Großhandel mit Getränken
ASTA Management GmbH
Lindenstraße 39, 14467 Potsdam, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ilka Hartmann seit 24.1.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ASTA Management GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2009 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist ur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des $ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. II Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Gründe, die gegen die Fortführung des Unternehmens sprechen, sind nicht erkennbar. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichhag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Soweit erforderlich, sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen bzw. gemäß §7 Abs. 2 EStG. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 150,00 € wurden im Jahr des Zugangs erfolgswirksam bebucht. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150,00 € - 410,00 € wurden aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt und in voller Höhe abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 - EUR 1000,00) wurde für die Jahre 2008 und 2009 ein steuerlicher Sammelposten gebildet, der gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen ist
Da Unternehmen hält keine Anteile im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB.
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelbewertberichtigungen berücksichtigt in Höhe von 0,00 €. Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegt unter einem Jahr. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 11.294,20 € enthalten. (§ 42 III GmbHG)
Das Stammkapital in Höhe von 25.564,59 € ist in voller Höhe einbezahlt.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die Sonstigen Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Beurteilung ermittelt und zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen unterliegen dem üblichen Eigentumsvorbehalt. Verbindlichkeiten, die durch Pfand- oder gleiche Rechte gesichert wurden, bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2010 beinhaltet eine Verlustvortrag aus dem Geschäftsjahr 2009 in Höhe von -95.421,93 €
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Es bestanden keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB zum Bilanzstichtag. Berlin, 06.12.2011
Ilka Hartmann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.12.2011 |
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