Hotel Ohlen
GmbH
Albersdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
647,00 |
844,00 |
| I.
Sachanlagen |
647,00 |
844,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.742,27 |
42.204,76 |
| I.
Vorräte |
9.035,23 |
10.647,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.335,94 |
25.479,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.371,10 |
6.077,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
367,17 |
701,81 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.067,96 |
12.010,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.824,40 |
55.761,08 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
37.575,10 |
46.784,09 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.057,45 |
-9.208,99 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
17.067,96 |
12.010,51 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
1.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.324,40 |
54.061,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
59.324,40 |
54.061,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.824,40 |
55.761,08 |
Anhang
JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2008
I.
Allgemeine Angaben
Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften der
§§ 242 ff HGB (mit den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungen)
aufgestellt.
Für die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB
unverändert das Gesamtkostenverfahren gewählt
worden.
II.
Bilanzierung und Bewertung
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bewegliche Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,-€
werden bei Zugang im Berichtsjahr voll abgeschrieben (und
im Folgejahr als Abgang verzeichnet). GWG bis 1.000,-- Euro
werden nach den gesetzlichen Bestimmungen über 5 Jahre
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
unter Berücksich-
tigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Der
Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem
Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten tragen den
Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung Rechnung.
Passivierungspflichtige
Rückstellungen werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungswert
bilanziert.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern
bestehen am Bilanzstichtag wie folgt:
gegenüber Anke Ohlen, AlbersdorfEUR 26.149,93
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2008 war als
alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin
bestellt:
1. Anke Ohlen
V.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss der Gesellschaft schließt
mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 5.057,45
ab.
Ort, Datum
Albersdorf,
(Unterschrift)
Rechtliche Verhältnisse
Rechtsform, Firma
Die Gesellschaft wird in der Rechtsform einer
Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Hotel Ohlen GmbH geführt.
Sitz, Handelsregister
Der Sitz der Gesellschaft ist in 25767 Albersdorf,
Weg zur Badeanstalt 1. Die Gesellschaft ist am 13.05.2002
in das Handelsregister HRB 764 des Amtsgerichtes Meldorf
eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens
Der Unternehmensgegenstand lautet: Betrieb des Hotel
Ohlen sowie Verkauf und
Vertrieb von eigenen Produkten.
Kapital und Beteiligungsverhältnisse
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
gemäß Gesellschaftsvertrag
€ 25.564,60. Der Betrag ist voll eingezahlt.
Das Stammkapital wird von den Gesellschaftern wie
folgt übernommen:
Anke Ohlen€ 25.564,60
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht
dem Kalenderjahr.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr 2008 von Frau Anke Ohlen ausgeübt.
Sie ist zur alleinigen Vertretung berechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 befreit.
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