B & M
Automation GmbH
Tholey
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
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Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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493.990,25
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486.019,84
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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2,00
|
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2,00
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II. Sachanlagen
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493.988,25
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486.017,84
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III. Finanzanlagen
|
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0,00
|
|
0,00
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B. Umlaufvermögen
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288.149,47
|
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262.814,23
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I. Vorräte
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138.317,39
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105.246,27
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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143.161,40
|
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142.246,27
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III. Wertpapiere
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0,00
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0,00
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IV. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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6.670,68
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15.173,87
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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25.739,42
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21.114,67
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Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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0,00
|
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0,00
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Summe Aktiva
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807.879,14
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769.948,74
|
PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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55.357,96
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12.367,38
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Kapitalrücklage
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0,00
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0,00
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III. Gewinnrücklagen
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0,00
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0,00
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IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
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-12.632,62
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-42.673,73
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V.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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42.990,58
|
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30.041,11
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Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
|
|
0,00
|
|
0,00
|
|
B. Rückstellungen
|
|
3.500,00
|
|
3.200,00
|
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C. Verbindlichkeiten
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749.021,18
|
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754.381,36
|
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
|
0,00
|
|
0,00
|
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Summe Passiva
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807.879,14
|
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769.948,74
|
ANHANG
A. Allgemeine Angaben
Die B & M Automation GmbH hat ihren Sitz in
Tholey und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Saarbrücken (Reg.Nr. HRB 101855).
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Sachanlagen
Ø Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen
nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1
nach der linearen Methode vorgenommen.
3. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
Vorräte
Ø Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein
entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte
durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft
übernommen.
4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Ø Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
5. Rückstellungen
Ø Die Rückstellungen wurden vom Mandanten
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Ø Die Steuerrückstellungen beinhalten die
bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
6. Pensionsrückstellungen
Ø Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
7. Verbindlichkeiten
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
I.
Aktivposten
Ø Es bestehen keine Forderungen an
gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
II. Rückstellungen
Ø Es wurde eine Rückstellung für den
Jahresabschluss 2023 in Höhe von 3.500,00 EUR
gebildet.
III. Verbindlichkeiten
Ø Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern belaufen sich auf 24.943,42 EUR.
Ø Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr. 1
a HGB) beläuft sich auf 217.332,09 EUR.
IV.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Ø Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
I. Angaben über Mitglieder der
Unternehmensorgane
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Familienname
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Vorname
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Funktion
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Vertretungsbefugnis
|
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Mailänder
|
Achim
|
Alleiniger Gesellschaftger
Geschäftsführer
|
Alle
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II. Arbeitnehmer
Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren
während des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigt (ohne Organmitglieder):
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Geschäftsjahr 2023
Anzahl
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Greschäftsjahr 2022
Anzahl
|
|
Angestellte
|
8
|
5
|
|
leitende Angestellte
|
1
|
1
|
|
davon vollzeitbeschäftigte
Mitarbeiter
|
6
|
3
|
|
davon teilzeitbeschäftigte
Mitarbeiter
|
1
|
1
|
|
Insgesamt
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8
|
5
|
Tholey, den 10. Dezember
2024
gez.
Achim Mailänder, alleiniger Gesellschafter,
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 24. September 2024
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