MS Management Solution GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Strieder seit 5.3.2021 | Geschäftsführer |
Jürgen Strieder seit 19.2.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 80.03% | |
M***** S******* | 13.97% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Strieder Spedition GmbHMerenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
7. Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren erfolgt nach den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Gem. § 265 Abs. 2 HGB werden die Vorjahreszahlen zu den einzelnen Positionen aus Gründen der Übersichtlichkeit jeweils in der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Die Bilanzierung und Bewertung basiert unter Berücksichtigung der Pflicht- und Wahlrechtsanwendungen des BilMoG auf den gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Vorjahr. Die Bewertung trägt allen erkennbaren Wertminderungen und möglichen Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung und erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 800 € nicht übersteigen, wird als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis von bis zu 800 € (Geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG) werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten aktiviert. Sämtliche Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. mit den gleitenden Durchschnittspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden drohende Ausfälle durch ausreichende Einzel- und das allgemeine Kreditrisiko durch angemessene Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Das übrige Umlaufvermögen wird zu Nennwerten bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 800 € übersteigt. Die Berechnungen zur Pensionsrückstellungen basieren auf entsprechenden versicherungsmathematischen Gutachten. Ein Gehaltstrend sowie eine Rentenanpassung sind nicht mit eingerechnet. Erhöhungen von Pensionszusagen werden mit dem Barwert der erworbenen Ansprüche zurückgestellt. Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind teilweise durch Vermögensgegenstände gesichert. Die Rückdeckungsversicherungen dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Steuerrückstellungen sind mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme bewertet. Sonstige Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden hinreichend sichere Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese werden mit den für die Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätzen der Deutschen Bundesbank nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Pensionsrückstellungen Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen PUC-Methode gebildet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Der aufgrund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen und Anwartschaften erforderliche Zuführungsbetrag wird unter Ausnutzung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 2 EGHBG bis zum 31. Dezember 2024 ratierlich angesammelt. Die Unterdeckung beträgt zum 31. Dezember 2023 Euro 1.484,42. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen nach § 253 Abs. HGB beträgt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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