchs GmbH
Eingetragen
21.2.1991
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit TextilienTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und Anstrichmitteln
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Werbeartikeln, Textilien, Farben, Tapeten, Bodenbelägen; Durchführung von Maler- und Siebdruckarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Fuchs
seit 28.12.2004
Geschäftsführer
Monika Birgit Fuchs
seit 6.5.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

92334 Berching, Zum Rachental 2
13.000 €
50.00%
92342 Freystadt, Bürggriesbach, Wendelinistr. 23
13.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fuchs Werbung GmbH

Berching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 55.120,00 51.000,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 31,00
II. Sachanlagen 55.117,00 50.969,00
B. Umlaufvermögen 78.060,71 90.692,68
I. Vorräte 55.620,00 58.790,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 21.871,09 31.228,98
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 569,62 673,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.798,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.376,53 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 143.557,24 143.490,68

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 2.849,19
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 23.150,81 11.697,72
III. Jahresfehlbetrag 13.225,72 11.453,09
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 10.376,53 0,00
B. Rückstellungen 3.000,00 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 140.557,24 137.641,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 143.557,24 143.490,68

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden nach den gesetzlichen Vorschriften abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlusstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Für eine Wertberichtigungen bestand keine Veranlassung.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Abzinsungen waren nicht veranlasst.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2014.

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