Albert
Schmidt GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.844,57 |
48.610,98 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
38.419,01 |
46.866,01 |
| III.
Finanzanlagen |
2.425,06 |
1.744,47 |
| B.
Umlaufvermögen |
180.482,54 |
149.505,69 |
| I.
Vorräte |
109.998,07 |
71.808,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
19.196,45 |
22.701,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
51.288,02 |
54.995,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.471,54 |
2.693,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
223.798,65 |
200.810,41 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.391,43 |
7.302,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.225,84 |
10.225,84 |
| III.
Verlustvortrag |
28.488,18 |
-1.776,57 |
| IV.
Jahresüberschuss |
4.089,18 |
-30.264,75 |
| B.
Rückstellungen |
95.798,18 |
88.484,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
116.609,04 |
105.023,66 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
116.609,04 |
105.023,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
223.798,65 |
200.810,41 |
Anhang
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassenbestimmung
Am Abschlussstichtag und dem vorausgegangenen
Geschäftsjahresabschluss sind folgende
Größenmerkmale festzustellen:
Merkmal 31.12.2011
Bilanzsumme: € 223.798,65
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Merkmal 31.12.2010
Bilanzsumme: € 200.810,41
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Die Gesellschaft blieb eine kleine
Kapitalgesellschaft, weil an den Bilanzstichtagen der
Geschäftsjahre 2010 und 2011 nicht mindestens zwei der
in § 267(1) HGB bestimmten Größenmerkmale
überschritten wurden.
Größenklassenabhängige
Erleichterungen
Auf den Anhang zum 31.12.2011 findet hinsichtlich der
in § 267(1) HGB bestimmten Schwellenwerte das BilMoG
Anwendung.
Bei der Aufstellung der zur Offenlegung bestimmten
Bilanz wird von der Erleichterungsvorschrift des § 266
Abs.1 S.3 HGB Gebrauch gemacht. Ein Anlagengitter wird der
zur Offenlegung bestimmten Fassung nicht beigefügt
(§ 274a HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ihre Offenlegung
unterbleibt gemäß § 326 HGB.
Im Anhang zum Jahresabschluss unterbleiben
gemäß § 288 HGB folgende Angaben:
- Aufgliederung der Verbindlichkeiten
- sonstige finanzielle Verpflichtungen
- Aufgliederung der Umsatzerlöse
- Zahl der Beschäftigten
- Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorganes
- Erläuterungen der sonstigen
Rückstellungen.
Ein Lagebericht wird nicht aufgestellt.
Allgemeine Angaben
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsrechts.
Änderungen gegenüber den bekannten
Ausweisgewohnheiten sind nicht erfolgt.
Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr
ist gewahrt.
Beim Anlagevermögen sind nur Gegenstände
angesetzt die dazu bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zu dienen.
Vermögensgegenstände und Schulden werden
zum Abschlusstag unter Beachtung des Niederswertprinzips
einzeln bewertet.
Alle bis zur Bilanzaufstellung bekannten Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der Bezahlung im
Jahresabschluss berücksichtigt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerlicher Maßnahmen
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens betreffen Restbuchwerte entgeltlich
erworbener Nutzungsrechte an Software.
Abnutzbare Gegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den um
planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen werden
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Gegenstände bestimmt und mit gleichbleibenden oder
fallenden Jahresbeträgen vorgenommen.
Geringwertige Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen
€ 410,00 und € 1.000,00 werden in einen
Sammelposten eingestellt, der über die Dauer von
fünf Jahren abgeschrieben wird.
Das Finanzanlagevermögen umfasst am
Abschlussstichtag die Beteiligung an einer
Personengesellschaft, angesetzt mit dem spiegelbildlichen
variablen Kapitalkonto zum Stand per 31.12.2010.
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der
Betrag der für das Geschäftsjahr vorgenommenen
Abschreibungen ist aus dem Anlagengitter zur Bilanz
ersichtlich. Es wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
Vorratsbestände sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt. Zinsen für Fremdmittel werden nicht
einbezogen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Wagnisse und
sonstiger wertmindernder Umstände bewertet.
Die Bewertung der sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zu Nennwerten.
Beträge größeren Umfangs, die rechtlich
erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, sind nicht
enthalten.
