Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 4376
Eingetragen
16.12.2002
Branche
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
Engineering und Vertrieb von Stahl- und Walzwerkanlagen und Maschinen, der Vertrieb von Warm- und Kaltwalzen für Walzwerke sowie der Vertrieb von Ersatzund Verschleißteilen, Werkzeugen und Gußkomponenten für Stahl- und Walzwerke.

Historie

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Management

NameRolle
Anja-Yvonne Kliem
seit 9.12.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Anja-Yvonne Kliem
Appelsiepen 137, 58313 Herdecke
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

HICO GmbH i.L.

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 07.01.2010 bis zum 31.12.2010

Liquidationsbilanz vom 07.01.2010 bis zum 31.12.2010

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 122.754,05
II. Kassenbestand, Bundesbankguth. 124.981,33
247.735,38 0,00
Summe Aktiva 247.735,38 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Gewinnvortrag 126.414,28
III. Jahresüberschuss 15.259,66
Summe Eigenkapital 166.673,94
B. Rückstellungen 7.305,00
C. Verbindlichkeiten 73.756,44
Summe Passiva 247.735,38 0,00

Anhang

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff.) unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 und der Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) in der Fassung vom 25.05.2009 aufgestellt worden.

Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine Gesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB geltenden Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 HGB erstellt.

Soweit Positionen der Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung im Berichtsjahr von Positionen des Vorjahres abweichen, wurde auf die Anpassung der Vorjahreswerte nach Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB verzichtet.

Das Sachanlagevermögen wurde gem. § 247 Abs. 2 HGB zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach § 253 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 255 Abs. 1, bzw. Abs. 2 HGB aktiviert. Die Aufnahme und Bewertung des Anlagevermögens erfolgte durch die Berichtsfirma selbst.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche vor dem 01.01.2010 angeschafft wurden, sind die Bilanzansätze gem. Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB übernommen worden und die Bewertungsmethoden wurden gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB weitergeführt.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche nach dem 01.01.2010 angeschafft wurden, ist die Abschreibung planmäßig aufgrund der voraussichtlichen Nutzungsdauer ermittelt worden. Für geringwertige Vermögensgegenstände wurde gem. § 252 Abs. 2 HGB die steuerliche Bewertung gem. § 6 Abs. 2a EStG als planmäßige Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB übernommen.   

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 4 HGB zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. 

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden bei der Zugangsbewertung mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach § 247 Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 1 HGB aktiviert. Die Folgebewertung erfolgte gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Es wurde der zum Abschlussstichtag ermittelte Börsen- oder Marktpreis zugrunde gelegt. War dieser zum Abschlussstichtag nicht zu ermitteln und überstiegen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den am Abschlussstichtag beizulegenden Wert, so wurde unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips auf diesen Wert abgeschrieben.

Die Aufnahme und Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte durch die Berichtsfirma selbst.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. 

Alle noch nicht veranlagten Steuern wurden gem. §  253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Steuerrückstellun- gen ausgewiesen. Eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB war nicht vorzunehmen, da die Lauf- zeit weniger als ein Jahr beträgt.

Aufgrund der Erleichterungsvorschrift gem. § 274a Nr. 5 HGB wurde auf den Ausweis latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB verzichtet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren, ist gemäß § 285 Nr. 1 Buch- stabe a HGB im Anhang angegeben.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Bewertungseinheiten

Es wurden im Berichtsjahr keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Da keine Altersversorgungsverpflichtungen seitens der Berichtsfirma bestehen, erfolgte keine Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

AKTIVSEITE

Anlagespiegel

Es wurde von der Erleichterungsvorschrift nach § 274a HGB kein Gebrauch gemacht und die Aufgliederung, Bewegung und Abschreibung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel gemäß § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB zu entnehmen. 

Geschäfts-/ Firmenwert

Ein aktivierter Geschäfts-/Firmenwert ist nicht vorhanden.

Aktiviertes Disagio

Zum 31.12. des Berichtsjahres besteht kein aktiviertes Disagio.

PASSIVSEITE

Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten

Nach den uns vom Geschäftsführer der Berichtsfirma überreichten Unterlagen sind für das Berichtsjahr keine Eventualverbindlichkeiten nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vorhanden. Sicherheiten sowie Pfandrechte wurden keine gewährt.

Ebenfalls liegen keine Risiken aus der Inanspruchnahme von Haftungsverhältnissen nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vor.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gesamtkostenverfahren

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Bereich der Sach- und Finanzanlagen sind im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen worden.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremde Aufwendungen enthalten.

Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich kein Arbeitnehmer beschäftigt

Forschungs- und Entwicklungekosten

Im Berichtsjahr wurden keine selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB aktiviert.

Für die Ausschüttung gesperrte Beträge

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB findet für das Berichtsjahr keine Anwendung.

SONSTIGE ANGABEN

Für den Berichtszeitraum wurde keine Gewinnausschüttung beschlossen. Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gesamtvertretungsberechtigte Liquidatorin im Geschäftsjahr 2010 war:

· Frau Anja Kliem

Beteiligungen

Es bestanden keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von 20% und mehr an anderen Unternehmen:

 

Herdecke, den 30.01.2012

HICO GmbH i.L.

Anja Kliem

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