Fieldfisher X Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Selbe AdresseRechtsanwaltskanzleien und Notariate
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marie Ivonne Otisi-Schaarschmidt seit 15.1.2024 | Vorstandsmitglied |
Nasim Ismailov seit 5.7.2019 | Prokura |
Andrea, geb. Pries Camacho seit 31.10.2018 | Prokura |
Marie-Ivonne Otisi-Schaarschmidt seit 10.9.2018 | Vorstandsmitglied |
Josef Heinz seit 10.9.2018 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RA-MICRO Software AGBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des UnternehmensAusgehend von der Kurzbeschreibung des Geschäftsmodells der RA-MICRO Software AG werden nachfolgend die Ziele und Strategien der Unternehmung erläutert. Dabei wird gesondert auf den Ausbau des Marktanteils, die marktgerechten und innovativen Produkte sowie die Kostenstrukturen eingegangen. 1.1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die Geschäftstätigkeit der RA-MICRO Software AG umfasst hauptsächlich die Herstellung und den Vertrieb von Software für Rechtsanwälte, Notare, Juristen und angrenzende Berufs- und Unternehmensgruppen sowie die Förderung des Vertriebs dazu benötigter spezifischer Hardware. Die RA-MICRO Kanzleisoftware organisiert den Workflow in der Kanzlei und stellt dem Anwalt Informationshilfen zur Seite. Über den Zugriff des RA-MICRO Online Stores können zahlreiche Auskunftsdienste, Recherchen und das Angebot des Deutschen Anwaltssuchdienstes (DASD) abgerufen werden. Ausgehend von den unterschiedlichen Anforderungen des Anwalts an seinen Arbeitsplatz und seine Arbeitsumgebung ergibt sich für die RA-MICRO Software AG die Notwendigkeit, die Kanzleisoftware auf verschiedenen Geräten und Plattformen performant zu entwickeln. Die RA-MICRO Kanzleisoftware wird ständig dahingehend optimiert, die Arbeitsabläufe in den Kanzleien zu verbessern. Hierbei spielt die Digitalisierung der Kanzleiabläufe eine immer größere Rolle. Die RA-MICRO Kanzleisoftware wird über ein bundesweites Händlernetz vertrieben. Der Vertrieb wird durch die RA-MICRO Landesrepräsentanzen in Berlin, München, Stuttgart, Kiel, Düsseldorf und Leipzig unterstützt. Die Programmunterstützung und der Support erfolgen durch qualifizierte Vor-Ort-Partner, den Telefon- und E-Mail-Support sowie durch den allgemeinen, den modulspezifischen und den technischen Support des RA-MICRO Stammhauses. 1.2. Ziele und Strategien Ausbau der Marktanteile Die RA-MICRO Software AG verfolgt seit jeher die engagierte Zielsetzung, den Anwendern stets schnellstmöglich die modernsten Arbeitsweisen des EDV-Marktes für Kanzleien zu erschließen und versteht sich mit Forschung und Entwicklung diesbezüglich als eines der lenkenden Unternehmen für Kanzlei-Anwendungen. Die starke Marke RA-MICRO steht unter anderem für langjährige Zuverlässigkeit, Innovationsstärke und Sicherheit. Ziel bleibt es daher, die Unternehmensstrategie weiterhin dahingehend auszurichten, mit trendsetzenden Innovationen weitere Marktanteile zu gewinnen und mit Beständigkeit die Marktstellung in dem weitestgehend aufgeteilten Nischenmarkt weiter auszubauen. Die regelmäßigen Programmpflegeeinnahmen aus den aktiven Pflegeverträgen verschaffen den finanziellen Rückhalt, den die RA-MICRO Software AG für die Investitionen in die Aktualisierung und stete Optimierung der Produkte sowie die nachhaltige Stärkung der Marke benötigt. Der hoch qualifizierte und technisch bestens ausgestattete RA-MICRO Anwendersupport ist ebenfalls ein wesentliches Markenzeichen des Unternehmens. Die durch RA-MICRO Schulungen zertifizierten Kanzleifachkräfte stehen zur Beantwortung von Fragen aus der Anwendung des gesamten RA-MICRO Programms zur Verfügung. Darüber hinaus leistet das RA-MICRO Software-Technische Supportcenter des RA-MICRO Stammhauses in Berlin an 365 Tagen rund um die Uhr Unterstützung bei allen Fragen und Problemstellungen im Zusammenhang mit der Systemumgebung, in welcher die RA-MICRO Kanzleisoftware läuft. Marktgerechte und innovative Produkte Die RA-MICRO Software AG verfügt über eine erstklassige Produktpalette. Die enge Verzahnung mit den RA-MICRO Anwendern, d. h. der kontinuierliche Kontakt mit den Rechtsanwälten und Kanzleimitarbeitern sowie die daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge, ermöglichen eine laufende Anpassung an die Erfordernisse einer modernen Kanzleisoftware, sodass diese eine praxiserprobte Software von Anwälten für Anwälte auf technisch höchstem Niveau ist und auch in Zukunft bleiben wird. Stetiges Ziel ist es, die RA-MICRO Kanzleisoftware und die angrenzenden Produkte praxisgerecht zum Nutzen der Anwender weiterzuentwickeln. Der ständige Fortschritt der RA-MICRO Softwarelösungen und die Anpassung an neue Hardware- und Softwarevoraussetzungen sind entscheidend für den Fortbestand des Unternehmens. Dies geschieht bei der RA-MICRO Software AG durch die bewährte unmittelbare Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Programmentwicklern sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten als Tester und Programmassistenten, die über das entsprechende Kanzleialltags-Know-how verfügen. Das Hauptaugenmerk des Wachstums der RA-MICRO Software AG liegt auf der Optimierung und innovativen Erweiterung der Produkte und Dienstleistungen sowie der weiteren Verbreitung innerhalb der deutschen Anwaltschaft. Kooperationen Die RA-MICRO Software AG kooperiert branchenübergreifend mit einer Vielzahl an Partnern, um ihre Marktstellung sicherzustellen. Bei der Auswahl und Entscheidung für einen Kooperationspartner wird darauf Wert gelegt, dass sie ihrerseits über herausragende Produkte verfügen und eine führende Position am Markt einnehmen. Dadurch wird eine für beide Seiten wertvolle Synergie geschaffen. Optimale Kostenstruktur Die Unternehmensstrategie des ausgelagerten Vertriebsnetzes erlaubt es, mit einem sehr schlanken Verwaltungs- und Kostenapparat auszukommen und schnell auf Marktveränderungen reagieren zu können. Die regionale Präsenz der Marke RA-MICRO ist über dieses Vertriebsnetz sichergestellt. Ein klares Kostenmanagement dient dem Ziel, die Rentabilität der Gesellschaft ständig zu erhöhen, um weiterhin Investitionen in den Ausbau der Produktentwicklung sowie der Marktanteile tätigen zu können. Finanzielle Leistungsindikatoren Die für den Vorstand wichtigsten Kennzahlen zur Steuerung des Unternehmens sind die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis, die auch im Geschäftsverlauf und in der Lage der Gesellschaft beschrieben sind. Daneben sind insbesondere der Kundenbestand und die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge wichtige Faktoren. 2. WirtschaftsberichtDas Geschäftsjahr 2023 war wie die Jahre zuvor geprägt von der angespannten gesamtwirtschaftlichen Lage in Deutschland infolge der anhaltenden Inflation und den globalen Krisen. Die damit einhergehende Unsicherheit war auch in der Anwaltschaft insofern erkenn- und spürbar, als die Abschlüsse an Neulizenzen in 2023 leicht zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig gelang es der RA-MICRO Software AG mit dem neuen Produkt RA-MICRO Essentials neue juristische Zielgruppen zu erreichen und das anhaltende Interesse an der bis zum Erreichen von 100 Akten kostenlosen RA-MICRO 1 Version verdeutlichte den kontinuierlichen Bedarf an der RA-MICRO Kanzleisoftware. Erfreulicherweise konnte die Berichtsgesellschaft trotz der herausfordernden Lage auf den Binnen- und Weltmärkten ein erfolgreiches Geschäftsjahr verbuchen. Die Programmpflegeeinnahmen aus den aktiven Pflegeverträgen für die RA-MICRO Kanzleisoftware konnten weiterhin regelmäßig eingezogen werden und die Unternehmenskennzahlen haben sich weiterhin positiv entwickelt. Insbesondere der generierte Umsatz und der Gewinn lagen weit über den Vorjahreswerten und konnten über Plan gesteigert werden. Darin manifestieren sich die Krisenfestigkeit, die Wirtschaftlichkeit und die Wettbewerbsfähigkeit des RA-MICRO Geschäftsmodells. 