HiSun GmbH
in Liquidation
Oberhaching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
39.016,06 |
39.016,06 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
38.789,40 |
38.789,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
226,66 |
226,66 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
31.264,24 |
29.911,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
70.280,30 |
68.927,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
55.475,91 |
52.990,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.352,92 |
2.485,46 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
31.264,24 |
29.911,32 |
| B.
Rückstellungen |
35.050,00 |
34.665,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.230,30 |
34.262,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
70.280,30 |
68.927,38 |
Anhang
Vorliegender Jahresabschluss der HiSun GmbH zum
31.12.2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht der Bilanz oder Gewinn- oder
Verlustrechnung gemacht.
Gemäß § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB wurde
auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
a. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
1.
Aussagen zur der Form des Jahresabschlusses
a. Abweichungen gegenüber dem Vorjahr bei der
Darstellung
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
b. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
c. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen.
d. Der Übergang von der degressiven
zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in
denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führt.
e. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410 wurden
im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.
f. Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
g. Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
h. Die ausgewiesenen Kassen- und
Banksalden stimmen mit den Salden lt. Kontoauszüge zum
Bilanzstichtag überein.
i. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
j. Die Rückstellungen wurden in Höhe des
nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
k. Die Steuerrückstellungen betreffen die
Steuern für das laufende Geschäftsjahr.
k) Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
l. Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
außerhalb der Bilanz waren nicht auszuweisen.
3.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
a. Aktive latente Steuern
Der nach der Steuerbilanz sich ergebende
Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Die Steuerbilanz zeigt einen gleichen Gewinn.
Von der Möglichkeit einen Aktivposten für
latente Steuererträge zu bilden wurde kein Gebrauch
gemacht.
b. Passive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Von der Möglichkeit einen Passivposten für
latente Steuererträge zu bilden wurde kein Gebrauch
gemacht.
c. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
> 5 Jahre
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 0,00.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden.
4.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt.
a. Weitere Daten
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 22.12.2011 festgestellt.
5.
Verbesserung des Einblicks in die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
a. Angaben zur Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Heiko Schwarz, Geschäftsführer
b. Angaben betreffend die Gesellschafter
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB):
Sachverhalte
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Euro
|
Forderungen
|
0,00
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
34.827,61
|
Euro
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Rangrücktrittserklärung:
Die Gesellschaft ist zu Buchwerten überschuldet.
Zahlungsunfähigkeit liegt nicht vor.
Der Gesellschafter Herr Heiko Schwarz tritt seine
Forderungen hinter alle anderen Gläubiger im Rang
zurück.
Die HiSun GmbH befindet sich in Liquidation. Die
Löschung im Handelsregister wurde beantragt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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