Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 209487
Eingetragen
13.1.2014
Branche
Speichern von Gas zu VersorgungszweckenBeteiligungsgesellschaftenGashandel durch Rohrleitungen
Gegenstand
Errichtung, Erwerb oder Pachtung und Betrieb von Speicheranlagen und sonstigen Hilfs- und Ergänzungsanlagen sowie Speicherung von Gas und Vornahme aller darüber hinaus mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängenden und diesen ergänzenden Geschäften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Dr. Rupprich
seit 2.7.2020
Geschäftsführer
Markus Schuster
seit 21.11.2018
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert99.99% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (10)

NameAnteil
Landeshauptstadt München
56.30%
Stadt Augsburg
20.80%
TIGAS-Wärme Tirol GmbHAUT
10.00%
Stadt Ulm
3.75%
3.71%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bayerngas GmbH
Germany
100.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

bayernugs GmbH

München

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Geschäftsmodell

Das Geschäftsfeld der bayernugs GmbH, München, ist die Vermarktung der Speicherkapazitäten des Untertagespeichers Wolfersberg. Die bayernugs GmbH ist eine 100-Prozent-Tochter der Bayerngas GmbH, München, und bietet ihre Speicherprodukte für Flexibilität und Versorgungssicherheit am Handelsmarkt an.

Der Untertagespeicher verfügt über ein Arbeitsgasvolumen von 365 Millionen Kubikmeter Gas. Angeschlossen ist der Speicher an das Netzsystem der bayernets GmbH, München, somit ist er in das Marktgebiet Trading Hub Europe (THE) integriert. Bayerngas GmbH hat bayernugs GmbH über ein Pachtmodell (Obertageanlagen inklusive Kissengas) bzw. eine kommissionsweise Nutzungsüberlassung den langfristigen Speichervertrag zur Verfügung gestellt. Der Bayerngas-Konzern übernimmt für die Speichergesellschaft energiewirtschaftliche und kaufmännische Funktionen, ein Partnerunternehmen stellt die Leistungen Betriebsführung, Wartung und Instandhaltung zur Verfügung.

Mit der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG/Speicherfüllstandsgesetz) im Mai 2022 wurde u. a. THE die Aufgabe zugeschrieben, gegebenenfalls die Befüllung von Speichern vorzunehmen. (Quelle: Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen, Bundesgesetzblatt 26.04.2022). Das galt auch für den Speicher Wolfersberg: THE hatte im Speicherjahr 2022/23 95 % des Speichers gebucht. Für das folgende, aktuell noch laufende Speicherjahr 2023/24 buchte THE - offensichtlich motiviert durch Maßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit - erneut Speicherkapazitäten in Wolfersberg. Diese Buchung erfolgte mit reduziertem Volumen, so dass ein zusätzlicher Verkauf eines signifikanten Anteils des Speichers über den Markt erfolgte. Für das Speicherjahr 2024/25 wird die Vermarktung des Speichers wieder vollständig über den Markt erfolgen.

Der Wert, den die vorhandenen Untertagespeicher für ein resilientes Energiesystem haben, ist mit der noch anhaltenden Krise offensichtlich geworden und dürfte auch einen Nachhall für die Ausgestaltung der Transformation des Energiesystems in eine CO 2 -arme Welt haben. Auch die höhere Zahlungsbereitschaft des Marktes für Gasspeichervolumen, die neben einem spürbaren Effekt für die Versorgungssicherheit auch einen preissichernden Effekt für die Kunden gewährleisten, dürfte noch im laufenden Jahr anhalten.

Externe Einflussfaktoren

Marktstruktur

Der Gasmarkt musste sich aufgrund der stark reduzierten Lieferungen aus Russland neu strukturieren. Die nunmehr nicht zur Verfügung stehenden Mengen werden durch norwegisches Pipelinegas und internationale LNG-Lieferungen über deutsche und europäische Terminals zum größeren Teil substituiert (Quelle: PM BNetzA vom 06.01.2023). Gekoppelt mit Energieeinsparungen über alle Sektoren und vorausschauendes Speichermanagement hat die Versorgungssituation wieder ein ausreichendes Niveau erreicht, das nach aktueller Einschätzung lediglich in extremen Kaltwetterszenarien oder Sabotage der Infrastruktur noch kritische Zustände erreichen könnte. Für diese Fälle gelten die Alarmstufen des Notfallplans Gas. Die dritte Stufe, die Notfallstufe, würde der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Bundeslastverteiler direkte, verbrauchsteuernde Eingriffe in den Markt ermöglichen, um die Gasversorgung über eine Last- Priorisierung sicherzustellen (PM BMWK vom 23.06.2022).