2.1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Beobachtung der Marktsituation lässt in den vergangenen Jahren eine deutliche Ausweitung des Angebotes erkennen. Die RA-MICRO Software AG begegnet dieser Entwicklung durch innovative Produkte, ein hohes Maß an Qualität, zahlreiche kostenlose Workshops und Anwenderinformationsveranstaltungen sowie serviceorientierte und zeitgemäße Supportdienstleistungen. 2.2. Geschäftsverlauf Konjunkturelle Lage Bei den Parametern der konjunkturellen Entwicklung auf dem Anwaltsmarkt ist wie bereits in den vergangenen Jahren ein sinkender Trend zu verzeichnen. Aufgrund dieser Entwicklung wird der starke Wettbewerbsdruck, dem die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgesetzt sind, weiter bestehen bleiben. Nur eine am Bedarf des Marktes ausgerichtete Spezialisierung und die fachliche Kompetenz durch Fortbildung können die Antwort der Rechtsanwälte auf diese Entwicklung sein. Durch den hohen Wettbewerbsdruck sind die Rechtsanwälte auch weiterhin gezwungen, bei der Bewältigung des Kanzleialltags unterstützende Instrumentarien einzusetzen, die die neuen branchenspezifischen Anforderungen berücksichtigen. Hier setzen die RA-MICRO Kanzleisoftware sowie die Online- und Mobilprodukte an, mit deren Einsatz die Bewältigung der gesamten Kanzleiorganisation im Sinne einer Optimierung der Mandantenbetreuung erleichtert und unterstützt wird. Geschäftsentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 konnten Umsatzerlöse in Höhe von 47,82 Mio. € erzielt werden. Dies entspricht einer Umsatzsteigerung in Höhe von 1,94 Prozent gegenüber dem Vorjahr und liegt damit über dem Planwert. Die Umsatzerlöse des Kerngeschäfts - die Programmpflege und Programmmiete - stiegen um 1,59 Prozent auf insgesamt 44,23 Mio. €. In 2023 wurden 360 kostenpflichtige Neulizenzen abgeschlossen, dies stellt einen Rückgang um 3,74 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und gegenüber dem Planwert dar. Daran erkennt man die bereits zuvor erwähnte angespannte wirtschaftliche Gesamtsituation in Deutschland, mit der Folge, dass sich potenzielle Neukunden zwar interessiert, aber zurückhaltend bezüglich des Abschlusses verhalten haben. Die positive Entwicklung im 2. Halbjahr 2023, in der die Vertragsabschlüsse über den Vorjahresmonatswerten lagen, lässt indes einen sich stabilisierenden Trend erkennen. Darüber hinaus konnten in 2023 495 zunächst kostenlose RA-MICRO 1 Neulizenzen sowie 28 Neulizenzen RA-MICRO Essentials akquiriert werden. Werbung Die Ausrichtung der aktuellen Werbe- und Vertriebsmaßnahmen haben das kontinuierliche Wachstum der Gesellschaft im Fokus. Die RA-MICRO Software AG war während des gesamten Geschäftsjahres in den anwaltlichen Publikationen mit Anzeigen vertreten, bei den Printmedien, welche teilweise bereits auch online abrufbar sind, beträgt die Auflagenhöhe ca. 230.000. Zusätzlich wurde die Onlinewerbung sowohl im Anzeigenbereich als auch hinsichtlich der Social Media- und Veranstaltungsaktivitäten dem Zeitgeist entsprechend ausgeweitet. So wurden regelmäßig über das ganze Jahr hinweg Online-Displayanzeigen in Fachmedien wie Anwaltsblatt oder verschiedenen Publikationen des FFI-Verlags geschaltet. Darüber hinaus wurde in 2023 eine hohe Medienpräsenz mit diversen Artikeln und Beiträgen zu unterschiedlichsten Themen auf Plattformen wie Berliner Anwaltsblatt, RENOpraxis oder Anwalt und Kanzlei (AK) erreicht. Neben der alljährlichen Präsenz auf der Fachausstellung AdvoTec des Deutschen Anwaltstags und der neuen 1. RA-EXPO in Köln, war die RA-MICRO Software AG auch auf zahlreichen weiteren Veranstaltungen als Sponsor vertreten, wie zum Beispiel auf dem Nürnberger Juristenball oder dem JuraSlam des Berliner Anwaltsvereins. Zusätzlich hat die RA-MICRO Software AG in 2023 neben dem Fokus auf Online-Veranstaltungen auch wieder vermehrt Präsenz-Veranstaltungen durchgeführt. So haben zahlreiche Anwendertreffen sowie von den Landesrepräsentanzen durchgeführte After Work Get Together mit insgesamt über 800 Teilnehmern einen erheblichen Beitrag zur Leadgenerierung geleistet. Mit der eigenen RA-MICRO Online Akademie konnte zudem mit einer Vielzahl angebotener kostenloser Online-Seminare der große Bedarf gedeckt und das rege Interesse der Kunden sowie der potenziellen Kunden geweckt werden. Zur Unterstützung der RA-MICRO Vor-Ort-Partner erfolgten wie in jedem Jahr auch im Jahr 2023 Mailingaktionen zu Produktneuerungen sowie zu bereits bekannten Themen. Insgesamt wurden 1.822 Leads durch aktive Werbung über die RA-MICRO Homepage, die Landesrepräsentanzen, Veranstaltungen (Messen) und Google Ads sowie Anzeigenschaltung in Printmedien erzeugt. Davon wurden 1.011 Leads zur Umsetzung an die Vor-Ort-Partner übergeben. Vertrieb Ausschlaggebend für die Entscheidung der Anwälte, die RA-MICRO Kanzleisoftware einzusetzen, ist neben der Bekanntheit und Beliebtheit - die die Marktführerschaft widerspiegeln - sowie dem deutlichen Mehrwert der innovativen Software der leistungsstarke Vor-Ort-Service durch die insgesamt 34 Vor-Ort-Partner, 8 Schulungspartner und 9 zusätzlichen Systempartner. Das bundesweite Vertriebspartnernetz wird kontinuierlich analysiert und durch zusätzliche Maßnahmenplanungen in einzelnen Gebieten optimiert und durch die Implementierung weiterer Vertriebssteuerungsinstrumente fortlaufend verbessert. Das RA-MICRO Vertriebspartnernetz ist von einer langfristigen Zusammenarbeit geprägt, die wiederum den Kanzleien eine hohe Kontinuität ihrer lokalen Ansprechpartner garantiert. Die Vor-Ort-Partner betreuen und beraten die Bestandskunden in der optimalen Auswahl und Ausstattung der RA-MICRO Arbeitsplätze, informieren über Produktinnovationen und bieten Schulungen zur effizienten Nutzung der RA-MICRO Kanzleisoftware an. Eine wichtige Aufgabe der Vor-Ort-Partner war es auch in 2023 wieder, die Digitalisierung der anwaltlichen Arbeitsweise voranzutreiben. Das Neukundengeschäft hängt zu einem großen Teil von den Vertriebserfolgen der Vertriebspartner ab. Die RA-MICRO Software AG unterstützt sie durch eine intensive Händlerbetreuung tatkräftig bei ihren Vor-Ort-Aktivitäten sowie durch die Bereitstellung von vorgefertigten Vermarktungsmaterialien. Händlerbetreuung ist im Sinne eines Vertriebsteuerungssystems mit quartalsweisen Einzelgesprächen mit den Vertriebsverantwortlichen der Partnerunternehmen zu verstehen, in welchen die Ziele gemeinsam festgelegt und die Zielerreichung besprochen werden. Die konkret geplanten Vertriebsmaßnahmen der Vor-Ort-Partner berücksichtigen dabei die aktuelle Marktsituation sowie Themen, die aus Sicht der RA-MICRO Software AG als zukunftsweisend im Markt platziert werden sollen. Außerdem werden die Marketing- und Werbestrategien der Vor-Ort-Partner abgestimmt. Der damit beabsichtigte einheitliche Auftritt der Marke RA-MICRO wird durch standardisierte Verträge, einen zentral vorgegebenen und gesteuerten Werbeauftritt, eine zentrale Koordination der Aktionen sowie eine permanente Markenpflege sichergestellt. Die RA-MICRO Landesrepräsentanzen in Berlin, München, Stuttgart, Kiel, Düsseldorf und Leipzig bieten den Rahmen für Vorführungen, Schulungen, Beratungen und den unmittelbaren Austausch mit Kunden und Interessenten. Die hierdurch gewonnenen Leads werden an die jeweiligen Vor-Ort-Partner weitergeleitet. Zusätzlich hat jede Landesrepräsentanz eine Technikerschulung für die Vor-Ort-Partner ihrer Region in Präsenz durchgeführt. 