Autohaus
Louis Dresen GmbH
Euskirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
I.
Grundlagen des Unternehmens
I.
Geschäftsmodell
Die Autohaus Louis Dresen GmbH mit Sitz in Euskirchen
ist ein seit vielen Jahren Vertriebs- und Servicepartner
der Marken Ford und Hyundai.
Der Vertrieb der Marke Opel wird zum 30.06.2023
eingestellt. Neu in das Geschäftsmodell aufgenommen
wird 2023 der Vertrieb und Service der Marke Maxomotive.
Der Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit
erstreckt sich auf folgende Geschäftsfelder:
- Betrieb von Vertragswerkstätten der Fabrikate
Ford und Hyundai,
- Handel mit Neu-, Jahres- und Gebrauchtfahrzeugen o.
g. Marken sowie Gebrauchtwagen diverser Fabrikate,
- Abwicklung aller mit der Kraftfahrzeugbranche
zusammenhängenden Geschäfte, wie Verkauf von
Ersatzteilen und Zubehör,
- Wartung, Reparaturen und Instandsetzung aller Art
einschließlich Karosserie- und Lackierarbeiten,
sowie Autovermietung.
Dank der Expansion, die die
Geschäftsführung in der jüngsten
Firmengeschichte vorangetrieben hat, können die Kunden
bei der Dresen-Gruppe heute nahezu alles abwickeln, was zur
Gewährleistung ihrer individuellen Mobilität
notwendig ist. Weiteres Wachstum ist fest eingeplant.
II.
Forschung und Entwicklung
Im Bereich Forschung und Entwicklung ist die
Gesellschaft als Handels- und Dienstleistungsunternehmen
nicht tätig.
II.
Wirtschaftsbericht
1.
Geschäftsverlauf und Lage
a.
Ertragslage
Ergebnisquellen
|
01.01. bis
|
01.01. bis
|
Änderung ggü.
|
|
31.12.2023
|
|
31.12.2022
|
|
d. Vorjahr in
|
|
T€
|
%
|
T€
|
%
|
T€
|
Umsatzerlöse
|
55.589,3
|
100,0
|
56.445,1
|
100,0
|
-855,8
|
Gesamtleistung
|
55.589,3
|
100,0
|
56.445,1
|
100,0
|
-855,8
|
Sonstige betriebliche
Erträge
|
305,5
|
0,5
|
105,0
|
0,2
|
200,5
|
Finanzerträge
|
134,3
|
0,2
|
45,1
|
0,1
|
89,2
|
Erträge gesamt
|
56.029,1
|
100,8
|
56.595,2
|
100,3
|
-566,1
|
Materialaufwand
|
47.922,1
|
86,2
|
48.887,7
|
86,6
|
-965,6
|
Personalaufwand
|
2.688,0
|
4,8
|
2.658,8
|
4,7
|
29,2
|
Abschreibungen
|
151,0
|
0,3
|
182,8
|
0,3
|
-31,8
|
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
|
3.344,2
|
6,0
|
3.059,1
|
5,4
|
285,1
|
Finanzaufwand
|
492,3
|
0,9
|
209,4
|
0,4
|
282,9
|
EE-Steuern
|
546,3
|
1,0
|
368,8
|
0,7
|
177,5
|
sonstige Steuern
|
15,6
|
0,0
|
15,8
|
0,0
|
-0,2
|
Aufwendungen gesamt
|
55.159,5
|
99,2
|
55.382,4
|
98,1
|
-222,9
|
Jahresergebnis
|
869,6
|
1,6
|
1.212,8
|
2,1
|
-343,2
|
Die
Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr um
T€ -855,7 (= -1,5 %) vermindert.
Durch die Umsatzentwicklung und der deckungsgleichen
Entwicklung des Wareneinsatzes ist der Rohgewinn im
Berichtsjahr um T€ 109,9 gestiegen. Bezogen auf die
Umsätze wird ein Wert von 13,8 % erzielt (Vorjahr:
13,4 %).
Die Personalkosten sind um T€ 29,2 gestiegen.
Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer beträgt im Berichtsjahr 86 (Vorjahr: 87).
Zum Bilanzstichtag zählt die Berichtsgesellschaft 92
Als
Jahresergebnis wird ein Jahresüberschuss von
T€ 869,7 ausgewiesen.
b.
