Oleoform
GmbH i.L.
Friedelsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 25.06.2010
Bilanz
Aktiva
|
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25.6.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
23.365,24 |
23.320,59 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
255,63 |
192,03 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.109,61 |
23.128,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.365,24 |
23.320,59 |
Passiva
|
|
25.6.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.465,24 |
22.820,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.179,41 |
1.538,71 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
355,35 |
640,70 |
| B.
Rückstellungen |
900,00 |
500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.365,24 |
23.320,59 |
Anhang
Vorbemerkung
Das Unternehmen gilt als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die
Größe des Unternehmens nicht alle Angaben
entsprechend den §§ 265 bis 285 HGB in den Anhang
aufgenommen wurden.
Es wurde vielmehr von den größen
abhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.
Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gelangten
erstmals zur Anwendung.
Soweit die Aufstellung des Jahresabschlusses erstmals
unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
erfolgte, wurden unter Ausübung des Wahlrechts nach
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB die Vorjahresvergleichszahlen
nicht angepasst.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr
grundsätzlich unverändert.
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Abzug
planmässiger Abschreibungen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit bis zu
einem Jahr wurden zum Nennwert bilanziert (§ 253 HGB).
Der Ansatz des gezeichneten Kapitals erfolgte zum
Nennbetrag (§ 283 HGB).
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ( §
253 HGB).
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag passiviert.
II. Erläuterungen zur Bilanz zum 25.06.2010
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren (§ 285 Nr. 1 a HGB) sowie
Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind (§ 285 Br. 1 b
HGB).
Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit Laufzeiten
von mehr als fünf Jahren.
Es bestanden keine grundpfandrechtlichen
Absicherungen.
III. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
IV. Sonstige Angaben
Liquidation
Gemäß Beschluss vom 25.06.2010 ist die
Gesellschaft aufgelöst. Zur Liquidatorin wurde Frau
Silvia Hümke bestellt.
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit war im Geschäftsjahr:
Frau Silvia Hümke
Friedelsheim, den 30. September 2011
Silvia Hümke
Liquidatorin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2011 festgestellt.
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