2.3. Lage Die Lage des Unternehmens ist nach wie vor als sehr gut einzuschätzen. Ertragslage Gesamtumsatzentwicklung Die RA-MICRO Software AG erzielte im Berichtsjahr in einem unverändert anspruchsvollen Wettbewerbsumfeld gegenüber dem Wirtschaftsjahr 2022 ein Umsatzwachstum in Höhe von 1,94 Prozent. Das größte absolute Wachstum erzielte der Umsatz aus der Programmpflege und -miete, welche auch das Kerngeschäft der RA-MICRO Software AG darstellen. Die in 2023 generierten Umsatzerlöse belaufen sich auf 47,82 Mio. €. Umsatzstärkstes Produkt ist die RA-MICRO Kanzleisoftware mit 92,49 Prozent der erwirtschafteten Umsatzerlöse. Die Umsatzerlöse für die Programmpflege und -miete konnten auf 44,23 Mio. € und damit um 1,59 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Im Berichtsjahr 2023 konnte die RA-MICRO Software AG im Neuvertrieb 360 neue kostenpflichtige RA-MICRO Lizenzverträge mit 1.027 Arbeitsplätzen sowie zusätzlichen 1.038 Arbeitsplatzerweiterungen gewinnen. Das stellt eine Reduzierung der abgeschlossenen kostenpflichtigen Lizenzverträge in Höhe von 3,74 Prozent und eine Reduzierung des Zuwachses an neuen Arbeitsplätzen in Höhe von 3,75 Prozent gegenüber dem Vorjahr dar. Die Arbeitsplatzerweiterungen reduzierten sich um 12,92 Prozent. Gleichzeitig wurden in dem Geschäftsjahr 2023 weitere 495 kostenlose RA-MICRO 1 Neulizenzen abgeschlossen, dies stellt eine Reduzierung in Höhe von 12,85 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar. Diese kostenlosen RA-MICRO Lizenzen sind vollwertige RA-MICRO Arbeitsplätze, die ab Überschreitung von 100 angelegten Akten zu kostenpflichtigen Lizenzen werden können. Insgesamt wurden 855 neue RA-MICRO Software Verträge abgeschlossen, mithin 9,24 Prozent weniger als im Jahr 2022. Bei den Arbeitsplätzen wurden insgesamt 2.560 Plätze neu generiert oder erweitert; dies bedeutet eine Reduzierung um 9,44 Prozent. Zusätzlich wurden 28 Neulizenzen des in 2023 gelaunchten Produktes RA-MICRO Essentials generiert. Die Produkte der Online-Recherche und weiterer Online-Services inkl. Webakte erzielten 3,39 Prozent und der Deutsche Anwaltssuchdienst erreichte 1,15 Prozent der Gesamtumsatzerlöse. Die weiteren 2,97 Prozent der Umsatzerlöse setzen sich schwerpunktmäßig aus Weiterberechnungen, Mieterlösen, Schulungen, Handelsumsätzen und sonstigen Umsatzerlösen zusammen. Als Hauptgrund für diese konstante Entwicklung auf hohem Niveau sieht die RA-MICRO Software AG ihre stets klare Produktstrategie, die zusammen mit der fundierten Branchenkenntnis und einem überlegenen Lösungsangebot das Vertrauen der Kunden gewinnt. Materialaufwendungen Die Materialaufwendungen reduzierten sich im Jahr 2023 um 3,64 Prozent auf 11,82 Mio. €. Hauptursache für diese Reduzierung sind die geringeren zu zahlenden Lizenzentgelte im Rahmen der bestehenden Lizenzverträge. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,45 Prozent auf 15,45 Mio. €. Zum Ende des Berichtsjahres waren 216 Mitarbeiter bei der RA-MICRO Software AG beschäftigt; dies bedeutet eine Reduzierung um 14 Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr. Von den Mitarbeitern befanden sich zum Ende des Geschäftsjahres 5 Mitarbeiter in Mutterschutz bzw. Elternzeit. Im Laufe des Geschäftsjahres bildete die RA-MICRO Software AG 5 Auszubildende aus. Im Hinblick auf die schnelle Entwicklung im IT-Bereich sowie dem Wissen, dass nur mit leistungsfähigen und engagierten Mitarbeitern die gesetzten Unternehmensziele und die Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden können, verfolgt die RA-MICRO Software AG eine innovative und vorausschauende Personalpolitik. Ziel ist es, den Mitarbeitern ein unterstützendes und bestärktes Arbeitsumfeld zu bieten, denn gute Arbeitsbedingungen sind ein wichtiges Element einer attraktiven Arbeitgebermarke. Das Erkennen und die Bindung leistungsstarker Mitarbeiter an das Unternehmen, die volle Ausschöpfung der Personalressourcen und die kontinuierliche qualitative Entwicklung der Mitarbeiter sind auch zukünftig die Hauptaufgaben der Personalpolitik. Die Personalpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Zukunftssicherung des Unternehmens. Sie verdeutlicht auch die soziale Verantwortung als Arbeitgeber. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich im Berichtsjahr um 6,81 Prozent von 10,55 Mio. € auf 9,84 Mio. €. Im Wirtschaftsjahr konnten nachfolgende Veränderungen bei den größten Aufwandsposten verzeichnet werden: Die Verkaufsprovisionen reduzierten sich von 3,91 Mio. € auf 3,32 Mio. €. Die Messe- und Werbungskosten reduzierten sich von 1,28 Mio. € auf 1,12 Mio. €. Die Raumkosten erhöhten sich von 2,65 Mio. € auf 2,87 Mio. €. Jahresüberschuss Der Jahresüberschuss erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 um 40,30 Prozent von 5,84 Mio. € auf 8,19 Mio. €. Wesentliche Gründe für die prognostizierte deutliche Steigerung waren vor allem, neben der erneut guten Umsatzsteigerung, die teilweise reduzierten Kostenverläufe sowie die ausgeschütteten Dividendenerträge aus Beteiligungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr 0,00 €). Finanzlage Das Finanz- und Risikomanagement der RA-MICRO Software AG dient der Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Finanzielle Risiken werden durch die kurz- und mittelfristige Liquiditäts- und Ertragsüberwachung aufgefangen und minimiert. Das System gibt die Möglichkeit, etwaige Risiken durch Planabweichungen frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig gegenzusteuern. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Die Sicherstellung einer stets angemessenen Liquidität bei einer Ertragsentwicklung innerhalb der Planung ist die wichtigste Aufgabe des Finanzcontrollings. Die Finanzlage stellt sich wie folgt dar:
