Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 505769
Vorher
Lerchenberg Wire Saws UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
18.8.2010
Branche
Be- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und NatursteinenHerstellung von Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Steinen, Beton und sonstigen mineralischen StoffenErzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen
Gegenstand
die Bearbeitung von Steinen.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Schürmann
seit 10.4.2013
Geschäftsführer
Andreas Ott
seit 18.8.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Andreas Ott
Malzhügel 1, 98544 Zella-Mehlis
12.500 €
50.00%
Thomas Schürmann
Lindhorststraße 4, 59077 Hamm
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lerchenberg Wire Saws UG (haftungsbeschränkt)

Zella-Mehlis

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 23.07.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
22.7.2010
EUR
A. Anlagevermögen 61.221,00 0,00
I. Sachanlagen 61.221,00 0,00
B. Umlaufvermögen 22.510,28 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.732,70 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.777,58 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 83.731,28 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
22.7.2010
EUR
A. Eigenkapital 3.311,20 0,00
I. gezeichnetes Kapital 1.000,00 0,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 577,80 0,00
III. Bilanzgewinn 1.733,40 0,00
B. Rückstellungen 1.500,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 78.920,08 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 83.731,28 0,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beachtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu 410,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit über 5 Jahren Vorjahr davon mit Restlaufzeit über 5 Jahren
in EUR
Verbindlichkeiten 78.920,08 0,00 0,00 0,00

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Andreas Ott.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Zella-Mehlis, den 08. August 2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.8.2011.

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