Preisentwicklung

Waren zu Ende August 2022 mit 319,57 €/MWh noch historische Höchststände des Gaspreises für das Lieferjahr 2022 zu vermelden, so hat sich die Preissituation über das Jahr 2023 wieder einigermaßen normalisiert. Im Dezember 2023 - also in einem kalten Monat des Winterhalbjahres - pendelten die Spotpreise in einem Bereich zwischen 35 und 40 €/MWh (Quelle: https://buv-consulting.de/aktuelle- gaspreisentwicklung/). Die Preise vor der Gaskrise sind somit zwar noch nicht wieder erreicht, in Anbetracht der allgemeinen energie- und weltpolitischen Situation ist es jedoch auch zu diskutieren, ob dies mittelfristig wieder der Fall sein wird. Neben den hohen langfristigen Preisschwankungen sind auch hohe Intraday-Volatilitäten und - für die bayernugs GmbH weit wichtiger - gestiegene Sommer- Winter-Spreads zu vermerken. Das Jahr 2023 verlief hier sehr außergewöhnlich, die Spreads für das nächste Speicherjahr lagen über das gesamte Jahr deutlich höher als in Vergleichszeiträumen der vergangenen Jahre, beginnend bei 3 € MWh, ansteigend auf über 3 €/MWh, um schließlich auf über 4 €/MWh anzusteigen.

Geschäftsverlauf

Rahmenbedingungen und spezifische Marktsituation

Für bayernugs GmbH bedeutete das Geschäftsjahr 2023 zunehmend eine Rückkehr zum Normalbetrieb. In Folge der Nichteinspeicherung in russisch kontrollierte Gasspeicher sowie des Angriffs auf die Ukraine war es im Vorjahr im Rahmen des Gasspeichergesetzes noch zu einer Zwangsbefüllung durch THE in Wolfersberg gekommen. 95 % des Speichervolumens wurden so unter staatlicher Kontrolle befüllt. Für das Speicherjahr 2023/24 sank der für die Versorgungssicherheit reservierte staatliche Anteil bereits auf 71 % ab. Die restlichen Speicherkapazitäten für dieses Speicherjahr in Höhe von 1.250 GWh konnten bereits wieder in Auktionen vermarktet werden. Im folgenden Speicherjahr wird der THE-Anteil voraussichtlich bei Null liegen, bis zum Stichtag konnten bereits knapp 50 % des Speichervolumens vermarktet werden. Auktionen für die restlichen Mengen sind im Folgequartal bereits geplant. Vor dem Hintergrund der aktuell hohen Zahlungsbereitschaft des Marktes ist dies besonders erfreulich, da das gesetzlich vorgesehene Entgelt gemäß § 35c EnWG sehr niedrig ist und einen wirtschaftlichen Betrieb nur unter besonderen, glücklichen Rahmenbedingungen erlaubt.

Geschäftsentwicklung 2023

Die bayernugs GmbH hat das Geschäftsjahr mit einem positiven Jahresergebnis vor Gewinnabführung im zweistelligen Millionenbereich deutlich über Plan (-2,4 Mio. €) abgeschlossen. Ausschlaggebend für die positive Planabweichung waren zum einen deutlich höhere Spreads als zum Planungsstichtag anzunehmen und zum anderen die Überführung der THE-Vertragsgrundlage von einer Zwangseinspeicherung gemäß § 35c EnWG auf eine bilateral verhandelte Basis. Diese Überführung führte gegenüber Plan zu höheren Entgelten einerseits und zur Vermeidung der Notwendigkeit, Drohverlustrückstellungen zu bilden andererseits.

Ertragslage

Der Umsatz aus der Vermarktung von Speicherkapazitäten lag im Geschäftsjahr mit 18,3 Mio. € um 9,5 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert (8,8 Mio. €).