Finanzlage
Unsere Finanzlage ist als gesichert zu bezeichnen.
Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet,
Verbindlichkeiten innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen
und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu
vereinnahmen.
Unsere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen betragen zum Stichtag 11,4 % der Bilanzsumme und
werden regelmäßig innerhalb der vorgegebenen
Zahlungsfristen beglichen.
Wir beschäftigen qualifiziertes und engagiertes
Fachpersonal.
Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens ist
gemessen am allgemeinen Stand der Kfz-Branche im
abgelaufenen Jahr als gut zu bezeichnen.
Einen Überblick über die Herkunft und
über die Verwendung der finanziellen Mittel des
geprüften Unternehmens gibt die nachstehende
Kapitalflussrechnung, welche die Zahlungsmittelflüsse
nach der direkten Methode darstellt und den
Grundsätzen des vom Deutschen Standardisierungsrat DSR
erarbeiteten Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21
(DRS 21) entspricht.
|
|
2023
|
|
2022
|
|
|
T€
|
|
T€
|
|
Jahresüberschuss
|
869,7
|
|
1.212,6
|
-
|
BP - Anpasssung
|
0,0
|
|
-66,6
|
+
|
Abschreibungen auf
Gegenstände des Anlagevermögens
|
325,1
|
|
400,0
|
+/-
|
Zunahme / Abnahme der
Rückstellungen
|
175,8
|
|
138,8
|
+/-
|
Abnahme / Zunahme der
Vorräte
|
1.818,5
|
|
-2.526,5
|
+/-
|
Abnahme / Zunahme der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
|
629,5
|
|
-886,2
|
+/-
|
Abnahme / Zunahme
anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
|
-2.368,0
|
|
-1.858,4
|
+/-
|
Zunahme / Abnahme der
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
|
1.257,8
|
|
478,9
|
+/-
|
Zunahme / Abnahme
anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
|
56,2
|
|
320,9
|
=
|
Cashflow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit
|
2.764,6
|
|
-2.786,5
|
-
|
Auszahlungen für
Investitionen in das Sachanlagevermögen
|
1.389,7
|
|
2.400,1
|
+
|
Einzahlungen aus
Abgängen von Gegenständen des
Finanzanlagevermögens
|
1.530,6
|
|
1.333,6
|
=
|
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
|
140,9
|
|
-1.066,5
|
+
|
Einzahlungen aus der
Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)
Krediten
|
-2.604,1
|
|
3.683,9
|
=
|
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
|
-2.604,1
|
|
3.683,9
|
|
Zahlungswirksame
Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe der
Cashflows)
|
301,3
|
|
-169,1
|
+
|
Finanzmittelfonds am
Anfang der Periode
|
985,1
|
|
1.154,2
|
=
|
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
|
1.286,5
|
|
985,1
|
c.
Vermögenslage
wesentliche Bilanzposten
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
d. Vorjahr in
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
Aktiva
|
|
|
|
Sachanlagen
|
2.251,9
|
2.717,8
|
-465,9
|
Vorräte
|
9.262,0
|
11.080,4
|
-1.818,4
|
Forderungen
|
2.623,5
|
3.253,0
|
-629,5
|
Flüssige
Mittel/Wertpapiere
|
1.286,4
|
985,1
|
301,3
|
Passiva
|
|
|
|
Eigenkapital
|
4.967,4
|
4.097,7
|
869,7
|
Rückstellungen
|
760,1
|
584,3
|
175,8
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
12.258,1
|
14.862,2
|
-2.604,1
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
2.422,7
|
1.164,9
|
1.257,8
|
Bilanzsumme
|
21.288,3
|
21.532,9
|
-244,6
|
Die Vermögenslage unserer Gesellschaft ist im
Wesentlichen unverändert. Der Mietwagenbestand wurde
weiter aufgebaut. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen dienen der Finanzierung des
Vermögenszuwachses.
2.
Finanzielle und nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren
Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser
Fokus auf:
- Umsatzentwicklung,
- Betriebsergebnis und
- Branchenentwicklung.
Wir ziehen für unsere interne
Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatzrendite und den
Cash-flow heran.
3.
Gesamtaussage
Unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
schätzen wir als gut ein.
Unsere Umsatzentwicklung ist effizient.
Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet,
Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu
begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu
vereinnahmen.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie die
Rückstellungen sind durch liquide Mittel und das
Warenlager gedeckt.
III.
Zweigniederlassungsbericht
Die Gesellschaft unterhält keine
Zweigniederlassungen.
IV.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des
Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
V.
Prognosebericht
Die Entwicklung des Unternehmens beurteilen wir
für 2024 und 2025. Wir erwarten in den folgenden
Jahren einen leichten Umsatzanstieg bei weiterhin positiver
Ertragslage. Die Ertragslage soll sich durch die Festigung
der Markenpalette weiter verbessern.
Wir werden auch zukünftig in der Lage sein,
unseren Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen.
Bezüglich der Risiken verweisen wir aus unseren
Risikobericht.
VI.
Chancen- und Risikobericht
Allgemeiner Risikobericht
Die Gesellschaft hat keine Währungsrisiken. Dem
Wettbewerb am Markt müssen wir uns durch Qualität
und Verlässlichkeit im Kundenservice und mit einer
profitableren Geschäftspolitik stellen. Der bestehende
Privatkundenbereich muss ausgebaut werden.
Spezieller Risikobericht
Die Liquiditätslage ist zufriedenstellend, es
sind keine größeren Engpässe zu erwarten.
Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten
zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten
und Guthaben bei Kreditinstituten.
Die Gesellschaft verfügt über ein
effizientes Mahnwesen; Forderungsausfälle sind die
Ausnahme.
Verbindlichkeiten werden innerhalb vereinbarten
Zahlungsfristen gezahlt.
Ziel des Finanz- und Risikomanagements der
Gesellschaft ist die Sicherung gegen finanzielle Risiken
jeglicher Art. Beim Finanzmanagement verfolgt das
Unternehmen eine durchaus konservative Risikopolitik.
Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und
zur Aufrechterhaltung der jederzeitigen
Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender
Liquiditätsplan erstellt, der permanent an aktuelle
Änderungen angepasst wird und als Basis für die
Geldmitteldisposition dient.
Soweit bei finanziellen Vermögenswerten
Ausfalls- und Bonitätsrisiken erkennbar sind,
werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur
Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen
über ein effizientes Mahnwesen.
Wesentliche Risiken für die zukünftigen
Entwicklung sind derzeit weder erkennbar noch zu
befürchten, auch wenn nicht vollständig
auszuschließen ist, dass sich die weitere Entwicklung
auf den Finanz- und Wirtschaftmärkten auf die
wirtschaftliche Lage der Gesellschaft auswirkt.
Euskirchen, 14. Juni
2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.251.919,00 |
2.717.833,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14,00 |
14,00 |
| 1.
sonstige immaterielle
Vermögensgegenstände |
14,00 |
14,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.251.904,00 |
2.717.818,00 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
78.708,00 |
83.023,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
848.409,00 |
1.121.535,00 |
| 3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
599.125,00 |
703.252,00 |
| 4.
sonstige Sachanlagen |
19.377,00 |
19.774,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| 1.
Beteiligungen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.029.940,63 |
18.804.228,55 |
| I.
Vorräte |
9.261.965,84 |
11.080.444,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.481.525,95 |
6.738.671,02 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
2.623.453,76 |
3.252.978,08 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.286.448,84 |
985.112,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.394,34 |
10.805,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.288.253,97 |
21.532.867,40 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| B.
Kapitalrücklage |
2.800.000,00 |
2.800.000,00 |
| C.
Gewinnrücklagen |
414.146,52 |
414.146,52 |
| I.
satzungsmäßige Rücklagen |
414.146,52 |
414.146,52 |
| D.
Gewinnvortrag |
383.572,79 |
-829.070,16 |
| E.
Jahresüberschuss |
869.660,04 |
1.212.642,95 |
| F.
Rückstellungen |
760.108,00 |
584.346,00 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
243.912,00 |
267.912,00 |
| G.
Verbindlichkeiten |
15.560.766,62 |
16.850.802,09 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
12.258.079,68 |
14.862.165,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
11.851.829,68 |
14.293.415,65 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
3.302.686,94 |
1.988.636,44 |
| davon
aus Steuern |
724.195,62 |
491.003,49 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
9.540,16 |
10.441,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.272.260,40 |
1.988.012,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.288.253,97 |
21.532.867,40 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
7.972.771,88 |
7.662.391,45 |
| 2.
