ImmoVest eG
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Franz-Josef Daniel seit 21.4.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RFD Investment GmbHBühlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
I.
Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft befindet sich nicht in der Abwicklung oder Liquidation. Hinweis der Geschäftsführung bei bilanzieller Überschuldung Der Jahresabschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 158.250,24 EUR aus. Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 244.783,95 EUR. Dazu liegt der Gesellschaft eine Rangrücktrittserklärung in Höhe von insgesamt 244.783,95 EUR vor. Nach Ansicht der Geschäftsführung ist die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich, weshalb eine Bewertung unter Annahme der Unternehmensfortführung erfolgte. Der Auftrag des Steuerberaters zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste keine insolvenzrechtliche Überschuldungsprüfung und keine Handlungen und Maßnahmen zur Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung und erfolgte ausdrücklich mit der Maßgabe, von der Unternehmensfortführung auszugehen und Fortführungswerte anzusetzen. Größenklasse nach HGB Es handelt sich um eine sogenannte Kleinstgesellschaft, da an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschritten sind: o Bilanzsumme 350.000 EUR (inklusive aktiv latenter Steuern und ohne einen eventuellen auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrag), o Umsatzerlöse 700.000 EUR, o im Jahresdurchschnitt 10 Arbeitnehmer Von den Erleichterungen zur Aufstellung des Jahresabschlusses wurde zumindest teilweise Gebrauch gemacht. Die Erleichterungen für Kleinstgesellschaften nach § 267a HGB können nicht in Anspruch genommen werden, da es sich bei der Gesellschaft um ein Unternehmen handelt, dessen einziger Zweck darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben sowie die Verwaltung und Verwertung dieser Beteiligungen wahrzunehmen, ohne dass unmittelbar oder mittelbar in die Verwaltung dieser Unternehmen eingegriffen wird, wobei die Ausübung der als Aktionär oder Gesellschafter zustehenden Rechte außer Betracht bleibt. Mangelnde Vergleichbarkeit von Abschlussposten Die verschiedenen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich mit den Vorjahresangaben vergleichbar. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gegebenenfalls direkt bei den Einzelposten zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens waren im Geschäftsjahr und im Vorjahr nicht auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden regelmäßig nach der kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer bemessen. Bewegliche Anlagegüter werden - soweit steuerlich zulässig - auch degressiv abgeschrieben. Die Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die lineare Verteilung des Restwertes über die Restnutzungsdauer erfolgt in dem Jahr, in dem der Übergang zu einer höheren Abschreibung führt. Sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250 EUR bzw. bis 150 EUR für Anschaffungen vor 01.01.2018 wurden im Anschaffungsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert. Soweit für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 1.000 EUR ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet wurde, kann der tatsächliche Bestand hiervon abweichen. Ein solcher steuerlicher Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR bzw. bis 410 EUR für Anschaffungen vor 01.01.2018 kann in einzelnen Jahren von dem Wahlrecht zum Sofortabzug als Geringwertige Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht worden sein. Ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG wurde dann insoweit nicht gebildet. Selbst geschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Selbst hergestellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht aktiviert. Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes Ein entgeltlich erworbener Geschäftswert ist nicht vorhanden. Finanzanlagen Finanzanlagen wurden soweit vorhanden zu den Anschaffungskosten bzw. dem Rückzahlungsbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handels- und Fertigwaren und Grundstücke im Umlaufvermögen waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Selbst hergestellte Handels- und Fertigwaren waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. In Ausführung befindliche Aufträge waren zum Bilanz- und Vorjahresstichtag nicht auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu. Soweit Vorräte zu Herstellungskosten angesetzt wurden, sind Verwaltungskosten, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen, Aufwendungen für Altersvorsorgeleistungen des Betriebs sowie Fremdkapitalzinsen nicht in die Bewertung einbezogen worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Soweit vorhanden sind Fremdwährungsforderungen zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder zum niedrigeren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde keine Pauschalwertberichtigung gebildet. Wertpapiere im Umlaufvermögen Der Ansatz erfolgt soweit vorhanden zu den Anschaffungskosten und gegebenenfalls zum niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag. Flüssige Mittel Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nennbetrag. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. Soweit vorhanden sind Fremdwährungsverbindlichkeiten zum Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls oder zum höheren Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Soweit Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen wurden, sind diese zur entsprechenden Bilanzposition erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit gegenüber dem Vorjahr Die Darstellung des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr nicht geändert worden. Zusatzangaben zur Vermittlung der tatsächlichen Lage Wesentliche (mit Auswirkungen von 10% auf das Jahresergebnis, 5% auf die Bilanzsumme oder 10% auf wichtige Einzelposten des Jahresabschlusses) zu berichtende Einflussfaktoren zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, positiv wie negativ, sind, soweit vorhanden, entweder folgend oder bei den einzelnen betroffenen Positionen erläutert. Unter diesem Punkt zu berichten wären beispielsweise wesentliche Steuerwirkungen aus Sonder-/Ergänzungsbilanzen, nicht ausgewiesene Teilgewinnrealisierungen aus langfristiger Fertigung, Vorteilsausgleiche zu den unten berichteten sonstigen finanziellen Verpflichtungen oder nicht in den Rückstellungen ausgewiesene Verpflichtungen aus deren zeitanteiliger Ansammlung, ebenso einmalige Sonderaufwendungen oder -erlöse, Vorteile aus Gestaltungen oder einmalige Realisierungen von stillen Reserven oder Verlusten. Solche Positionen sind im Geschäftsjahr nicht gegeben. III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr = 0,00 EUR). Forderungen gegenüber Gesellschaftern Ausleihungen und Forderungen nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt. Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von insgesamt 0,00 EUR (Vorjahr = 0,00 EUR). Diese sind in der Bilanz unter der Position Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Eigenkapital Die Bilanz wurde gemäß § 268 I HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der in der Position Bilanzverlust enthaltene Verlustvortrag beträgt 9.586,32 EUR (Vorjahr = 0,00 EUR). Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Es liegen keine Pensionsverpflichtungen vor, die gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht passiviert sind. Verbindlichkeiten Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben 117.137,15 EUR (Vorjahr = 78.316,22 EUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben 0,00 EUR (Vorjahr = 0,00 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als 1 und bis zu 5 Jahren. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben 244.783,95 EUR (Vorjahr = 263.333,55 EUR) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Durch Pfandrechte sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten 0,00 EUR gesichert. Durch eigene Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten 0,00 EUR gesichert. Darüber hinaus bestehen zu den Verbindlichkeiten, insbesondere denen aus Lieferungen und Leistungen, im üblichen Umfang branchenübliche Eigentumsvorbehalte oder kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt. Gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 247.186,50 EUR (Vorjahr = 265.832,43 EUR). Diese sind in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten ausgewiesen. Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen) Es wurden im Geschäftsjahr (wie im Vorjahr) keine Verrechnungen von dem Zugriff aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und Posten der Passivseite vorgenommen. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Über die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB ist nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB als kleine Gesellschaft nicht zu berichten. Damit entfallen auch die weiteren Angaben zu diesen Geschäften nach § 285 Nr. 3a HGB. Solche Angaben beträfen beispielweise Verpflichtungen mit wesentlichem Einfluss auf die Finanzlage aus Miet-, Pacht oder Leasingverträgen, schwebenden Geschäften, öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, zwangsläufigen Folgeinvestitionen, unabwendbaren Großreparaturen oder aus sonstigen Verpflichtungen, denen sich das Unternehmen nicht einseitig entziehen kann. Hierzu erfolgen daher keine Angaben in diesem Anhang. IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung zusammengefasster Posten In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sind Erträge aus der Abzinsung bspw. von unverzinslichen Verbindlichkeiten oder von als Zinsertrag verbuchten Abzinsungsbeträgen zu Rückstellungen mit 0,00 EUR (Vorjahr = 0,00 EUR) enthalten. In dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen" sind Aufwendungen aus der Abzinsung bspw. von unverzinslichen Forderungen oder der Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsrückstellung mit 0,00 EUR (Vorjahr = 0,00 EUR) enthalten. In dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" sind Gewinne aus der Währungsumrechnung mit 4.112,14 EUR (Vorjahr = 869,04 EUR) enthalten. In dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" sind Verluste aus der Währungsumrechnung mit 22.828,74 EUR (Vorjahr = 5.265,62 EUR) enthalten. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens enthalten außerplanmäßige Abschreibungen mit 2.809,52 EUR (Vorjahr 3.101,72 EUR). Außerordentliche Aufwendungen und Erträge Außerordentliche Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung fielen, soweit nicht an anderer Stelle bereits erläutert, im Geschäftsjahr nicht an. Aufwands-/Ertragsposten, die anderen Geschäftsjahren zuzurechnen sind Aufwands- und Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, fielen im Geschäftsjahr nicht an bzw. waren lediglich von untergeordneter Bedeutung V. Sonstige Angaben Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurden zum Bilanzstichtag keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen gewährt. Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt: 1 Person . Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen (in EUR):
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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