Alpkarahan Gastronomie GmbHLiquidiert

16321 Bernau bei Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 6967
Eingetragen
11.11.2005
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenMobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Der Betrieb von Gaststätten und Imbissstuben sowie Verwaltung von gastronomischen Einrichtungen, Imbißbetrieben und Gaststätten.

Historie

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Management

NameRolle
Barbara Wozna
seit 17.12.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

26.100 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alpkarahan Gastronomie GmbH

Bernau

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Alpkarahan Gastronomie GmbH, Bernau

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
Anlagevermögen
Immat. Vermögensgegenstände 464,00 671,00
Sachanlagen 24.055,99 27.611,60
24.519,99 28.282,60
Umlaufvermögen
Vorräte 6.000,00 6.000,00
Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 101,75 19.875,18
Kassenbestand, Bundesbankguth. 5.845,93 3.145,89
11.947,68 29.021,07
Aktive RAP 6.403,29
Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 4.036,52 7.148,96
46 907,48 64.452,63

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 26.100,00 26.100,00
Verlustvortrag -33.248,96 -26.067,59
Jahresüberschuss 3.112,44 -7.181,37
Nicht d.EK gedeckt.Fehlbetrag 4.036,52 7.148,96
0,00 0,00
Rückstellungen 4.388,00 1.200,00
Verbindlichkeiten 42.519,48 63.252,63
46.907,48 64.452,63

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

III. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB)

6) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Der Gesellschafter Herr Ali Özalp hat zur Abwendung der buchmäßigen "Überschuldung" in Höhe einer Darlehensforderung von € 15.000,00 zum Bilanzstichtag den Rangrücktritt erklärt.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Für Vermögensgegenstände im Einzelwert über 150,00 EUR aber nicht mehr als 1.000,00 EUR wurde entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Im Geschäftsjahr 2010 wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von insgesamt 207,00 EUR (VJ: 207,00 EUR) vorgenommen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen haben 6.105,61 EUR (VJ: 7.582,21 EUR) betragen.

7) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

8) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

9) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Sämtliche Verbindlichkeiten, bis auf EUR 15.000,00 (Restlaufzeit 1-5 Jahre), haben

eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

II. Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG

1) Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von € 34.573,34 aus.

Zur Abwendung der Überschuldung, hat der Gesellschafter Herr Ali Özalp in Höhe einer Darlehensforderung von EUR 15.000,00 den Rangrücktritt erklärt.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß.

III. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Abschreibungen auf den Firmenwert

Der Firmenwert wurde nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Ali Özalp geführt.

Bernau, den 10.08.2011
___________________

Ali Özalp

(Geschäftsführer)

 

Bernau, den 11.08.2011

Alpkarahan Gastronomie GmbH

Ali Özalp

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