defacto
nextperience GmbH
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.905,00 |
14.415,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.186,00 |
1.966,00 |
| II.
Sachanlagen |
71.719,00 |
12.449,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
424.363,13 |
397.304,85 |
| I.
Vorräte |
323,49 |
497,58 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
297.485,95 |
118.535,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
126.553,69 |
278.271,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.915,57 |
7.247,41 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
16.045,08 |
60.501,26 |
| Aktiva |
517.228,78 |
479.468,52 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
-220.084,88 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
134.583,62 |
| IV.
Bilanzverlust |
41.045,08 |
|
| davon
Verlustvortrag |
85.501,26 |
|
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
16.045,08 |
60.501,26 |
| B.
Rückstellungen |
26.142,59 |
11.247,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
491.086,19 |
468.220,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
299.448,19 |
468.220,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
191.638,00 |
0,00 |
| Passiva |
517.228,78 |
479.468,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden
Vorschriften des Gesetztes betreffend die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung und den Regelungen des
Gesellschaftvertrages aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registersitz: defacto
nextperience GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Erlangen
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Fürth
Register-Nr.: HRB 15342
Angabe und Erläuterung angepasster
Vorjahreszahlen
Zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit wurde in der Bilanz unter
Durchbrechung der Stetigkeit der Ausweis von einzelnen
Sachverhalten gegenüber dem Vorjahr geändert. Zur
Herstellung einer besseren Vergleichbarkeit wurde der
Vorjahresausweis in den Posten "sonstige
Vermögensgegenstände" und "sonstige
Verbindlichkeiten" korrigiert.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert ist zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bezogen auf eine Nutzungsdauer von
15 Jahren, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 EUR werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwert
angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu
Anschaffungskosten bewertet.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
resultiert aus dem rechnerischen Überschuss der
Schulden über die Vermögensgegenstände
einschließlich der Bilanzierungshilfen und
Rechnungsabgrenzungsposten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Forderungen gegen Gesellschafter
Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in
Höhe von 50.393,30 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Es bestehen Forderungen gegen verbundenen Unternehmen
in Höhe von 1.942,88 EUR (Vorjahr:
1.893,90 EUR). Es handelt sich dabei im Wesentlichen
um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstige Vermögensgegenstände enhalten
Steuererstattungsansprüche in Höhe von 3.827,20
EUR (Vorjahr: 8.359,65 EUR), die im Folgejahr
rechtlich entstehen (§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter in Höhe von 383.735,07 EUR
(Vorjahr: 380.845,99 EUR).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
beinhalten erhaltene Darlehen in Höhe von
291.646,00 EUR (Vorjahr: 399.988,00 EUR).
Die in den Verbindlichkeiten enthaltenen Darlehen
gegenüber Gesellschafter wurden im Vorjahresbericht
aufgrund von Saldierungen auf 380.845,99 EUR
beziffert.
Bei den weiteren Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter handelt es sich im Wesentlichen um
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
363.697,67 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen
mit einer Gesamtverpflichtung in Höhe von 326.187,43
EUR. Darin enthalten sind Verpflichtungen gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe von 326.187,43 EUR.
Verpflichtungen aus langfristigen
Leasingverträgen mit einer Gesamtverpflichtung in
Höhe von
37.510,24 EUR.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 47.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe
von 16.045,08 EUR aus und ist damit buchmäßig
überschuldet.
Ferner enthält die Bilanz zum 31. Dezember 2021
gegenüber der Gesellschafterin DEFACTO GmbH unter
anderem Verbindlichkeiten aus Nachrangdarlehen in Höhe
von 291.646,00 EUR. Zur Abwendung der
buchmäßigen Überschuldung trat die
Gesellschafterin gemäß
Rangrücktrittserklärungen wie folgt hinter die
Forderungen aller anderen Gläubiger zurück:
Gesellschafter
|
in EUR
|
DEFACTO GmbH
|
160.000,00
|
DEFACTO GmbH
|
140.000,00
|
DEFACTO GmbH
|
50.000,00
|
DEFACTO GmbH
|
40.000,00
|
DEFACTO GmbH
|
160.000,00
|
Summe
|
550.000,00
|
Die Darlehen valutieren zum 31.12.2021 mit 291.646,00
EUR.
Die Darlehensgeber treten nach Maßgabe der
nachfolgenden Regelungen gemäß § 39 Abs. 2
InsO mit ihren Ansprüchen auf Tilgung, Kosten und
Verzinsung ihrer dem Darlehensnehmer (defacto nextperience
GmbH) gewährten Nachrangdarlehen im Rang hinter
sämtliche Forderungen gegenwärtiger und
zukünftiger anderer Gläubiger (mit Ausnahme
gegenüber anderen Rangrücktrittsgläubigem
und gleichrangigen Gläubigem) im Rang hinter die
Forderungen i. S. d. § 39 Abs. 1 Nr. 1-5 InsO
zurück:
a) Die Darlehensgeber verpflichten sich, ihre
Nachrangforderungen solange insoweit nicht geltend zu
machen, wie die teilweise oder vollständige
Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung
des Darlehensnehmers i. S. d. § 19 InsO in seiner in
diesem Zeitpunkt geltenden Fassung führen würde.
Die Darlehensgeber werden hinsichtlich der aus den Darlehen
etwa fälligen Tilgung, Zinsen und Kosten so behandelt,
als handelt es sich bei den Darlehen, den Zinsen und den
Kosten um statuarisches Eigenkapital des Darlehensnehmers.
b) Der Anspruch der Darlehensgeber auf Tilgung,
Zinsen und Kosten des Darlehens kann auch außerhalb
eines Insolvenzverfahrens nur nachrangig, und zwar nach
Befriedigung aller anderen nicht nachrangigen
Gläubiger und erst nach Beendigung der jeweiligen
Krise aus einem etwaigen künftigen
Jahresüberschuss, Liquidationsüberschuss oder aus
sonstigem freien Vermögen kommen, das nach
Befriedigung aller anderen Gläubiger dem
Darlehensnehmer (mit Ausnahme anderer
Rangrücktrittsgläubiger) verbleibt und bei
werbender Gesellschaft nicht zur Erhaltung des
satzungsmäßigen Stammkapitals erforderlich ist,
geltend gemacht werden.
c) Eine Rückzahlung des Darlehens an den
Darlehensgeber kann auch nicht vor-, sondern nur
gleichrangig mit den
Einlagerückgewähransprüchen seiner
Mitgesellschafter verlangt werden (qualifizierter
Rangrücktritt).
Unterschrift der Geschäftsführung
gez. Martin Grass
(Geschäftsführer)
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.07.2022
festgestellt.
|