Verantwortlich für diese Umsatzsteigerung war die erfolgte Vermarktung der Speicherkapazitäten an die THE gemäß Speichergesetz, sehr stark aber die kurzfristige Vermarktung einer kleinen Restmenge zu sehr guten Konditionen.

Die Aufwendungen für die Speichernutzung und Betriebskosten sowie Instandhaltung und Wartung beliefen sich auf insgesamt 19,0 Mio. € (Vorjahr: 10,6 Mio. €). Der Mehraufwand resultiert aus höheren Speicherentgelten, die infolge höherer preisformelwirksamer SW-Spreads durch die Gesellschaft zu zahlen waren, sowie aus dem Aufwand für die Bildung einer Rückstellung für eine mögliche Rückerstattung unentgeltlich beigestellter Heiz- und Treibgasmengen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen für den langfristigen Speichervertrag in Höhe von 13,3 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio. €) enthalten.

Der Jahresüberschuss von 11,3 Mio. € (Vorjahr: 14,1 Mio. €) wird auf Basis des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages an die Bayerngas GmbH abgeführt.

Vermögens- und Finanzlage

31.12.2023
Mio. €
% 31.12.2022
Mio. €
%
AKTIVA
Vorräte, Forderungen, etc. 26,1 100,0 35,7 100,0
Summe 26,1 100,0 35,7 100,0
PASSIVA
Wirtschaftliches Eigenkapital 0,1 0,3 0,1 0,3
mittel- und langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 0,0 27,5 11,4 27,5
kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 26,0 72,2 24,2 72,2
Summe 26,1 100,0 35,7 100,0

Die Bilanz besteht im Wesentlichen auf der Aktivseite aus kurzfristigen Cash-Pool-Forderungen gegenüber der Bayerngas GmbH sowie auf der Passivseite aus Rückstellungen für rückzahlbare Speichererlöse und unentgeltlich beigestellte Heiz- und Treibgasmengen sowie kurzfristigen Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung an die Bayerngas GmbH. Der Rückgang bei den mittel- und langfristigen Rückstellungen resultiert aus der stichtagsbezogenen Auflösung der Drohverlustrückstellung für den langfristigen Speichervertrag.

Die benötigte Liquidität wird durch das seit 2015 bestehende Cash-Pooling System mit der Bayerngas GmbH gesichert.

Risikobericht

Ein wesentliches Instrument der Geschäftsführung der bayernugs GmbH ist das unternehmensweit etablierte Risikomanagementsystem des Bayerngas-Konzerns. Konform zu den regulatorischen und konzerninternen Vorgaben findet eine jährliche Risikoinventur zur Erstellung eines Gesamtrisikoprofils der bayernugs GmbH statt. In diesem Rahmen werden Veränderungen in der Risikosituation der bayernugs GmbH berücksichtigt, die sich sowohl aus Veränderungen des Geschäftsumfelds und der risikopolitischen- und regulatorischen Rahmenbedingungen als auch aus Veränderungen der strategischen Ausrichtung des Bayerngas-Konzerns ergeben können. Es wird analysiert, welche der identifizierten Risiken für die bayernugs GmbH wesentlich sind und in welchem Umfang sie überwacht und gesteuert werden, um die Risikotragfähigkeit der bayernugs GmbH fortlaufend sicherzustellen.

Adressenausfallrisiken: Das Eingehen von Geschäftsbeziehungen ist nur mit vom Risikomanagement zugelassenen Geschäftspartnern zulässig. Eine Bonitätsprüfung findet stets zu Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung, mindestens jährlich im Rahmen der Bestandskundenpflege, sowie anlassbezogen, wenn neue Informationen zu einem Geschäftspartner vorliegen, statt.

Die im Rahmen der Geschäftstätigkeit entstehenden operationellen Risiken umfassen wenig wahrscheinliche Schadensfälle mit vergleichsweise hohen Schadensausprägungen wie z. B. gravierende technische Defekte der Anlagen oder deutliche Außeneinwirkungen auf den Untergrundspeicher Wolfersberg in Folge von Naturkatastrophen. Diese Risiken werden unter anderem durch entsprechende Versicherungsverträge und regelmäßige Wartungen überwacht und gesichert.