Personalaufwand |
2.688.049,36 |
2.658.840,31 |
| a)
Löhne und Gehälter |
1.983.192,70 |
2.006.597,07 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
704.856,66 |
652.243,24 |
| davon
für Altersversorgung |
11.349,26 |
0,00 |
| 3.
Abschreibungen |
151.016,94 |
182.845,38 |
| a)
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
151.016,94 |
182.845,38 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
3.344.177,45 |
3.059.087,56 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
134.333,44 |
45.057,39 |
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
492.320,06 |
209.432,53 |
| 7.
Steuern vom Einkommen und Ertrag |
546.308,00 |
368.773,00 |
| 8.
sonstige Steuern |
15.573,47 |
15.827,11 |
| Jahresüberschuss |
869.660,04 |
1.212.642,95 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in
Euskirchen, Heinrich-Barth Strasse 28, eingetragen im
Handelsregsiter des Amtsgerichts der Stadt Euskirchen , B
23904.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer mittelgroßen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II
HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter, planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter € 250
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Für GWG im
Wert zwischen 250,01 € und 800,00 € ist ein
Verzeichnis mit Sofortabschreibung angelegt.
Für alle Wirtschaftsgüter zwischen 800,01
€ und 1.000,00 € ist eine Poolabschreibung mit
20% oder eine Regelabschreibung über die Nutzungsdauer
nach der AfA - Tabelle vorgesehen.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Bei der Bewertung der
Vorräte (Ersatzteillager) wurde eine
Einzelwerberichtigung vorgenommen.
Die Bewertung der
Neuwagen erfolgte zu Anschaffungskosten
abzüglich gewährten Zuschüsse.
Die Bewertung der
Gebrauchtwagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips gem. §§ 252
Abs. 1 Nr. 4, 253 Abs. 3 HGB. Bei der Ermittlung des
beizulegenden Wertes bzw. Teilwertes wurde ein Wertabschlag
in Höhe von 6 % auf die Anschaffungskosten
vorgenommen. Dieser Abschlagswert deckt nach den retrograd
vorgenommenen Einzelbewertungen das Verlustrisiko
hinreichend ab. Von der Wertermittlung wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Im Geschäftsjahr unterbleibt der Ausweis von
aktiven Steuerlatenzen (§ 274 I 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. T€ 0,0 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr
(Vorjahr: T€ 0,0).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 0,0).
Die
sonstigen Rückstellungen betragen €
516.196,00.
davon entfallen auf:
|
|
Urlaubsansprüche
der Arbeitnehmer
|
29.720,00 €
|
Kulanzleistungen
|
26.880,00 €
|
Tantieme
|
61.600,00 €
|
Offenlegung
|
620,00 €
|
Garantie- und
Gewährleistungsansprüche
|
47.510,00 €
|
Abschluss- und
Prüfungskosten
|
17.850,00 €
|
Rücknahmeverpflichtungen
|
225.800,00 €
|
VVD
Versicherungsschäden
|
10.940,00 €
|
RZ
Überbrückungsgelder
|
22.000,00 €
|
Rechtsanwaltkosten
|
14.400,00 €
|
Abnahmeverpflichtung
|
46.386,00 €
|
Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
|
12.490,00 €
|
|
516.196,00 €
|
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268
V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
|
Restlaufzeit
|
|
|
Summe
|
davon gesichert
|
Art und Form der Sicherheit
|
|
bis 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
|
|
Verbindlichkeiten
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
|
gegenüber Kreditinstituten
|
12.258,1
|
0,0
|
0,0
|
12.258,1
|
11.703,0
|
Sicherungs-
übereignung
|
aus Lieferungen und Leistungen
|
2.422,7
|
0,0
|
0,0
|
2.422,7
|
0,0
|
|
sonstige
|
880,0
|
0,0
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0,0
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880,0
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0,0
|
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Summe
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15.560,8
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0,0
|
0,0
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15.560,8
|
11.703,0
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|
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen T€ 0,0.
Zum 31.12.2023 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
|
Höhe der
Verpflichtung
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Jahresbetrag
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€
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€
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Mietverträge
Immobilien
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2.370.000,00
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474.000,00
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Weitere bedeutende Miet- und Leasingverträge
bestehen nicht.
