Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 37894
Eingetragen
1.2.1995
Branche
Reparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Betrieb des Elektroinstallationshandwerks, insbesondere die Anlegung von Elektroinstallationen und der Handel mit Elektroartikeln und -geräten, sowie die Durchführung von Reparaturen.

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Herweg
seit 28.6.2017
Geschäftsführer
Annette Herweg
seit 6.11.2014
Prokura
Theodor Herweg
seit 6.6.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Elektro-Herweg GmbH

Wipperfürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 15.292,00 62.479,20
I. Sachanlagen 15.292,00 7.141,00
II. Finanzanlagen 0,00 55.338,20
B. Umlaufvermögen 418.014,24 375.193,86
I. Vorräte 35.209,47 32.024,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 75.684,39 108.718,64
III. Wertpapiere 115.392,93 130.022,59
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 191.727,45 104.427,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.546,64 4.479,32
Bilanzsumme, Summe Aktiva 435.852,88 442.152,38

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 337.072,92 303.436,24
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 277.871,65 238.671,85
III. Jahresüberschuss 33.636,68 39.199,80
B. Rückstellungen 49.327,00 108.090,89
C. Verbindlichkeiten 49.452,96 30.625,25
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 49.452,96 30.625,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 435.852,88 442.152,38

Anhang


 
Anhang  2010
 
 
Allgemeine Angaben

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaften.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschluss­stichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge das Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Gem. § 246 (2) S. 1 HGB sind die Posten der Aktivseite nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden. Gem. § 246 (2) S. 2 HGB wurden verpfändete Vermögensgegenstände und die korrespondierenden Altersversorgungsverpflichtungen saldiert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dauerhaft zu dienen. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 (1) S. 1, (3) HGB). Sowohl bei den immateriellen Vermögensgegenständen als auch bei den beweglichen Anlagegütern werden lineare Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 410,00 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 (2) EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die in den Vorjahren gem. § 6 (2a) EStG gebildeten Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 werden planmäßig fortgeführt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 (4) HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird ein durchschnittlicher Bezugspreis (gewogener Durchschnitt) zu Grunde gelegt.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 (1) HGB).

Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 (1) S.2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 (2) S.2 HGB).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 (1) S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 (1) S. 2 HGB).

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 (1) S.2 HGB).

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung

Anlagevermögen

Die Pensionszusage an den Geschäftsführer wird durch Lebensversicherungen bei der AachenMünchener Lebensversicherung AG abgesichert. Dem Wert liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der AM Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge mbH zu Grunde. Zum Stichtag 31.12.2010 ergibt sich ein beizulegender Wert gem. § 253 (1) S. 4 HGB in Höhe von EUR 63.636,81. Dieser wird gem. § 246 (2) S. 2 HGB mit den korrespondierenden Schulden aus der Altersversorgungsverpflichtung saldiert. Die Saldierung wird bilanztechnisch als Umbuchung erfasst.

Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen wurden zum Nennwert angesetzt. Pauschalwertberichtigungen wurden berücksichtigt.

Sonstige Vermögensgegenstände

Der Betrag der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Wert der Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2010 ergibt sich aus dem versicherungs­mathematischen Gutachten der AM Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge mbH.

Die Ermittlung der Soll-Werte der Pensionsverpflichtungen n.F. zum 31.12.2009 und zum 31.12.2010 erfolgte nach § 253 HGB n.F. unter Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUCM) und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,25% bzw. 5,15%. Als Berechnungsgrundlagen dienen die steuerlich anerkannten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von Euro 5.146,00. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 (1) 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also Euro 343,00 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010 beträgt Euro 4.803 ,00 (Art. 67 (2) EGHGB).

Die Pensionsrückstellung wird gem. § 246 (2) S. 2 HGB mit den abgetretenen Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen saldiert. 

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen den durch die Mitarbeiter der Gesellschaft noch nicht genommenen Urlaub, Tantiemen, Gewährleistungsverpflichtungen, gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Rechtsberatungen sowie die internen und externen Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses.

Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 49.452,96 (Vorjahr: Euro 30.625,25).

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken.

Sonstige Pflichtangaben

Als Geschäftsführer des Unternehmens ist unverändert Herr Theo Herweg  bestellt.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Wipperfürth, 30. November 2011

                                  
Theo Herweg
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.

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