PROM-BAU GmbHLiquidiert

63069 Offenbach am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 44598
Eingetragen
16.2.2010
Branche
Allgemeine GebäudereinigungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Dienstleistung in der Baubranche wie Rohbau, Trockenbau, Gerüstbau, Glas- und Gebäudereinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst, sowie Im- und Export von und Handel mit Baumaterialien und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Servicearbeiten

Historie

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Management

NameRolle
Elvir Plancic
seit 23.5.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Offenbach am Main
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PROM-BAU GmbH

Offenbach am Main

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

Aktiva

GeschäftsjahrEuro

GeschäftsjahrEuro

A.

Anlagevermögen

I.

Sachanlagen

788,00

B.

Umlaufvermögen

0

I.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

26.489,60

II.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

19.863,57

Bilanzsumme, Summe Aktiva

47.141,17

Passiva

GeschäftsjahrEuro

GeschäftsjahrEuro

A.

Eigenkapital

I.

gezeichnetes Kapital

25.000,00

II.

ausstehende, nicht eingeforderte Einlagen

-12.500,00

III.

eingefordertes Kapital

12.500,00

IV.

Jahresüberschuss

68,97

B.

Rückstellungen

9.470,00

C.

Verbindlichkeiten

25.102,20

Bilanzsumme, Summe Passiva

47.141,17

Anhang

I.     Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapital­gesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Jahresab­schluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Ka­pitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 , 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisie­rungs­gesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Dar­stellung und die bisher an­gewand­ten Bewertungsmethoden wurden im Grundsatz ange­passt. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor. (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Anwendungen des BilMoG ergeben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahres­abschluss.

II.   Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahres­abschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches im Geschäftsjahr und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren­zungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes be­stimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbi­lanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Die Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Ver­luste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EUR 150,00 wur­den aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll als Betriebsausgaben abgesetzt. Für Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten ge­bildet, der in den vier folgenden Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst wird.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Risiken enthalten, für die eine Einzelwertberichtigung zu bilden wäre. Eine Pauschalwertberichtigung wurde wegen Ge­ringfügigkeit nicht gebildet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in fremder Währung bestehen nicht.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Vom Wahlrecht zur Bilanzierung der aktiven latenten Steuern wurde kein Gebrauch ge­macht. Passive latente Steuern waren nicht anzusetzen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlich­kei­ten, die nach vernünftiger kauf­männischer Beurteilung notwendig sind (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittli­chen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB), sofern die Abzinsung nicht von unter­geordneter Bedeutung ist.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

III. Angaben zur Bilanz

Im Posten sonstige Vermögensgegenstände sind nicht befristete unverzinsliche Forderun­gen an Gesell­schafter (§ 42 III GmbHG) in Höhe von TEUR 8 enthal­ten.

Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit

bis zu einem Jahr

Gesamt

Vorjahr

Gesamt

Vorjahr

EUR

TEUR

EUR

TEUR

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

7.071,50

0

7.071,50

0

2.

sonstige Verbindlichkeiten

18.031,00

0

18.031,00

0

IV.  Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

V.   sonstige Pflichtangaben

Organe

Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2010 von Herrn

                 Elvir Plancic, Kaufmann, Offenbach

ausgeübt.

Ergebnisverwendung

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Offenbach, den 02. April 2012

gezeichnet:

Elvir Plancic

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 12. April 2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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