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Umsatzerlöse im Geschäftsjahr erhöht. Gegenläufig wirkte die Veränderung des Saldos aus Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundene(n) Unternehmen. Finanzierung Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entfällt vollständig auf die ausgeschüttete Dividende. Investitionen Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beinhaltet die getätigten Investitionen in Höhe von 61 T€ im Bereich Sachanlagen als Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, so z. B. Investitionen für Hardware und Betriebs- und Geschäftsausstattung zur Produktivitätssteigerung des Unternehmens. Ferner wurden Wertpapiere im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition erworben. Die übrigen 911 T€ entfallen auf erhaltene Dividenden. Die liquiden Mittel haben sich um 5,23 Mio. € erhöht und betrugen zum Bilanzstichtag 8,83 Mio. €. Finanzierung Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit entfällt vollständig auf die ausgeschüttete Dividende. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 von 16,18 Mio. € im Vorjahr um 30,75 Prozent auf 21,16 Mio. €. Die Anlagenintensität beträgt 40,02 Prozent. Das dem Unternehmen zur Verfügung stehende Eigenkapital erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 31,11 Prozent auf 13,46 Mio. €. Damit liegt eine Eigenkapitalquote in Höhe von 63,62 Prozent vor; dies bedeutet eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 0,18 Prozentpunkte. Die Eigenkapitalrentabilität beträgt 60,87 Prozent. Damit erhöhte sich diese im Vergleich zum Vorjahr um 3,99 Prozentpunkte. Außerdem erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen durch Darlehensvergaben um 1,39 Mio. € auf 1,57 Mio. €. Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verteilten sich über eine breite Streuung des Kundenstamms. Im Geschäftsjahr hatte die RA-MICRO Software AG uneinbringliche Forderungen in Höhe von 42,59 T€ abgeschrieben. Das sind 0,09 Prozent der erzielten Umsatzerlöse in 2023. Die Forderungsausfälle können damit als sehr niedrig eingeschätzt werden. Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Ende des Geschäftsjahres betrug 575,50 T€. Er erhöhte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 278,25 T€. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten der RA-MICRO Software AG werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich am Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorjahr und betrugen 1,31 Mio. €. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gab es im Geschäftsjahr nicht. 3. Produktentwicklung und AusblickDie RA-MICRO Kanzleisoftware wird kontinuierlich software-technisch modernisiert aufgrund der laufenden Weiterentwicklung von Windows Systemen, Microsoft Office, Programmierwerkzeugen und Schnittstellen. Diese software-technischen internen Modernisierungen berühren die laufende RA-MICRO Benutzung in der Regel nicht. Im Berichtsjahr 2023 wurden umfangreiche Leistungserweiterungen, Aktualisierungen, Stabilitäts- und Performance-Verbesserungen sowie gesetzlich oder technisch erforderliche Anpassungen in die RA-MICRO Kanzleisoftware integriert. Einen weiteren Bereich bilden laufend eingefügte Detail-Optimierungen zu Funktionalität und Produktivität, die oft die Benutzeroberfläche und die Arbeitsweise mit der RA-MICRO Kanzleisoftware betreffen, teilweise auch Verbesserungsvorschläge. Bei größeren Änderungen sind diese in den aktuellen Hinweisen für die Anwender beschrieben. Ein Schwerpunkt lag in 2023 auf den zahlreichen Programm-Neuentwicklungen, die im Folgenden auszugsweise dargestellt werden. Diese Neuentwicklungen werden in der Regel in den auf ihr Erscheinen folgenden Jahren funktional noch erheblich verändert und erweitert aufgrund der Einbeziehung der Anwendererfahrungen. Seit dem 01.03.2023 ist die Nutzung eines neuen Beratungshilfeformulars im Rahmen der Beratungshilfeabrechnung verpflichtend, welches im RA-MICRO Programmfenster Beratungshilfe mit drei Optionen zur Vorlage des Beratungshilfescheins zur Verfügung steht. Das Modul Notariat wurde auf eine neue Technologie umgestellt und hat zugleich eine vollständig überarbeitete Oberfläche und neue Funktionen erhalten, um den wachsenden Anforderungen im Notariat gerecht zu werden und weiterhin den Anwender bei der elektronischen Führung der Bücher und Verzeichnisse sowie der Erstellung elektronischer Anmeldungen zu unterstützen. Es wurden beispielsweise neue Funktionen wie Export der elektronischen Nebenakte eingefügt und Funktionen wie Formulare und Vorsorgeregister wurden auf eine neue Technologie umgestellt. Bei der Neuanlage eines Notariats führt nunmehr ein Einrichtungsassistent komfortabel durch die nötigen Einstellungen. Mit der von der Bundesnotarkammer gelieferten Schnittstelle zum elektronischen Urkundenverzeichnis (UVZ) kann nunmehr das Merkmal eines Beteiligten, das dieser sowohl für sich selbst als auch als Vertreter eines anderen handelt, übergeben werden. Dieses Merkmal wird automatisch beim Export des Eintrags generiert, sobald ein Beteiligter auf der Karteikarte Beteiligte mehrmals aufgenommen und dabei zugleich als Vertreter gekennzeichnet wurde. Außerdem können die Informationen, ob es sich um eine Videobeurkundung oder eine Vollzugsbeglaubigung handelt, an das Urkundenverzeichnis übermittelt werden. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer aktuellen Version der beN-Schnittstelle durch die Bundesnotarkammer ist nunmehr die Adressierung von beA-Postfächern möglich. Aufgrund der neuen Regelung in der Dienstordnung für Notarinnen und Notare, wonach ausgewählte Angaben zu den Beteiligten, z. B. private Wohnanschrift, nicht mehr in den Dokumenten, die in öffentlich beglaubigter Form an das Handels- oder ähnliche Register übermittelt werden, enthalten sein dürfen, wurde in das Modul Notariat eine entsprechende neue Funktion eingebaut. Im Modul Lohn/Gehalt wurde die durch das Bundesministerium der Finanzen mit Schreiben vom 13.02.2023 bekanntgegebene Änderung des neuen Ablaufplans zur Lohnsteuerberechnung (Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230,00 € und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260,00 €) umgesetzt. Die Änderungen bewirken, dass die vom Gesetzgeber verpflichtende Anwendung für Gehaltsberechnungen ab dem 01.04.2023 erfolgen kann. Außerdem wurden im Modul Lohn/Gehalt die durch das Bundesministerium der Finanzen im Juni 2023 veröffentlichten geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug umgesetzt, die für die Abrechnungsmonate ab Juli 2023 anzuwenden waren. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ändern sich zum 01.07.2023 die Beiträge zur Pflegeversicherung gemäß § 55 SGB XI sowohl hinsichtlich der Beitragshöhe als auch hinsichtlich der unterschiedlichen Beiträge für Arbeitnehmer ohne Kinder und mit Kindern in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder und deren Alter. Im Bereich Gebühren steht neben dem Pflichtverteidigerformular HKR 169 auch das Pflichtverteidigerformular HKR 121 (Antrag auf Festsetzung der Verfügung des gerichtlich bestellten Verteidigers) zur Verfügung. In Ergänzung zu den im Formular HKR 169 enthaltenen Angaben können eine Registernummer, eine Rechnungsnummer und anstelle der bisherigen Bankverbindung eine IBAN angegeben werden. Im Bereich Mahnverfahren wurden neue Funktionen zur Erstellung eines arbeitsgerichtlichen Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides und Vollstreckungsbescheides ohne Verwendung eines Formularsatzes eingeführt. In Anlehnung an die bisher zu verwendenden Vordrucke werden die Anträge als PDF-Datei erstellt. Die Umsetzung trägt der Abkehr des Gesetzgebers vom Formularzwang Rechnung, um den elektronischen Rechtsverkehr zu vereinfachen. Anhand der erfassten Angaben in der Akte und dem Forderungskonto werden PDF-Dateien befüllt und ausgegeben. Ein direkter elektronischer Versand mit entsprechenden Anlagen ist möglich. Die für einen arbeitsgerichtlichen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides erforderlichen Daten werden übersichtlich am Bildschirm dargestellt. Der Antrag kann direkt bei der Erstellung gedruckt oder zum E-Versand weitergereicht werden. In das Modul Zwangsvollstreckung wurde eine