Popov GmbH
& Co. KG
Mindelstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.900,00 |
9.205,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.000,00 |
1.000,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.899,00 |
8.204,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.477,79 |
25.059,72 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.487,58 |
11.405,07 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.990,21 |
13.654,65 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
70.934,57 |
62.451,78 |
| I.
nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil von Kommanditisten |
70.934,57 |
62.451,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.312,36 |
96.716,50 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Rückstellungen |
16.509,00 |
16.509,00 |
| B.
Verbindlichkeiten |
87.803,36 |
80.207,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.312,36 |
96.716,50 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und über ihre
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden innerhalb der voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend den steuerlichen
Vorschriften bilanziert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes wurde das
Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht für
bestimmte Bilanzpositionen nach Art. 67 EGHGB zum
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in Anspruch
genommen und fortgeführt.
Aktive latente Steuern wurden auf Grund § 274a
Nr. 5 HGB nicht gebildet.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Nach § 275
(2) HGB wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
C. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
01.01.2013 - 31.12.2013
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 €.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr beträgt 0,00 €.
01.01.2012 - 31.12.2012
Der Betrag der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 €.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr beträgt 0,00 €.
2. Verbindlichkeiten
01.01.2013 - 31.12.2013
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 5.000,00 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis ein Jahr beträgt 82.803,36 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über fünf Jahre beträgt 0,00
€.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert.
01.01.2012 - 31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 5.000,00 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis ein Jahr beträgt 75.207,50 €.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über fünf Jahre beträgt 0,00
€.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalt gesichert.
D. Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Berichtsjahr war:
Herr Dragan Popov, Diplom Ingenieur
Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist
Herr Popov befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Mindelstetten, den 18. Mai 2015
Herr Dragan Popov, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2015 festgestellt.
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