DiVis GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Harald Neuschitzer seit 24.10.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KST Immobilien GmbHWaldbrölJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009Bilanz
Anhang
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft (GmbH & Co. KG) gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HBG aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2008 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt.
Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.
Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Über die planmäßigen Abschreibungen hinaus wurden in Höhe von EUR steuerrechtliche Abschreibungen vorgenommen. Sie entfallen in Höhe von EUR auf (hier je nach Sachverhalt die entsprechende Gesetzesvorschrift angeben).
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen wie folgt enthalten:
Wiehl den, 24.11.2010
_____________ Geschäftsführer
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