Fahrschule Cengiz GmbHLiquidiert

44149 Dortmund, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 16154
Eingetragen
17.11.2003
Branche
FahrschulenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingBetrieb von Baumschulen
Gegenstand
der Betrieb einer Fahrschule.

Historie

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Management

NameRolle
Cengiz Önsöz
seit 31.5.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrschule Cengiz GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Ausstehende Einlagen / Rückständige Einzahlungen 12.500,00 12.500,00
B. Umlaufvermögen 7.703,03 11.313,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.607,85 11.072,26
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 95,18 241,15
Bilanzsumme, Summe Aktiva 20.203,03 23.813,41

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 12.046,57 16.604,88
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 8.395,12 6.575,44
III. Jahresfehlbetrag 4.558,31 1.819,68
B. Rückstellungen 1.700,00 1.400,00
C. Verbindlichkeiten 6.456,46 5.808,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 20.203,03 23.813,41

Anhang



Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz Fahrschule Cengiz GmbH zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften vorgenommen.



Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.




Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss



Anteilsbesitz


Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB:


Es besteht kein Anteilsbesitz an anderen Firmen über 20%.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.607,85 € 68,99 € 11.072,26€ 11.072,26€



Rechnungsabgrenzungsposten


Rechnungsabgrenzungsposten bestanden im Wirtschaftsjahr nicht.



Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.



Verbindlichkeiten


Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 6.456,46 € 6.456,46€ 5.808,53 € 1.100,20 €



Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.








Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.




Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei


Herrn Cengiz Önsöz


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.




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