H.V.M. Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heide von Muschwitz seit 13.1.2026 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Heide von Muschwitz | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Augenoptik Möller GmbHVelbertJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2010Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Berücksichtigung der vollständigen Gewinnverwendung. Des Weiteren erfolgte bei der Aufstellung des Jahresabschlusses erstmalig die Anwendung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Augenoptik Möller GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind 19.645,83 Euro (VJ 91.992,81 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen. Als Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck und ein Rechnungszins von 6 % verwendet. Bei der Versorgungsverpflichtung handelt es sich um eine arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage, bei der die Versorgungsleistungen der Höhe nach den garantierten Leistungen aus der bestehenden Rückdeckungsversicherung entsprechen. Der ermittelte Erfüllungswert für die Pensionszusage beträgt 76.280,00 Euro und wurde bei der Saldierung gemäß 246 Abs. 2 HGB berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. In den Verbindlichkeiten sind 3.283,09 Euro (VJ 11.978,44 Euro) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sowie Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von 15.836,50 Euro (VJ 37.711,50 Euro) enthalten. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Heide von Muschwitz. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Velbert, den 2. August 2011 Gez. Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.8.2011. |
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