Im Rahmen des Compliance-Managements der bayernugs GmbH findet eine regelmäßige Information und Überprüfung über neue nationale und internationale rechtliche Anforderungen zu Compliance, Geldwäsche- und Betrugsprävention statt. Die Einhaltung von Veröffentlichungs- und Meldepflichten sind in den wesentlichen Unternehmensprozessen der bayernugs GmbH etabliert.

Prognose- und Chancenbericht

Energiepolitik

Neben den europäischen Bestrebungen zur CO 2 -Reduktion und der europäischen Versorgungssicherheit stehen augenblicklich vor allem deutsche Gesetzgebungsverfahren im Vordergrund. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dem Gesetz zum Erneuerbaren Heizen (Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)) und vielen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), vor allem in Verbindung mit dem Gasspeichergesetz bzw. dessen Verlängerung wurden viele Initiativen auf den Weg gebracht, die teilweise noch stark in der Diskussion stehen und - zumindest in Teilen - eventuell noch angepasst werden. Außerdem müssen viele notwendige Verordnungen für obenstehende Gesetze noch verabschiedet oder finalisiert werden (Quelle: Medienberichte). Für die bayernugs GmbH bedeutet dies, dass, wie bereits in den letzten beiden Jahren, sehr stark auf Sicht gefahren werden und situativ auf die neuen Festlegungen, Reporting-, Zertifizierungs- oder Registrierungspflichten reagiert werden muss.

Ausblick Speichergeschäft

Im Jahr 2024 ist mit einer Normalisierung des operativen Teils des Speichermarktes zu rechnen. Der mit der Ausspeicherung der THE-Mengen bereits in die Wege geleitete Rückzug des Staates lässt dies stark vermuten. Da darüber hinaus im Winter 2023/24 nicht mehr mit einem akuten Gasnotstand zu rechnen ist, sollte dies zumindest bis End 2024 Bestand haben. Auf der Gesetzgebungs- und Regulierungsseite ist eine derartige Normalisierung nicht anzunehmen. Im Zusammenspiel der deutschen und der europäischen Gesetzgebung muss eher mit einem weiteren Anstieg der Anforderungen gerechnet werden. Für Speicherbetreiber bedeutet dies einen weiterhin sehr hohen oder gar ansteigenden Aufwand für Reporting und vermutlich für die Umsetzung neuer Vorgaben. Gleichzeitig war der hohe Aufwand von einer gestiegenen öffentlichen Aufmerksamkeit für die wichtige Funktion von Gasspeichern sowie einer im Vergleich zur Vergangenheit erhöhten Wahrnehmung für den Wert von Flexibilität und somit einer tendenziell erhöhten Zahlungsbereitschaft bei Marktteilnehmern begleitet. Wir gehen davon aus, dass dies zumindest im laufenden Jahr weiter der Fall sein wird.

Für die bayernugs GmbH wird auf Basis der zum Planungsstichtag angesetzten Planungsprämissen ein negatives Jahresergebnis im unteren einstelligen Millionenbereich für 2024 erwartet.

 

München, 8. März 2024

Der Geschäftsführer

Dr. Thomas Rupprich

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

EUR 31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.248.998,65 883
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.802.428,16 34.859
- davon gegen verbundene Unternehmen: 24.082.311,70 EUR (Vorjahr: 33.694 TEUR)
B. Rechnungsabgrenzungsposten 30.000,00 0,00
26.081.426,81 35.742

PASSIVA

EUR 31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100
100.000,00 100
B. Rückstellungen 9.141.988,20 16.964
C. Verbindlichkeiten 16.088.313,61 15.052
- davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 15.677.032,21 EUR (Vorjahr: 14.470 TEUR)
- davon aus Steuern 148.754,75 EUR (Vorjahr: 1 TEUR)
D. Rechnungsabgrenzungsposten 751.125,00 3.626
26.081.426,81 35.742

