VOLTERRA GmbH
Selbe AdresseErrichtung von Fertigteilbauten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Elvir Plancic seit 23.5.2014 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PROM-BAU GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BilanzAktiva
Passiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 , 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden im Grundsatz angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor. (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Anwendungen des BilMoG ergeben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Jahresabschluss. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches im Geschäftsjahr und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll als Betriebsausgaben abgesetzt. Für Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten gebildet, der in den vier folgenden Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Risiken enthalten, für die eine Einzelwertberichtigung zu bilden wäre. Eine Pauschalwertberichtigung wurde wegen Geringfügigkeit nicht gebildet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in fremder Währung bestehen nicht. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Vom Wahlrecht zur Bilanzierung der aktiven latenten Steuern wurde kein Gebrauch gemacht. Passive latente Steuern waren nicht anzusetzen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB), sofern die Abzinsung nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Im Posten sonstige Vermögensgegenstände sind nicht befristete unverzinsliche Forderungen an Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) in Höhe von TEUR 8 enthalten. Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. V. sonstige Pflichtangaben Organe Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr 2010 von Herrn Elvir Plancic, Kaufmann, Offenbach ausgeübt. Ergebnisverwendung Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Offenbach, den 02. April 2012 gezeichnet: Elvir Plancic Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 12. April 2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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