KDH
Verwaltungs GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
71.661,60 |
124.344,88 |
| I.
Finanzanlagen |
71.661,60 |
124.344,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
254.381,33 |
201.184,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
210.035,39 |
199.288,74 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
44.345,94 |
1.895,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
326.042,93 |
325.528,90 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
127.779,77 |
128.838,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
102.838,86 |
85.629,44 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.059,09 |
-17.209,42 |
| B.
Rückstellungen |
198.263,16 |
194.152,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
2.537,94 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
2.537,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
326.042,93 |
325.528,90 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2010
I.
Allgemeines
Die KDH Verwaltungs GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten
gemäß §§ 268, 277 HGB wurden
überwiegend in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden aktivierungspflichtigen
Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf
betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach dem
Niederstwertprinzip bewertet worden.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie in der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist auf einer der folgenden Seiten
gesondert dargestellt.
2.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Die Forderung gegenüber der Botthof-Moden GmbH
& Co. KG setzt sich aus dem Verrechnungskonto und den
am 02.09.2003 gewährten Darlehn zusammen. Der Saldo
beträgt 210 T€ und hat eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
3.
Rückstellungen
Für den Gesellschafter-Geschäftsführer
wurde eine betriebliche Altersvorsorge mit Datum März
1989 in Form einer Pensionszusage erteilt. Die Anpassung
erfolgt gemäß einer versicherungsmathematische
Berechnung. Herr Hölling hat am 26. Juli 2003 das 65.
Lebensjahr vollendet. Mit Wirkung zum 31.12.2009 wird
der bestehende Geschäftsführeranstellungsvertrag
aufgehoben. Die Organstellung des Herrn Hölling als
Geschäftsführer bleibt davon unberührt. Ab
dem 01.01.2010 erhält Herr Hölling eine
monatliche Pensionszahlung in Höhe von €
1.500,00.
Die Pensionsrückstellung beträgt lt.
versicherungsmathematischen Gutachen zum 31. Dezember 2010
€ 196.031,00.
V.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer sind: Frau Karin
Hölling, kaufmännische Angestellte, Herford
Herr Dieter Hölling, technischer
Angestellter, Herford
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Bielefeld, den
.Karin
Hölling
Dieter Hölling
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2011 festgestellt.
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