SOLID
Reinigung GmbH
Augsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.901,00 |
2.885,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.901,00 |
2.885,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
23.985,63 |
57.362,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.661,00 |
57.306,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
324,63 |
55,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18,00 |
47,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
322.233,84 |
287.327,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
354.138,47 |
347.622,15 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Verlustvortrag |
313.403,84 |
295.253,36 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
34.905,89 |
18.150,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
322.233,84 |
287.327,95 |
| B.
Verbindlichkeiten |
354.138,47 |
347.622,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
354.138,47 |
347.622,15 |
Anhang
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
buchführungspflicht.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erfasst und
über das Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG
ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben
einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird
ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den
Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen,
insbesondere die Abschreibungen geführt.
Angaben zur Beilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt. Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtliche und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften.
Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmertätigkeit
beachtet. Das Unternehmen nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit
zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen
und Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem
Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind
nicht zu verzeichnen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend der
steuerlichen Vorschriften vorgenommen.
Die Forderungen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
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