WASH
CONCEPT GmbH
Bad
Langensalza
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 09.06.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
9.6.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.144,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
106.392,93 |
25.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.536,93 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
9.6.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.393,20 |
25.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
5.611,52 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
87.532,21 |
0,00 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
20.000,00 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.532,21 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.000,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.536,93 |
25.000,00 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Aufgrund der Erstanwendung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes sind die
Umsatzerlöse nicht mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
1. Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber
dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar
2. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
3. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Ø Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter
wurden gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahr
des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.
Ø Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung
erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
Ø Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Ø Die Rückstellungen wurden vom
Mandanten nach üblicher kaufmännischer
Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Ø Die Steuerrückstellungen
beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht
veranlagten Steuern.
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
II.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
III.
Zusatzangaben zur Bilanz
Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB
sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte
kleine Kapitalgesellschaft handelt.
Die Gesellschaft hatte im Berichtsjahr
durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Langensalza, 15.12.2022
gez. E. Treyße
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2022
festgestellt.
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