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

EUR 2023
EUR
2022
TEUR
1. Rohergebnis 12.612.545,84 15.034
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -240.417,15 -217
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -51.408,18 -47
- davon für Altersversorgung -12.000,00 EUR (Vorjahr: -12 TEUR)
-291.825,33 -264
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -990.279,12 -611
Betriebsergebnis 11.330.441,39 14.159
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 48.451,00 46
- davon aus der Abzinsung von Rückstellungen 48.451,00 EUR (Vorjahr: 46 TEUR)
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -38.537,00 -129
- davon aus verbundenen Unternehmen 0,00 EUR (Vorjahr: -7 TEUR)
- davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen -38.537,00 EUR (Vorjahr: -122 TEUR)
Finanzergebnis 9.914,00 -83
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11.340.355,39 14.077
6. Ergebnis nach Steuern 11.340.355,39 14.077
7. Sonstige Steuern -286,00 0
8. Ergebnis vor Verlustausgleich 11.340.069,39 14.077
9. Aufwendungen aus der Gewinnabführung 11.340.069,39 14.077
10. Jahresergebnis 0,00 0

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die bayernugs GmbH hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister des Amtsgerichtes München unter der Registernummer HRB 209487 eingetragen.

Die im Jahr 2014 errichtete bayernugs GmbH ist im Bayerngas-Konzern als Speicherbetreiber für den Betrieb des Gasspeichers Wolfersberg und die Vermarktung der Speicherkapazitäten verantwortlich.

Die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen Betriebsgrundlagen werden von der Bayerngas GmbH, München, im Rahmen eines Pachtmodells für die örtlichen technischen Betriebsanlagen sowie durch die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte aus dem bestehenden langfristigen Speichervertrag zur Verfügung gestellt.

Zur Durchführung ihrer Geschäftstätigkeit hat die bayernugs GmbH gemäß dem "Vertrag zur kommissionsweisen Zurverfügungstellung von Speicherleistungen" vom 23.09.2014 und Änderungsvereinbarung vom 23.12.2016 der Bayerngas GmbH den kommissionsweisen Erwerb von Leistungen für die Speicherung von Gas im Untertagespeicher Wolfersberg aktuell bis 31.03.2027 übertragen.

Der Vertrag vom 15.12.2015 (in der Fassung der 11. Nachtragsvereinbarung vom 30.08.2021 mit einer Laufzeit bis 01.04.2025) zur Nutzung von Speicherkapazitäten mit dem Schwesterunternehmen Bayerngas Energy GmbH, München, wurde in Wahrnehmung des Sonderkündigungsrechtes nach § 118 Abs. 36 Satz 2 EnWG von der bayernugs GmbH mit Wirkung zum 05.07.2022 gekündigt. Mit Speichervertrag vom 31.10.2022 wurden von Bayerngas Energy GmbH Speicherlose zur Nutzung von Arbeitsgaskapazitäten im Speicher Wolfersberg für die Laufzeit 01.11.2022 bis 01.04.2023 erworben.

Zur Einhaltung der von der Bundesregierung eingeführten Speicherfüllstandsvorgaben wurde am 24.06.2022 mit der Trading Hub Europe GmbH ein Anschlussvertrag mit Wirkung ab 05.07.2022 und einer Laufzeit bis 01.04.2023 geschlossen. Vor dem Hintergrund der Sicherstellung einer unterbrechungsfreien Gasversorgung im Winter 2023/2024 wurde am 31.01.2023 ein weiterer Anschlussvertrag mit einer Laufzeit vom 01.04.2023 bis zum 01.04.2024 vereinbart.

Mit der Alleingesellschafterin Bayerngas GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

Der Jahresabschluss der bayernugs GmbH wurde nach den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 278 HGB) sowie unter Beachtung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und der wirtschaftszweigspezifischen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips aktiviert. Als Anschaffungskosten gilt dabei der aus den Zugängen fortlaufend ermittelte gleitende gewogene Durchschnittspreis. Die Abgänge erfolgen zum jeweils letzten ermittelten Durchschnittspreis.

Unentgeltlich zugeteilte Emissionsrechte werden zum Erinnerungswert von Null angesetzt. Der verfügbare Bestand zum 31.12.2023 wird in 2024 zur Erfüllung der Abgabeverpflichtung für das laufende Geschäftsjahr verwendet. Die übrigen Vorräte werden zu Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips aktiviert.

Bei den zu Nominalwerten angesetzten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt.

