Profi-Beton
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Darmstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.857,21 |
84.415,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
80.856,21 |
84.414,81 |
| B.
Umlaufvermögen |
969.883,21 |
1.264.760,66 |
| I.
Vorräte |
35.787,78 |
30.361,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
364.507,29 |
447.387,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
569.588,14 |
787.011,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.355,00 |
627,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.052.095,42 |
1.349.803,70 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
670.865,00 |
737.215,82 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
256.000,00 |
256.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
277.784,60 |
277.784,60 |
| III.
Jahresüberschuss |
137.080,40 |
203.431,22 |
| B.
Rückstellungen |
113.879,00 |
264.382,89 |
| C.
Verbindlichkeiten |
267.351,42 |
348.204,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.052.095,42 |
1.349.803,70 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz wurde nach den allgemeinen
Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 HGB
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Der Bilanzansatz erfolgt im
Geschäftsjahr 2014 mit den Erinnerungswerten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden ausgehend von den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung aller
erkennbarer Ausfallrisiken bewertet.
Die Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr betragen TEuro 6,9 (Vorjahr:
TEuro 10,1).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt TEuro 267,4
(Vorjahr: TEuro 348,2). In diesem Betrag sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von
TEuro 0,0 (Vorjahr: TEuro 2,0) enthalten.
Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.
Es bestehen sonstige finanziellen Verpflichtungen aus
Geschäftsführungs-, Dienstleistungs- und
Pachtverträgen in Höhe von insgesamt
TEuro 209,9 (Vorjahr TEuro 204,8).
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch Herrn
Thorsten Sperlich, Kaufmann, geführt.
Unterschrift der Geschäftsführung
Darmstadt, 17. März 2015
Gez. Geschäftsführer: Thorsten Sperlich,
Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2015 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Profi-Beton GmbH
Ich habe den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter
Einbeziehung der Buchführung der Profi-Beton GmbH
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die
Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von mir durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung und Jahresabschluss
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Biebesheim am Rhein, 21. Mai 2015
Dr. Helmut Jockel
Wirtschaftsprüfer
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