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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Philipp Clausen seit 28.4.2008 | Geschäftsführer |
Peter Stöcker seit 28.4.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Courtwalk GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.03.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANG für das Geschäftsjahr 2008I. Allgemeines Der Jahresabschluss der Courtwalk GmbH, Münster, - im Folgenden "Gesellschaft" genannt - zum 31. Dezember 2008 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256 und §§ 264 bis 288 HGB aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Vorschriften der §§ 266, 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den gesetzlichen Vorschriften. Die Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldposten erfolgte unter Beachtung der handelsrechtlichen Grundsätze. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen sind zum Nennwert bilanziert. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Das Stammkapital ist voll eingezahlt. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gem. § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. IV. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Herr Philipp Clausen, Greven und Herr Peter Stöcker, Berlin. Zur Vertretung der Gesellschaft waren beide Geschäftsführer jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüglich der Angabe der Geschäftsführerbezüge gem. § 285 Nr. 9a HGB macht die Gesellschaft von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Münster, den 28. August 2009 Philipp Clausen, Peter Stöcker |
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