neue Funktion eingeführt, mit der die Möglichkeit zur automatisierten Erstellung eines Antrages auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen besteht - unter Verwendung des, durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022 eingeführten, aktuellen Formulars sowie eines Übersendungsanschreibens an die Mandantschaft. Die Funktionalität bildet den nunmehr vom Verordnungsgeber eingeführten, agilen Formularaufbau ab. Formularbestandteile wurden duplizierbar bzw. erweiterbar gestaltet und vermeiden so Anlagen und fördern die Übersichtlichkeit. Dabei wurde sich streng an den Ausfüllhinweisen des Verordnungsgebers orientiert. Das erstellte Formular kann als PDF-Datei an den RA-MICRO beA-Postausgang zur Übermittlung via beA übergeben oder gedruckt werden. Neu verfügbar ist das RA-MICRO Programmfenster Kostenrisiko als Desktop-App für Rechner mit Windows Betriebssystem, wodurch das Programm für Kunden ohne RA-MICRO bzw. an mobilen oder Laptop-Arbeitsplätzen, an denen RA-MICRO nicht installiert ist, nutzbar wird. Das RA-MICRO Kostenrisiko ermöglicht die schnelle und einfache Berechnung von vorgerichtlichen und gerichtlichen Anwalts- und Verfahrenskostenrisiken. Es stehen Zivilrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht sowie bis zu drei Instanzen und die Angabe eines Vergleichsmehrwerts zur Auswahl. Die enthaltene Quotentabelle schlüsselt das berechnete Kostenrisiko quotal oder prozentual auf. Die Berechnung kann per E-Mail versandt, ausgedruckt oder in ein Dokument eingefügt werden. Neu enthalten ist auch die Funktion Ausweisscan in Verbindung mit einem DESKO Penta Scanner; dieser scannt Ausweisdokumente, zeigt die texterkannten Ausweisdaten zur Vorabkontrolle an und legt auf deren Basis eine neue Adresse samt gescannten Bilddateien an. Bestehende Adressen werden um die gescannten Bilddateien ergänzt. Der neue Bereich RA-MICRO Recht ermöglicht den Zugriff auf juristische Inhalte und Programmfunktionen von RA-MICRO sowie auf Online-Angebote von namhaften Fachverlagen mit dem Schwerpunkt juristischer Fachliteratur. Die RA-MICRO Programmfunktionen umfassen den RA-MICRO Entscheidungsfinder zur gezielten Suche von Gesetzen, Kommentaren und neuester Rechtsprechung anhand einer konkreten Norm oder Fundstelle. Ferner enthalten ist der Zugang zum Portal RA-MICRO Recht online mit Zugriff auf ca. 2.500 Bundes- und Landesgesetze sowie weitere praxisrelevanten Informationen wie Fachliteratur und Rechtsprechung zu den einzelnen Vorschriften. An Verlagsangeboten stehen beck-online, Wolters Kluwer Online und Otto Schmidt online zur Verfügung. Die Nutzung setzt eine einmalige Registrierung bei den Verlagen und Hinterlegung der Verlags-Zugangsdaten über die Funktion Single Sign On voraus. Sind noch keine Zugangsdaten hinterlegt, wird die Funktion Single Sign On bei Aufruf der Verlagsinhalte automatisch geöffnet. An Inhalten stehen praxisrelevante Fach-Kommentare und Formularwerke im direkten Zugriff zur Verfügung, die Nutzung erfordert ein passendes Abonnement bei dem jeweiligen Verlag. In 2023 wurde das neue Produkt RA-MICRO Essentials erfolgreich gelauncht. Essentials ist die neue browserbasierte Kanzleisoftware von RA-MICRO. Sie bringt alle Funktionen mit, um eine Kanzlei modern zu organisieren und schafft es zugleich, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Es läuft auf einem Ubuntu Linux Betriebssystem und ist in zwei Versionen verfügbar, als Cloudversion, die im Rechenzentrum gehostet wird und als On-Premise-Lösung auf der Essentials-Box im eigenen Kanzleinetzwerk. Durch den Zugriff über den Browser ist es in der Nutzung unabhängig vom Betriebssystem und kann damit mit Windows-, Mac- und Linuxgeräten und weiteren Geräten wie Tablets gleich gut genutzt werden. Insbesondere enthält Essentials neben den Grundfunktionen Aufgaben, Adressen, Akten, Kalender, Post und Vergütung, eine alle Akten umfassende Volltextsuche, die Akte als eine vollständige PDF-Datei und die Möglichkeit Word-Dokumente mit einem lokalen Microsoft Word zu bearbeiten. Über die Aktenleiste am unteren Rand kann schnell zwischen den Akten navigiert werden. Durch die vollständig neu entwickelte beA-Schnittstelle ist es möglich, beA-Nachrichten direkt aus Essentials zu senden und zu empfangen. Das Signieren von Dokumenten kann mit der optional angebundenen Software SecSigner erfolgen. Besonderes Augenmerk wurde bei der Konzeption auf die Performance des Systems bei großen Datenmengen gelegt. In 2023 erhielten die Kunden insgesamt 3 Updates und 35 Patches. Die grundsätzlichen Trends und Treiber in der deutschen Anwaltschaft, wie zunehmender Wettbewerb, Vorschriften des Berufsrechts, ein umfassender technologischer Wandel und die zunehmende Akzeptanz der Digitalisierung, lassen auch für das Jahr 2024 ein positives Geschäftsumfeld erwarten. Das Beständige bei einer Branchensoftware wie RA-MICRO ist der Wandel. Permanent werden Programmteile verbessert, erneuert und neue Anwendungen entwickelt. Dies vor dem Hintergrund, den Anwendern die sich stets verbessernden technologischen Möglichkeiten zur Arbeitszeit- und Kosteneinsparung sowie zur Erhöhung der Performance und des Anwendungskomforts optimal und frühestmöglich zu erschließen. Schwerpunkt der RA-MICRO Programmentwicklung bleibt auch in 2024 und in den nächsten Jahren die Entwicklung der deutschen anwaltlichen Kanzleiorganisation hin zur Digitalen Anwaltskanzlei. Am 01.12.23 veröffentlichte die Berichtsgesellschaft die neuartige Anwendung JURA KI Assistent. Damit hat für die deutsche Jurisprudenz das KI-Zeitalter begonnen. Die kostenlose JURA KI Assistent PC App ermöglicht allen Juristen einfachen Zugang zu den führenden KI Sprachmodellen in DSGVO konformer, Berufs- und Betriebsgeheimnisse wahrenden Form. Die JURA KI Assistent PC App anonymisiert lokal mittels KI juristische Texte, sendet diese an das vom Benutzer abonnierte KI-Modell, de-anonymisiert die Antwort, bereinigt die Antwort durch Verifizierung und entfernt von der KI etwaig verwendete erfundene Zitate-Links. Die kostenlose JURA-KI Assistent PC App ist der Basisbaustein einer in 2024 folgenden kostenpflichtigen JURA KI Produktreihe, die den Online-Zugang zu einer besseren, zeitgemäßeren und demokratischeren Form des deutschen Rechtswesens mittels künstlicher Intelligenz für alle Juristen eröffnen wird. JURA KI wird die allgemeinen Versionen der KI-Sprachmodelle - die nur sehr allgemein auf das deutsche Rechtswesen ausgerichtet sind - durch ein sog. "Vorschalt-Sprachmodell" - auch in der Fachsprache als "Finetuning" bezeichnet - mit juristischen Wissensinhalten fortbildend verbessern und fortlaufend immer intelligentere, leistungsfähigere KI-Modellversionen anbieten. 4. Chancen- und RisikoberichtUm ein ausgewogenes Bild der Unternehmung zu erzeugen, werden nachfolgend ausgewählte und übliche Risiken und Chancen kurz erläutert. 4.1. Risikobericht Im Vordergrund des unternehmerischen Handelns stehen aufgrund des stetigen Wachstums der Gesellschaft das frühzeitige Erkennen, die Analyse, die Bewertung und das Management von Risiken. Dabei spielt die regelmäßige Kommunikation auf allen Ebenen eine entscheidende Rolle. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, sind derzeit nicht zu erkennen. • Bilanzielle Risiken, soweit sie bis zur Bilanzerstellung erkennbar waren, wurden durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt. • Elementarrisiken werden durch einen umfassenden Versicherungsschutz abgedeckt. • Das Vertriebs- und Marktrisiko wird durch die 34 kompetenten, selbständigen Vertriebspartner sowie die weiteren 8 Systempartner im gesamten Bundesgebiet minimiert. Die ständig wachsenden regelmäßigen Programmpflege- und -mieteinnahmen verschaffen der RA-MICRO Software AG zunehmend eine weitgehende Unabhängigkeit von konjunkturell bedingten Absatzschwankungen im Bereich des Neuvertriebs. Der Innovationsvorsprung der RA-MICRO Kanzleisoftware wird durch einen umfangreichen Patentschutz gesichert. Darüber hinaus erfolgt durch das Unternehmen selbst und das Vertriebspartnernetz eine umfassende Marktbeobachtung, um auf die Bedürfnisse der Zielgruppen schnell reagieren zu können. • Länderrisiken sind für die RA-MICRO Software AG von untergeordneter Bedeutung, da der Markt auf das Bundesgebiet beschränkt ist. • Forderungsausfallrisiken waren durch die breite Streuung des Kundenstamms sowie des straff organisierten Forderungsmanagements kaum zu verzeichnen. • Ein Abhängigkeitsrisiko von Lieferanten besteht nur bezüglich der verwendeten Software von Drittanbietern, da das Unternehmen fast völlig aus eigenen Ressourcen produziert. Die Software von Drittanbietern wird sorgfältig ausgewählt und es kommen nur Premiumprodukte zum Einsatz. Die von den Händlern eingesetzten Drittprodukte erzeugen lediglich eine indirekte Abhängigkeit. Das Risiko wird durch ausreichende Tests und weitreichende Empfehlungen minimiert. • Produktrisiken begrenzen sich auf Programmfehlfunktionen. Die Erstellung der RA-MICRO Kanzleisoftware fußt auf bewährten Produktionsstrukturen, die u. a. durch das ausgeprägte Produktionscontrolling und Testen vor der Auslieferung gepaart mit sehr erfahrenen Mitarbeitern reduziert wird. Nach der schrittweisen Auslieferung der Updates und Patches stehen verschiedene Supportlevels zur Verfügung, um mögliche Schwierigkeiten schnellstmöglich zu beheben. • Finanzielle Risiken werden durch das im Rahmen des Risikomanagements aufgebaute und optimierte kurz- und mittelfristige Liquiditäts- und Ertragsüberwachungssystem aufgefangen bzw. minimiert. Das System gibt die Möglichkeit, etwaige Risiken durch Planabweichungen frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig gegenzusteuern. Die Sicherstellung einer stets angemessenen Liquidität bei einer Ertragsentwicklung innerhalb der Planung ist die wichtigste Aufgabe des Finanzcontrollings. • Fremdwährungsrisiken bestehen für das Unternehmen nicht, da nur in Euro fakturiert wird. • Personalrisiken bestehen für das Unternehmen insoweit, als die RA-MICRO Software AG durch die aufstrebende IT-Branche im harten Wettbewerb um die besten Köpfe der Branche steht. Aufgrund dessen werden Schlüsselpersonen identifiziert und eine mögliche Doppelbesetzung angestrebt. Die Personalpolitik des Unternehmens ist so ausgerichtet, dass das Personalrisikomöglichst minimiert wird. • IT-Risiken: Den Risiken im Zusammenhang mit Cyberkriminalität und damit dem Risiko eines unbefugten Zugriffs auf Unternehmensdaten begegnet die RA-MICRO Software AG mit dem Einsatz von IT-Sicherheitsmaßnahmen (zum Beispiel Firewall- und sonstige Prevention-Systeme). Zusätzlich wird die Sicherheit durch die Beschränkung von Zugriffsrechten auf die Systeme sowie durch das Vorhalten von Backup-Versionen der kritischen Datenbestände erhöht. 4.2. Chancenbericht Der Erfolg und die Einzigartigkeit der RA-MICRO Software AG beruhen auf dem leidenschaftlichen Vorwärtsstreben hin zum Besseren für den Erfolg der Kunden und des Unternehmens. Die Maxime einer fairen, kulanten Kundenbeziehung gilt bis heute und wurde zu einer wichtigen Grundlage des jährlich wachsenden Erfolges. Eine solide, sichere Grundlage für den Erfolg des Unternehmens bilden die ständige Entwicklung der RA-MICRO Kanzleisoftware und deren Anpassung an die immer wieder neu entstehenden Marktbedingungen sowie der ständig wachsende Kundenstamm, dessen Grundlage der Programmpflege- und Supportvertrag bildet. Der Mehrwert der RA-MICRO Kanzleisoftware ergibt sich aus der äußerst komfortablen Bedienung und dem exakt aufeinander abgestimmten Zusammenwirken der einzelnen Programmteile sowie der Integration modernster Online-Dienstleistungen. Zeitersparnis und Steigerung der Kanzleieffizienz sind der greifbare Mehrwert, den es gilt, im Sinne der RA-MICRO Kanzleisoftware-Anwender weiter auszubauen und gegenüber der Konkurrenz als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Der zunehmende ökonomische Druck auf die Kanzleien, die geringere Verfügbarkeit geeigneter Kanzleimitarbeiter und die Veränderung der anwaltlichen Arbeitswelt bieten für die RA-MICRO Kanzleisoftware sehr gute Ausbauchancen. Des Weiteren steht für viele Anwaltskanzleien die Umstellung von der analogen Papiertechnik zur elektronischen Dokumentennutzung in den kommenden Jahren bevor. Mit der seit dem 01.01.2022 geltenden aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches sind alle Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, mit der Justiz elektronisch über sichere Übermittlungswege zu kommunizieren. Ferner sieht der Gesetzgeber vor, dass zum 01.01.2026 die Akten in Rechtssachen elektronisch zu führen sind. Damit wird die Papierakte entfallen. Eine große Investitionswelle in die Digitalisierung und den Umbau in eine elektronische Kanzleiorganisation wird die Folge sein. Ein weiteres großes Potenzial liegt in den Kanzleien, die sich bisher der Nutzung einer professionellen Kanzleisoftware entziehen. Die RA-MICRO Software AG hat in den vergangenen vier Jahrzehnten der Begleitung der Anwaltschaft immer wieder erfolgreich weit vorausschauend zu frühestmöglichen Zeitpunkten digitale Entwicklungen begonnen: vor vier Jahrzehnten PC-Software, vor zwei Jahrzehnten RA-MICRO Online Recherchen, DASD Deutscher Anwaltssuchdienst, Digitales Diktat mit integrierter Spracherkennung, vor einem Jahrzehnt den E-Workflow einschließlich Tablet E-Akten App. In dieser Tradition des Vorausschauens des organisatorischen Bedarfes der deutschen Anwaltschaft steht der weitere Ausbau des Portfolios der RA-MICRO Software AG. Das flächendeckende bundesweite RA-MICRO Vertriebs- und Systempartnernetz gewährleistet eine umfassende Beratung direkt am Kanzleistandort sowie einen umfangreichen Vor-Ort-Service - vor und nach der Installation der RA-MICRO Kanzleisoftware. Auf den Produktpräsentationen der Vertriebspartner sowie den Veranstaltungen der RA-MICRO Landesrepräsentanzen können sich Kunden sowie potenzielle Neukunden über die RA-MICRO Kanzleisoftware und über weitere Produkte informieren. So erhalten sie einen Überblick über den Leistungsumfang der einzelnen Produkte der RA-MICRO Software AG. Die Wissensvermittlung und der Erfahrungsaustausch im Verhältnis von RA-MICRO Software AG zur Anwenderschaft erfolgte in 2023 im Rahmen von Online- und Präsenz-Veranstaltungen. Alle von der RA-MICRO Software AG und ihren Mitarbeitern ausgehenden Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, das anhaltende Wachstum des Unternehmens fortzusetzen. 