Wohnbau
Burgfarrnbach GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
27.111,00 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
27.111,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.209,40 |
17.892,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.209,40 |
14.202,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.779,42 |
8.671,39 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
3.690,34 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
156.523,88 |
139.474,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
169.733,28 |
184.478,08 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
190.603,39 |
176.237,16 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.049,68 |
14.366,23 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
156.523,88 |
139.474,20 |
| B.
Rückstellungen |
87.403,00 |
105.106,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
73.196,82 |
69.995,24 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.196,82 |
29.995,24 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.133,46 |
9.376,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
169.733,28 |
184.478,08 |
Anhang
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluß wurde auf der Grundlage der
neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegen- stände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften (steuerliche AfA-Tabellen) linear
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 werden in einem
Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre
entsprechend der steuerlichen Regelung abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanz- stichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die
notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind
nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der Ansatz erfolgt zum Nominalwert abzüglich
nötiger Wertberichtigungen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 86.303,00.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe
von 190.603,39 € enthalten.
Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeiten bis zu einem Jahr mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute:
0,00 € 0,00 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3.704,93 € 0,00 €
Sonstige Verbindlichkeiten 27.417,43 €
0,00 €
Darlehen 36.000,00 € 0,00 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Sonstige Verbindlichkeiten Elfriede Schmaus bestehen
in Höhe von
27.268,33 €
Darlehen Elfriede Schmaus bestehen in Höhe
von
36.000,00 €
III. Sonstige Angaben
Insolvenzverordnung und GmbH-Gesetz
Die Votrschriften des § 49 III GmbHG wurden
beachtet. Gründe zur Beantragung der Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens liegen nicht vor, da weder
Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung noch
Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Geschäftsführer war im Berichtszeitraum
Frau Elfriede Schmaus.
Sie ist von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Vom Schutzrecht nach § 286 HGB bezüglich
der Vergütung der Geschäftsführerorgane wird
Gebrauch gemacht.
Fürth, den 15. November 2011
.........................................................
Wohnbau Burgfarrnbach GmbH
Elfriede Schmaus, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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