Im Bayerngas Teilkonzern ist seit 2015 zwischen der Bayerngas GmbH und den Tochtergesellschaften Bayerngas Energy GmbH und bayernugs GmbH ein Cash-Pooling-System eingerichtet. Die im Rahmen des Cash-Poolings dem bei der Muttergesellschaft geführten zentralen Cash-Pool-Konto gutgeschriebenen bzw. belasteten liquiden Mittel werden als Forderung gegen bzw. Verbindlichkeit gegenüber der Bayerngas GmbH ausgewiesen.

Das zum Nennwert bilanzierte gezeichnete Kapital entspricht dem Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister.

Mit den sonstigen Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben wird.

Langfristige Rückstellungen werden im Zeitpunkt ihrer erstmaligen Bildung entsprechend der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung "Einzelfragen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen" (IDW RS HFA 34) nach der Nettomethode (Rückstellungsbetrag nach Abzinsung) erfasst. Die erstmalige Bildung einer Rückstellung sowie die Erhöhung bzw. Auflösung der Rückstellung in den Folgeperioden wird im operativen Ergebnis ausgewiesen. Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung einer Rückstellung in den Folgeperioden werden gemäß § 277 Abs. 5 Satz 1 HGB im Finanzergebnis gezeigt. Auswirkungen aus Änderungen des Abzinsungszinssatzes an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen werden ebenfalls im Finanzergebnis dargestellt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Unterschiede in den Wertansätzen der Handels- bzw. Steuerbilanz werden aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zur Bayerngas GmbH (Organträgerin) unmittelbar bei der Muttergesellschaft erfasst und bei dieser in die Ermittlung latenter Steuern einbezogen. Die Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgt ebenfalls auf Ebene der Organträgerin. Eine Ertragsteuerumlage innerhalb des Organkreises ist nicht vereinbart.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen gegen die Alleingesellschafterin aus der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das eingerichtete Cash-Pooling-System in Höhe von 24.082 T€ (Vorjahr: 33.694 T€).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten ausschließlich Steuererstattungsansprüche. Erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstandene sonstige Vermögensgegenstände über noch nicht abziehbare Vorsteuerbeträge belaufen sich auf 720 T€ (Vorjahr: 92 T€).

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Eigenkapital

Gemäß Ergebnisabführungsvertrag vom 23.12.2013 wird der erwirtschaftete Überschuss in Höhe von 11.340 T€ (Vorjahr: 14.077 T€) vor Ergebnisabführung an die Muttergesellschaft Bayerngas GmbH abgeführt.

Verbindlichkeiten

(in Klammern Vorjahreswerte)

davon mit einer Restlaufzeit von
gesamt
T€
bis zu 1 Jahr
T€
1 - 5 Jahren
T€
über 5 Jahren
T€
Verbindlichkeiten aus 262 262 0 0
Lieferungen und Leistungen (581) (581) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber 15.677 15.677 0 0
verbundenen Unternehmen (14.470) (14.470) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 149 149 0 0
(1) (1) (0) (0)
Summe 16.088 16.088 0 0
(15.052) (15.052) (0) (0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen mit 11.340 T€ (Vorjahr: 14.077 T€) auf Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung an die Muttergesellschaft Bayerngas GmbH sowie Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gegenüber Bayerngas GmbH mit 4.337 T€ ((Vorjahr: 389 T€) und im Vorjahr noch mit 4 T€) gegenüber der Schwestergesellschaft Bayerngas Energy GmbH.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Personalaufwand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich zwei Angestellte beschäftigt (Vorjahr: 1 Angestellter).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen fallen im Wesentlichen für Dienstleistungen und Kostenweiterverrechnungen innerhalb des Bayerngas-Konzerns sowie für Fremdleistungen, Beiträge an Fachverbände, Versicherungen und KFZ-Kosten an.