5. PrognoseberichtDie RA-MICRO Software AG ist nach einer erneuten Umsatzsteigerung im Berichtsjahr und einer zunehmenden Offenheit der Anwender für das Thema Digitalisierung auch für das Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich, eine weitere Umsatzsteigerung gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 erzielen zu können, sodass die Umsatzerlöse in 2024 um ca. 2 Prozent gegenüber dem Berichtsjahr gesteigert werden können. Anspruchsvolles Ziel des Geschäftsjahres 2024 wird es daher sein, ca. 380 kostenpflichtige Neulizenzverträge zu erreichen. Daneben geht die RA-MICRO Software AG für das Jahr 2024 von einer deutlichen Verbesserung des Jahresergebnisses aus. Für die zukünftigen Geschäftsjahre setzt sich die RA-MICRO Software AG das Ziel, weiterhin ein effizientes Kostenmanagement umzusetzen und auszubauen, um so Einsparpotenziale zu erkennen und die hohen Investitionen in den Ausbau der Marktanteile und die Produktentwicklung auch zukünftig tätigen zu können und langfristig die Rentabilität des gesamten Unternehmens weiter zu steigern. 6. Schlusserklärung zum Bericht des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktGDie RA-MICRO Software AG war im Geschäftsjahr 2023 ein abhängiges Unternehmen i. S. d. § 312 AktG. Der Vorstand der RA-MICRO Software AG hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht der Geschäftsführer über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält: "Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, ist die Gesellschaft nicht benachteiligt worden."
Berlin, 31. März 2024 gez. Marie Becker, Vorstand, RA-MICRO Software AG gez. Josef Heinz, Vorstand, RA-MICRO Software AG gez. Umberto Mastropietro, Vorstand, RA-MICRO Software AG BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023RA-MICRO Software AG, Berlin1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss Die RA-MICRO Software AG mit Sitz in Berlin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 199611 B eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Bilanz zum 31. Dezember 2023 ist aus den Ansätzen der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2022 unter Berücksichtigung der Geschäftsvorfälle für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 entwickelt worden. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Aufgrund der besseren Übersichtlichkeit wurden die "Davon-Vermerke" in den Anhang aufgenommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet. Die Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens und des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über einen Zeitraum von drei bis 20 Jahren vorgenommen. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 800,00 nicht überschreiten, werden sofort abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Die langfristigen Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen werden mit dem durch die Versicherung mitgeteilten beizulegenden Zeitwert zum 31. Dezember 2023 angesetzt und gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Bewertung der Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Die Wertpapiere wurden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 versicherungsmathematische Gutachten für Pensionsrückstellungen in Höhe von TEuro 1.142 (Vj.: TEuro 938) nach der PUC-Methode und in Höhe von TEuro 887 (Vj.: TEuro 925) nach dem modifizierten Teilwert eingeholt. Den Gutachten wurden die Heubeck-Richttafeln (RT 2018 G) zugrunde gelegt. Dem Gutachten nach der PUC-Methode wurde ein Rententrend von 2,00 % (Vj.: 2,00 %) sowie ein Rechnungszinsfuß von 1,83 % (Vj.: 1,78 %) zugrunde gelegt. Dem Gutachten nach dem modifizierten Teilwert wurde ein Rententrend von 0,00 % (Vj.: 0,00 %) und ein Rechnungszinsfuß von 1,82 % (Vj.: 1,78 %) zugrunde gelegt. Zur Abdeckung des Risikos wurden verpfändete Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Rückdeckungsversicherungen der Mitarbeiter, die das vertraglich vereinbarte Rentenalter erreicht haben, wurden an die Gesellschaft ausgezahlt. Der Zeitwert der Versicherung in Höhe von TEuro 103 (Vj.: TEuro 250) für die mit Gutachten nach der PUC-Methode bewerteten Pensionszusagen wurde mit den Pensionsverpflichtungen saldiert. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEuro 28 (Vj.: TEuro 57) und der Ertrag aus der Erhöhung des Zeitwertes der Versicherung in Höhe von TEuro 32 (Vj.: TEuro 25) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwand ausgewiesen. Da die Zahlungen an die Versorgungsberechtigten gemäß Pensionszusage und die Zahlungen an die korrespondierende Rückdeckungsversicherung nicht größtenteils deckungsgleich verlaufen, ist nach den Grundsätzen des IDW RH FAB 1.021 keine kongruente Bewertung vorzunehmen. Bei Ermittlung der Pensionsrückstellungen mit dem 7-Jahres-Durchschnittszins in Höhe von 1,75 % ergibt sich ein Differenzbetrag von TEuro 22, der nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt ist. Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten umfasst gemäß § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit danach darstellen. 3. Erläuterungen zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung 3.1 Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2023 sind als Anlage zum Anhang in Form eines Anlagenspiegels dargestellt. Aufgrund der Korrektur eines im Geschäftsjahr 2019 entstandenen Ausweisfehlers werden die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen des Finanzanlagevermögens zum 1. Januar 2023 abweichend zu den Werten zum 31. Dezember 2022 ausgewiesen. Der in den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens enthaltene Geschäfts-/Firmenwert ist am 31. Dezember 2012 zugegangen. Die planmäßige Abschreibung über fünf Jahre erfolgte seit dem 1. Januar 2013. Aufgrund der Vorschriften des BilRUG war die Abschreibungsdauer seit dem Geschäftsjahr 2016 auf Angemessenheit zu überprüfen. Für das übernommene Online-Geschäftsfeld wurde eine Abschreibungsdauer von insgesamt fünf Jahren als angemessen bewertet, sodass das Geschäftsfeld seit dem 31. Dezember 2017 mit dem Erinnerungswert von Euro 1,00 ausgewiesen wird. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 174.944,71 (Vj.: Euro 186.262,29) enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von Euro 49.742,92 (Vj.: Euro 56.681,76). Die Steuerrückstellungen beinhalten Gewerbesteuerrückstellungen für die Vorjahre von TEuro 865 und TEuro 786 für das laufende Jahr (insgesamt TEuro 1.651) sowie die erwarteten Nachzahlungen zur Körperschaftsteuer und zum Solidaritätszuschlag für die Vorjahre von TEuro 295 und TEuro 361 für das laufende Jahr (insgesamt TEuro 656). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub (TEuro 206), für Tantiemen (TEuro 183), für ausstehende Rechnungen (TEuro 138), für Jahresabschluss und Steuererklärungen (TEuro 102), Archivierungskosten (TEuro 16) sowie für Prozesskosten (TEuro 10). Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht i. S. d. § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf den Ausweis aktiver latenter Steuern, welche sich aus den unterschiedlichen steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen einzelner Bilanzposten ergeben, verzichtet. Die Zusammensetzung sowie die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel (die Vorjahreszahlen sind in Klammern dargestellt):
