Powerfarm
Holding GmbH
Empfingen
(vormals: Donaueschingen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.000,00 |
4.475.011,13 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
13.721,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
4.461.290,13 |
| B.
Umlaufvermögen |
95.458,47 |
37.563,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
95.274,27 |
34.413,81 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
184,20 |
3.149,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
70.021,02 |
70.021,02 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
19.210.437,44 |
14.384.712,20 |
| Summe
Aktiva |
19.400.916,93 |
18.967.307,85 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.434.712,20 |
10.313.855,99 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.825.725,24 |
4.120.856,21 |
| IV.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
19.210.437,44 |
14.384.712,20 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
21.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.393.328,03 |
18.937.154,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
19.366.282,83 |
18.923.814,02 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.588,90 |
8.403,32 |
| Summe
Passiva |
19.400.916,93 |
18.967.307,85 |
Anhang
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und verzichtet daher
gestützt auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die
Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB,
§ 285 Nr. 2-4, 8, 9 Buchstabe a und b, Nr.
10-12, Nr. 14, 15, 15a, 17-19, 21, 22, 24, 26-30, 32-34
HGB.
§ 284 Abs. 1 HGB: Angaben zur Bilanz oder
Gewinn- und Verlustrechnung, die in Ausübung eines
Wahlrechts nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht wurden
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
wurden vollständig dort getätigt. Von einem
etwaigen Wahlrecht zum Verzicht auf solche Angaben wurde
kein Gebrauch gemacht.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Auf die Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer
Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen
wurden in voller Höhe abgeschrieben.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Angabe und Begründung
für die Abweichung von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Geschäftsjahr wurde von den nach § 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB gewählten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden nicht abgewichen.
§ 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahren und Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte gesichert sind
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5
Jahren sind in der Bilanz als solche ausgewiesen.
§ 285 Nr. 3a HGB: Gesamtbetrag der sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz
enthalten sind und die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB
anzugeben sind, sofern diese Angabe für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.
Verpflichtungen aus Altersversorgung sowie ggü.
verbunden Unternehmen sind gesondert auszuweisen.
Derartige Verpflichtungen bestehen nicht.
§ 285 Nr. 7 HGB: Durchschnittliche Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
Mitarbeiter; ohne Unterteilung (§ 288 Abs. 1 Nr. 2
HGB)
Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr
durchschnittlich keine Mitarbeiter beschäftigt.
§ 285 Nr. 9 Bst. c) HGB: Gewährte Kredite
und übernommene Haftungen zu Gunsten der
Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats, des Beirats und
ähnlicher Organe
Für die Gesellschafterin wird ein
Verrechnungskonto (Konto 700) geführt, das per
31.12.2016 als kurzfristige Forderung im Jahresabschluss
offen ausgewiesen wird. Gleichzeitig besteht gegenüber
der Gesellschafterin eine Verbindlichkeit aus einem
Zinsverrechnungskonto. (Konto 731)
§ 285 Nr. 10 HGB: Mitglieder der
Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr
Im Geschäftsjahr war zur
Geschäftsführerin der Gesellschaft bestellt: Frau
Arev Yelegen
Die Geschäftsführerin war im
Geschäftsjahr 2016 einzelvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Seit
dem 02.01.2017 ist Frau Yelegen Liquidatorin der
Gesellschaft.
Die Gesellschaft verfügt über keinen
Aufsichtsrat.
§ 285 Satz 1 Nr. 11 HGB: Beteiligungen von
mindestens 20% am Nennkapital, Sitz, Anteil am Kapital,
Eigenkapital und Ergebnis des letzten abgeschlossenen
Geschäftsjahres
Powerfarm Agrar GmbH in Liquidation, Empfingen
Beteiligung: 100%
Eigenkapital 31.12.2016: TEUR
25(Ergebnisabführungsvertrag)
Jahresergebnis 2015: TEUR 0
(Ergebnisabführungsvertrag)
§ 285 Satz 1 Nr. 14/14a HGB: Informationen zum
Konzernabschluss, zum grössten und kleinsten
Konsolidierungskreis, Ort der Offenlegung
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der
Powerfarm Holding AG, CH-Schaffhausen, einbezogen. Eine
Offenlegung ist nach Schweizer Recht nicht vorgesehen.
§ 285 Nr. 20 HGB: Grundlegende Annahmen und
Bewertungsmethoden sowie Umfang und Art der nach §
340e HGB bewerteten derivativen Finanzinstrumente
Derartige Finanzinstrumente bestehen nicht.
§ 285 Nr. 25 HGB: Anschaffungskosten, Zeitwert und
Erfüllungsbetrag der Vermögensgegenstände
und Schulden im Fall der Verrechnung nach § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB
Eine solche Verrechnung erfolgte nicht.
§ 285 Nr. 31 HGB: Erläuterungen zu Art und
Höhe von Erträgen und Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung und
außergewöhnlicher Bedeutung, soweit nicht von
untergeordneter Bedeutung
Im Jahr 2016 wurden die Beteiligungen an der
Powerfarm Bioenergie GmbH und an der Powerfarm Biomethan
GmbH verkauft. Der sich daraus ergebende
Veräußerungsverlust in Höhe von
3.548.063,38 EUR ist als Verluste aus dem Abgang von
Anlagevermögen ersichtlich.
Im Vorjahr wurden 934.855,64 EUR
außerordentliche Aufwendungen verbucht. Hierbei
handelte es sich um einen Forderungsverzicht in Bezug auf
die im Januar 2016 vollzogenen Veräußerung der
Tochtergesellschaften Powerfarm Bioenergie GmbH und an der
Powerfarm Biomethan GmbH.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Empfingen, den 29.06.2017
Powerfarm Holding GmbH in Liquidation
Arev Yelegen
(Liquidatorin)
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2017 durch die
Gesellschafterversammlung festgestellt.
Empfingen, den 30.06.2017
Powerfarm Holding GmbH in Liquidation
Arev Yelegen
(Liquidatorin)
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