Finanzergebnis

Die Auswirkungen aus Zinssatzänderungen bei der Abzinsung langfristiger Rückstellungen führen zu einem Zinsertrag von 48 T€ (Vorjahr: 46 T€). Die Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen im Geschäftsjahr 39 T€ (Vorjahr: 122 T€).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Zwischen der Gesellschaft und der Bayerngas GmbH besteht eine ertragsteuerliche Organschaft.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf 6.679 T€ (Vorjahr: 4.363 T€) und betreffen überwiegend laufende Dienstleistungsverträge sowie Miet- und Leasingverträge. Davon bestehen sonstige Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 6.424 T€ (Vorjahr: 4.108 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen (Angabe nach § 6b Abs. 2 EnWG)

Im Geschäftsjahr umfassen die Geschäftsbeziehungen mit der Muttergesellschaft Bayerngas GmbH im Wesentlichen die Abwicklung der im Rahmen des Kommissionsverhältnisses bezogenen Leistungen sowie Konzerndienstleistungen:

Geschäftsbeziehung mit 2023 2022
Bayerngas GmbH Erträge
T€
Aufwendungen
T€
Erträge
T€
Aufwendungen
T€
Speicherbetriebs- und Speicher- 0 12.977 0 8.555
nutzungskosten (Speicher Wolfersberg)
Konzerndienstleistungen 0 831 0 458

Die Geschäftsbeziehungen mit dem verbundenen Unternehmen Bayerngas Energy GmbH, München, betreffen Einspeicherleistungen:

Geschäftsbeziehung mit 2023 2022
Bayerngas Energy GmbH Erträge
T€
Aufwendungen
T€
Erträge
T€
Aufwendungen
T€
Einspeicherleistungen (Speicher Wolfersberg) 2.460 0 4.081 0

Die Geschäftsbeziehung zu dem verbundenen Unternehmen bayernets GmbH, München, bestand im Wesentlichen aus bezogenen Fremdleistungen im Rahmen der Speichernutzung:

Geschäftsbeziehung mit 2023 2022
Bayerngas Energy GmbH Erträge
T€
Aufwendungen
T€
Erträge
T€
Aufwendungen
T€
Fremdleistungen 0 61 0 61

Die Gesellschaft hat für alle Leistungsbeziehungen entsprechende Verträge abgeschlossen. Mit anderen Unternehmen der Unternehmensgruppe gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Geschäftsbeziehungen. Sämtliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen getätigt.

Wesentliche Vorgänge nach Abschluss des Geschäftsjahres

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung.

Bezüge für aktive Mitglieder der Geschäftsführung

Die Angaben über die Gesamtbezüge der aktiven Geschäftsführung gemäß § 285 Ziffer 9a HGB unterbleiben in Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB.

Konzernabschluss

Der Jahresabschluss der bayernugs GmbH wird in den für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellten Konzernabschluss der Bayerngas GmbH (HRB 5551) einbezogen. Der Konzernabschluss der Bayerngas GmbH wird durch die Einreichung beim Betreiber des elektronischen Unternehmensregisters offengelegt.

Einbeziehung in den Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH

Die Stadtwerke München GmbH, München, (HRB 121920) ist zum 31.12.2023 an der Bayerngas GmbH mittelbar zu 56,3 % (Vorjahr: 56,3 %) beteiligt und erstellt auf diesen Stichtag einen Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen, in den die Bayerngas GmbH und ihre Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung nach den Vorschriften der §§ 290 ff. HGB miteinbezogen wird. Der Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH wird beim Betreiber des elektronischen Unternehmensregisters eingereicht und bekanntgemacht.

Aufsichtsrat

Gemäß Gesellschaftsvertrag der bayernugs GmbH ist kein Aufsichtsrat vorgesehen.

Geschäftsführer

Dr. Thomas Rupprich, München

Honorare des Abschlussprüfers

Die Angaben zu den für das Geschäftsjahr 2023 berechneten Gesamthonoraren unseres Abschlussprüfers PKF Fasselt Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, erfolgen im Rahmen des Konzernabschlusses der Bayerngas GmbH.

 

München, 8. März 2024

Der Geschäftsführer

Dr. Thomas Rupprich

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

An die bayernugs GmbH

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGE BERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der bayernugs GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der bayernugs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasspeicherung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Bilanz des Tätigkeitsabschlusses darstellt, und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 des Jahresabschlusses, die gleichzeitig die Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsabschlusses geprüft.

- Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

- Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und des Tätigkeitsabschlusses in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rech nungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

- ob der gesetzliche Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

- ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung.

 

Nürnberg, den 8. März 2024

PKF Fasselt Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte

Hünger, Wirtschaftsprüfer

Pentschev, Wirtschaftsprüfer

Angaben zur Feststellung

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 31. Mai 2024.

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