Heinrich Schulz GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Getränken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oleksii Tsebro seit 8.10.2012 | Geschäftsführer |
Volodymyr Luchyk seit 8.10.2012 | Sonstige |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Oleksandr Tsebro | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Tangram Internet Services GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2021
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. Tangram Internet Services GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kleinstkapitalgesellschaften aufgestellt Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Von den Erleichterungen des § 288 BGB wurde Gebrauch gemacht. Vorgänge von besonderer Bedeutung ./. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeitentsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. SONSTIGE PFLlCHTANGABEN: HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. § 285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Frankfurt am Main, 20.04.2023
gez. Oleksii Tsebro sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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