Rücknahmeverpflichtung aus
Leasinggeschäften
Die Gesellschaft hat sich bereits bei der Lieferung
von Fahrzeugen teilweise verpflichtet, diese Fahrzeuge am
Ende der Leasinglaufzeit zu einem bestimmten, verbindlich
festgesetzten Rücknahmewert zurück zu kaufen.
Die Grundlaufzeit dieser Leasinggeschäfte liegt
im Wesentlichen zwischen 12 und 48 Monate.
Der endgültige Rücknahmepreis ist
abhängig von wertbeeinflussenden Faktoren. Die
Fahrzeuge werden vor der Übernahme begutachtet.
Wertmindernde Feststellungen werden sofort bei der
Abwicklung gutgeschrieben und in Abzug gebracht.
Werden die Leasinglaufzeiten verlängert, werden
die auch die Rücknahmewerte angemessen reduziert. Dies
führt insgesamt zu einer marktgerechten Bildung der
Rücknahmewerte. Für den Fall der
Rücknahmeverpflichtung gewähren die jeweiligen
Hersteller im wesentlichen eine Restwertunterstützung
zur Risikominimierung.
Für den Fall der Rücknahmeverpflichtung
gewähren die jeweiligen Hersteller in bestimmten
Fällen eine Restwertunterstützung zur
Risikominimierung.
Die Rücknahmen in 2023 haben wir
stichprobenweise in der gesamten Abwicklung geprüft.
Dabei wurde festgestellt, dass die Fahrzeuge unter
Berücksichtigung der anerkannten Schäden und den
damit verbundenen Vergütungen durchweg mit einem
positivem Ertrag verkauft wurden.
Die Rücknahmeverpflichtungen aus
Leasingsgeschäften der Marke Opel gehen mit
Auflösung des Opelvertrages in 2023 auf die Opel Bank
über. Das Autohaus L.Dresen GmbH, Euskirchen wurde von
diesen Verpflichtungen entbunden. Für die
Rücknahme von E-Fahrzeugen wurde aufgrund der
unsicheren Marktlage eine Rückstellung in Höhe
von T€ 225,8 gebildet.
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch im Rahmen
der Lagerwagenfinanzierung für die Kreditinstituten
der Herstellerbank Opel (Opel-Bank GmbH) und Gebrauchtwagen
(Santander Consumer Bank) für die in Anspruch genommen
Linien der "Dresen-Gruppe" (Crossover-Bürgschaft).
Die finanzierten Fahrzeuge dienen den o.g.
Kreditinstituten als Sicherheit. Bei Verkauf der
finanzierten Fahrzeuge erfolgt zwingend die Ablösung
des in Anspruch genommen Kreditbetrages.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Periodenfremde Aufwendungen und Erträge, die
für die Beurteilung der Ertragslage der Gesellschaft
von Bedeutung wären, sind im Geschäftsjahr nicht
angefallen.
Die
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB). Im
Geschäftsjahr besteht keine Belastung durch
Ertragsteuern.
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 86
(Vorjahr: 87)
Arbeitnehmer beschäftigt. Davon waren 24
gewerbliche Arbeitnehmer und 50 Angestellte. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt (§ 285
Nr. 7 HGB).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert
durch Herrn Ivca Majic, Kaufmann, Herrn Benedict Dahlmann,
Kaufmann, Herrn Michael Homburger, Kaufmann und Herrn
Christian Bartsch, Kaufmann geführt.
Die
Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Gesamtbezüge für die Mitglieder des
Geschäftsführungsorgan betragen im
Geschäftsjahr T€ 183,0.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Ivca Majic Benedict Dahlmann
- Geschäftsführer - -
Geschäftsführer -
Michael Homburger Christian Bartsch
- Geschäftsführer - -
Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Autohaus Louis Dresen GmbH :
Prüfungsurteile:
Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Louis
Dresen GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus
Louis Dresen GmbH für das Geschäftsjahr vom
01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in
allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 III 1 HGB erklären
wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen
die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit §
317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeiten der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigen oder unbeabsichtigten
- falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder
Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter-
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für
die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser
Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau
und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die
zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und
Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit
dem Jahresabschluss, seine Gesetzes- entsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen.
Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger / bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Mönchengladbach,14. Oktober 2024
msp audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frank Söllner
-Wirtschaftsprüfer-
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