Heide von Muschwitz GmbHLiquidiert

Freiligrathstraße 15, 40479 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 74337
Vorher
Augenoptik Möller GmbH
Eingetragen
4.11.2004
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Die Durchführung von Seminaren, das Training und die Durchführung von Beratungs- und Managementleistungen, die augenoptische Beratung, Dienstleistungen im Augenoptikgewerbe, Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, Verwaltung, Vermietung sowie Verpachtung und Veräußerung und sonstige Verwertung von eigenen bebauten Grundstücken sowie die Verwaltung und der Erwerb von Beteiligungen.

Historie

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Management

NameRolle
Heide von Muschwitz
seit 13.1.2026
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Heide von Muschwitz
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heide von Muschwitz
Düsseldorf
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Augenoptik Möller GmbH

Velbert

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.782,30
B. Anlagevermögen 6.621,00 13.324,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 6.619,00 13.322,00
C. Umlaufvermögen 104.880,86 184.548,07
I. Vorräte 27.690,48 25.483,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.720,57 107.313,54
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 49.469,81 51.751,22
D. Rechnungsabgrenzungsposten 998,00 1.110,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 112.499,86 211.764,76

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 93.380,27 99.125,82
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.782,30 0,00
III. eingefordertes Kapital 12.782,29 25.564,59
IV. Gewinnvortrag 80.597,98 73.561,23
B. Rückstellungen 0,00 62.949,00
C. Verbindlichkeiten 19.119,59 49.689,94
Bilanzsumme, Summe Passiva 112.499,86 211.764,76

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Berücksichtigung der vollständigen Gewinnverwendung.

Des Weiteren erfolgte bei der Aufstellung des Jahresabschlusses erstmalig die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Augenoptik Möller GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind 19.645,83 Euro (VJ 91.992,81 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen. Als Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck und ein Rechnungszins von 6 % verwendet.

Bei der Versorgungsverpflichtung handelt es sich um eine arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage, bei der die Versorgungsleistungen der Höhe nach den garantierten Leistungen aus der bestehenden Rückdeckungsversicherung entsprechen.

Der ermittelte Erfüllungswert für die Pensionszusage beträgt 76.280,00 Euro und wurde bei der Saldierung gemäß 246 Abs. 2 HGB berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. In den Verbindlichkeiten sind 3.283,09 Euro (VJ 11.978,44 Euro) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sowie Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von 15.836,50 Euro (VJ 37.711,50 Euro) enthalten.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Heide von Muschwitz.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Velbert, den 2. August 2011

Gez. Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.8.2011.

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