Flüssige Mittel und Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit den nachgewiesenen Beständen
zu Nennwerten angesetzt. Alle Geldbestände lauten auf
Euro.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlusstag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen. Abgelder im Sinne des § 250(3) HGB,
sowie Umsatzsteuer auf Anzahlungen sind in dem Posten nicht
enthalten.
Die Darstellung des Eigenkapitals in der Bilanz
erfolgt ohne Berücksichtigung der Ergebnisverwendung.
Das gezeichnete Kapital von DM 50.000,00 ist zum
umgerechneten Nennwert angesetzt.
Die in Vorjahren aus Zuzahlungen der Gesellschafter
erfolgsneutral gebildete Kapitalrücklage hat im
Berichtszeitraum keine Änderungen erfahren.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Versorgungsanwartschaften ist eine
Pensionsrückstellung gebildet, die nach dem Ergebnis
eines versicherungsmathematischen Gutachtens angesetzt ist.
Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der biometrischen
Grundlagen aus den Richttafeln 2005 G nach Prof. Klaus
Heubeck im modifizierten Teilwertverfahren mit einem
Zinssatz von 5,14%. Der Rententrend sowie die Fluktuation
sind mit jeweils 0% berücksichtigt.
Rückdeckungsansprüche im Sinne des §
249(2) S. 2 HGB werden unter Verrechnung mit dem Barwert
der Pensionsrückstellung gezeigt.
Der sich aus der Umbewertung der
Pensionsrückstellung nach dem BilMoG ergebene
Unterschiedsbetrag wird gemäß Art. 67(1) EGHBG
verteilt. Am Abschlussstichtag macht der nach Art. 67(2)
EGHGB anzugebende Betrag € 22.150,00 (€
27.687,00) aus.
Sonstige Rückstellungen sind für alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen
Verbindlichkeiten und für Gewährleistungen, die
ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, gebildet.
Drohverlustrückstellungen sind nicht enthalten.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in
Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge.
Langfristige Rückstellungen sind mit indizierten
Barwerten angesetzt. Auflösungen werden nur
vorgenommen, wenn der Grund der Rückstellung entfallen
oder eine niedrigere Bewertung geboten ist.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen für in
Ausführung befindliche Aufträge sind mit den
empfangenen Nettobeträgen nach Abzug der
abgeführten Umsatzsteuer passiviert.
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Abzuzinsende
Posten und Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nicht
enthalten.
Der außerordentliche Aufwand und das
außerordentliche Ergebnis beruhen auf dem anteiligen
Umstellungsbetrag der Pensionsrückstellung.
Von den im Vorjahr an das BilMoG angeglichenen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ist nicht abgewichen
worden.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen allein
nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Latente Steuern werden nicht abgegrenzt.
Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind keine Posten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, oder solche,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte an
Gegenständen des Gesellschaftsvermögens besichert
sind, enthalten.
Lieferantenverbindlichkeiten sind mit den
üblichen Eigentumsvorbehaltsrechten verbunden.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB aus
- der Begebung und Übertragung von Wechseln
- Bürgschaften
- Gewährleistungsverträgen
haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus
dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäfts-tätigkeit.
Ertragsteueraufwand ist im Berichtszeitraum nicht
entstanden.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorganes
Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Gesellschaft von
dem Geschäftsführer
- Johannes Hühnerschulte
vertreten.
Ein Beirat oder eine ähnliche Einrichtung
besteht nicht.
Organkredite
Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans
wurden keine Vorschüsse auf Bezüge oder Kredite
gewährt.
Angaben über Unternehmensbeziehungen
Die Gesellschaft verfügt über einen
Mitunternehmeranteil in Höhe von 17,57% an einem
Konsortium in der Rechtsform einer GbR.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung
der Verwendung aufgestellt.
Die Geschäftsleitung hat in Übereinstimmung
mit den Gesellschaftern vorgeschlagen, das
Geschäftsjahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Die endgültige Entscheidung über die
Ergebnisverwendung bleibt der Gesellschafterver-sammlung
vorbehalten.
Mitzugehörigkeitsvermerk
Gemäß § 42(3) GmbHG wird angegeben,
dass am Abschlussstichtag Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von € 2.165,40 (€
2.156,14) bestanden.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.165,40 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 2.156,14 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.10.2012 festgestellt.
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