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 562.928,05 (Vj.: Euro 121.491,90) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 669.931,23 (Vj.: 598.151,73 Euro) enthalten sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von Euro 26.551,23 (Vj.: Euro 26.001,27). 3.2 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von Euro 196.366,79 (Vj.: Euro 199.207,89) enthalten. In dem Posten sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sind Zinsen aus verbundenen Unternehmen in Höhe von Euro 34.669,95 (Vj.: Euro 5.826,37) enthalten. In dem Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von TEuro 29 (Vj.: TEuro 57) und Erträge aus der Erhöhung des Zeitwerts des verrechneten Aktivwertes in Höhe von TEuro 11 (Vj.: TEuro 25) saldiert, also TEuro 18 (Vj.: TEuro 32) enthalten. 4. Sonstige Angaben 4.1 Finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Für Mietkautionen sind Bankguthaben in Höhe von insgesamt TEuro 579 verpfändet. 4.2 Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe Vorstand Als Mitglieder des ersten Vorstands der RA-MICRO Software AG wurden im Umwandlungsbeschluss vom 24. Juli 2018 folgende Vorstandsmitglieder bestellt, die bis dato dem Vorstand der Berichtsgesellschaft angehören: - Frau Rechtsanwältin Marie Becker - Herr Rechtsanwalt Josef Heinz - Herr Diplom-Ingenieur Umberto Mastropietro Auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr 2023 und bis dato folgende Personen an: - Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Becker (Vorsitzender) - Herr Rechtsanwalt Lutz Krüger - Herr Diplom-Kaufmann Peter Saßnink (bis 13. Juni 2023) - Herr Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schenk (seit 13. Juni 2023) - Herr Rechtsanwalt Michael Friedrich Doetsch (Ersatzmitglied) Organkredite Gegenüber Mitgliedern des Vorstands besteht zum Bilanzstichtag eine Forderung in Höhe von TEuro 23. Die Forderung wird mit 5,75 % p. a. verzinst. 4.3 Angaben zum Grundkapital und über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von Euro 1.000.000,00 ist eingeteilt in 1.000.000 Aktien mit einem Nennbetrag von jeweils Euro 1,00. Die Aktien lauten auf den Namen. 4.4 Angabe der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 210 Angestellte beschäftigt (Vj.: 211). Die Mitarbeiter sind an folgenden Standorten tätig:
4.5 Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft ist am 31. Dezember 2023 an den folgenden Kapitalgesellschaften beteiligt:
4.6 Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, aus dem Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 eine Dividende in Höhe von Euro 6.000.000,00 auszuschütten und den danach verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Berlin, 31. März 2024 gez. Marie Becker gez. Josef Heinz gez. Umberto Mastropietro Vorstand Anlagespiegel
Bericht des AufsichtsratsAufsichtsratsbericht der RA-MICRO Software AG für das Geschäftsjahr 2023 An die Aktionärinnen und Aktionäre der RA-MICRO Software AG. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr seine Aufgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung der RA-MICRO Software AG wahrgenommen. Hierzu wurde der Aufsichtsrat umfassend vom Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens informiert. Der Vorstand berichtete zügig und umfassend über die Geschäftspolitik und Geschäftsplanung, Risikomanagement, Rentabilität und Liquidität sowie Lage- und Geschäftsaussichten der Gesellschaft. Es bestand ein regelmäßiger Austausch, in dem der Vorstand über aktuelle Themen und die Geschäftsstrategie informierte. Der Aufsichtsrat der RA-MICRO Software AG setzte sich im Geschäftsjahr 2023 aus folgenden Mitgliedern zusammen: • Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Becker • Herr Rechtsanwalt Lutz Krüger • Herr Dipl.- Kfm. Peter Saßnink (bis 13. Juni 2023) • Herr Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schenk (seit 13. Juni 2023) • Herr Rechtsanwalt Michael Friedrich Doetsch (Ersatzmitglied) Im Jahr 2023 fanden diverse Aufsichtsratssitzungen statt. In diesen Sitzungen wurden wesentliche Geschäftsberichte erörtert, strategische Entscheidungen getroffen und die Entwicklung der Firma kontinuierlich überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich dabei insbesondere mit der Weiterentwicklung der Kanzleisoftware-Produkte, den Herausforderungen des Marktes, der Optimierung und innovativen Erweiterung der Produkte und Dienstleistungen auseinandergesetzt und die Geschäftsführung in verschiedenen Geschäftsfällen beraten. Der Jahresüberschuss der RA-MICRO Software AG für das Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf 8.194.361,37 €. Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 beträgt 12.343.717,76 €. Der Jahresabschluss nebst Lagebericht wurden durch die von der Hauptversammlung gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG geprüft. Der Aufsichtsrat hat nach seinen eigenen Prüfungen des Jahresabschlusses 2023 festgestellt, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat daher den geprüften Jahresabschluss der Gesellschaft mit Lagebericht zum 31.Dezember 2023 gebilligt, sodass dieser gemäß § 172 AktG somit festgesellt ist. Nach sorgfältiger Prüfung und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Vorstands schlägt der Aufsichtsrat vor, eine Dividende von 7 € pro Aktie auszuschütten, was einer Gesamtausschüttung von 7.000.000,00 € entspricht. Dieser Vorschlag spiegelt das Vertrauen des Aufsichtsrats in die nachhaltige und profitable Entwicklung der RA- MICRO Software AG wider und soll gleichzeitig unsere Aktionäre angemessen am Erfolg des Unternehmens beteiligen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, dem Vorstand der RA-MICRO Software AG für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung zudem vor, dem Vorschlag des Vorstandes zuzustimmen und den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen. Des Weiteren schlägt der Aufsichtsrat für die Hauptversammlung vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Alt Moabit 2, 10557 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen. Wir danken den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und dem Vorstand für ihren großen gemeinsamen Einsatz, wir danken den Aktionären, Vertriebspartnern und vor allem den Kanzleien für das nachhaltige Vertrauen.
Berlin, den 29.04.2024 Aufsichtsrat der RA-MICRO Software AG gez. RA Dr. Peter Becker, Aufsichtsratsvorsitzender sonstige BerichtsbestandteileBeschluss über die ErgebnisverwendungIn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 13.06.2024 wurde beschlossen, den Bilanzgewinn 2023 in Höhe von 12.343.717,76 Euro wie folgt zu verwenden: a) Zahlung einer Dividende in Höhe von 7,00 Euro je Aktie auf Stück 1.000.000 dividendenberechtigte Aktien. Dies entspricht einem Betrag von insgesamt 7.000.000,00 Euro. b) Vortrag des verbleibenden Betrags des Bilanzgewinns in Höhe von 5.343.717,76 Euro auf neue Rechnung. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkEntsprechend § 328 Abs. 1a Satz 2 HGB verweisen wir darauf, das sich der folgende Bestätigungsvermerk auf den vollständig erstellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 bezieht. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die RA-MICRO Software AG, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RA-MICRO Software AG, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RA-MICRO Software AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 25. April 2024 Mazars
GmbH & Co. KG
gez. Udo Heckeler, Wirtschaftsprüfer gez. David Reinhard, Wirtschaftsprüfer |
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