Elektro-Herweg GmbH
Wipperfürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.292,00 |
62.479,20 |
| I.
Sachanlagen |
15.292,00 |
7.141,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
55.338,20 |
| B.
Umlaufvermögen |
418.014,24 |
375.193,86 |
| I.
Vorräte |
35.209,47 |
32.024,93 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
75.684,39 |
108.718,64 |
| III.
Wertpapiere |
115.392,93 |
130.022,59 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
191.727,45 |
104.427,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.546,64 |
4.479,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
435.852,88 |
442.152,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
337.072,92 |
303.436,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
277.871,65 |
238.671,85 |
| III.
Jahresüberschuss |
33.636,68 |
39.199,80 |
| B.
Rückstellungen |
49.327,00 |
108.090,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.452,96 |
30.625,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
49.452,96 |
30.625,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
435.852,88 |
442.152,38 |
Anhang
Anhang 2010
Allgemeine Angaben
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaften.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Jahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätze nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VII 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge das Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Gem. § 246 (2) S. 1 HGB sind die Posten der
Aktivseite nicht mit den Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet worden.
Gem. § 246 (2) S. 2 HGB wurden verpfändete
Vermögensgegenstände und die korrespondierenden
Altersversorgungsverpflichtungen saldiert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb der
Gesellschaft dauerhaft zu dienen. Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 (1) S. 1, (3) HGB).
Sowohl bei den immateriellen
Vermögensgegenständen als auch bei den
beweglichen Anlagegütern werden lineare Abschreibungen
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis Euro 410,00 werden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 (2) EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die in den Vorjahren
gem. § 6 (2a) EStG gebildeten Sammelposten für
geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 werden
planmäßig fortgeführt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 (4) HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird ein
durchschnittlicher Bezugspreis (gewogener Durchschnitt) zu
Grunde gelegt.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 (1) HGB).
Rückstellungen werden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
(1) S.2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer
Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 (2)
S.2 HGB).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 (1) S. 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 (1) S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert (§ 253 (1) S.2 HGB).
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Pensionszusage an den Geschäftsführer
wird durch Lebensversicherungen bei der
AachenMünchener Lebensversicherung AG abgesichert. Dem
Wert liegt ein versicherungsmathematisches Gutachten der AM
Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge mbH zu
Grunde. Zum Stichtag 31.12.2010 ergibt sich ein
beizulegender Wert gem. § 253 (1) S. 4 HGB in
Höhe von EUR 63.636,81. Dieser wird gem. § 246
(2) S. 2 HGB mit den korrespondierenden Schulden aus der
Altersversorgungsverpflichtung saldiert. Die Saldierung
wird bilanztechnisch als Umbuchung erfasst.
Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen wurden zum Nennwert angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen wurden berücksichtigt.
Sonstige Vermögensgegenstände
Der Betrag der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro
0,00).
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Der Wert der Pensionsrückstellung zum 31.
Dezember 2010 ergibt sich aus dem
versicherungsmathematischen Gutachten der AM
Gesellschaft für betriebliche Altersvorsorge mbH.
Die Ermittlung der Soll-Werte der
Pensionsverpflichtungen n.F. zum 31.12.2009 und zum
31.12.2010 erfolgte nach § 253 HGB n.F. unter
Anwendung der Projected Unit Credit Method (PUCM) und unter
Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 5,25% bzw.
5,15%. Als Berechnungsgrundlagen dienen die steuerlich
anerkannten Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von Euro 5.146,00. Von der Übergangsregelung
gem. Art. 67 (1) 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem
Betrag wurde demgemäß 1/15, also Euro 343,00 den
Pensionsrückstellungen zugeführt und als
außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die
Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2010
beträgt Euro 4.803 ,00 (Art. 67 (2) EGHGB).
Die Pensionsrückstellung wird gem. § 246
(2) S. 2 HGB mit den abgetretenen
Rückdeckungsansprüchen aus Lebensversicherungen
saldiert.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen den durch
die Mitarbeiter der Gesellschaft noch nicht genommenen
Urlaub, Tantiemen, Gewährleistungsverpflichtungen,
gesetzliche Aufbewahrungspflichten, Rechtsberatungen sowie
die internen und externen Kosten der Erstellung des
Jahresabschlusses.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 49.452,96
(Vorjahr: Euro 30.625,25).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine weiteren
Haftungsverhältnisse zu vermerken.
Sonstige Pflichtangaben
Als Geschäftsführer des Unternehmens ist
unverändert Herr Theo Herweg bestellt.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Wipperfürth, 30. November 2011
Theo Herweg
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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