ELBU
Elektro GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
288.542,00 |
314.599,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
288.541,00 |
314.598,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.591.017,20 |
1.664.409,32 |
| I.
Vorräte |
181.068,43 |
212.395,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
225.297,19 |
205.912,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
32.428,01 |
36.628,71 |
| davon
gegen Gesellschafter |
32.428,01 |
36.628,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.184.651,58 |
1.246.100,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
29.528,41 |
29.136,86 |
| Aktiva |
1.909.087,61 |
2.008.145,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.563.920,99 |
1.497.264,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.446.135,62 |
1.345.093,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
66.656,18 |
101.041,97 |
| B.
Rückstellungen |
268.441,72 |
333.273,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.724,90 |
177.606,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
76.724,90 |
177.606,75 |
| Summe
Passiva |
1.909.087,61 |
2.008.145,18 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Die ELBU Elektro GmbH mit Sitz in Hannover ist beim
Registergericht Hannover im Handelsregister unter der
Registernummer HRB 2554 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Regelungen des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gem. § 265 Abs.
8 HGB nicht angegeben.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die folgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden
aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände seit 2010
ausschließlich linear vorgenommen. Vor dem 1.1.2010
angeschaffte bewegliche Anlagegegenstände werden
linear oder soweit zulässig auch degressiv
abgeschrieben. Bei beweglichen Anlagegegenständen
erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
ausgewiesen.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
In Arbeit befindliche Aufträge sowie fertige
Erzeugnisse und Waren werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. zu
niedrigeren Tageswerten bewertet. Beim Ansatz der
Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und
Sozialkosten nicht einbezogen worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet,
soweit der abzugrenzende Einzelposten 800,00 Euro
übersteigt.
Die Pensionsrückstellung wird mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die
versicherungsmathematische Bewertung erfolgt unter
Verwendung der "Heubeck´schen Richttafeln 2018G". Der
Rechnungszinsfuß, der sich aus einer pauschal
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt,
beträgt 1,82 %. Gemäß § 246 Abs. 2
Satz 2 HGB wird der Zeitwert des Deckungsvermögens mit
der Pensionsrückstellung verrechnet. Die Abzinsung
erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich
aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt. Der
Bewertungsunterschied im Vergleich zur bisherigen
Ermittlung mit einem Rechnungszinssatz auf Basis der
vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt €
- 6.941.
Die Steuerrückstellungen beinhalten noch nicht
veranlagte Steuern und sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt
ebenfalls mit dem Erfüllungsbetrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
C.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens
- einschließlich der Angabe der im Geschäftsjahr
vorgenommenen Abschreibungen - wird in dem diesem
Anhang beigefügten "Anlagen- und
Abschreibungsspiegel" dargestellt.
Der im Geschäftsjahr 2023 erzielte
Jahresüberschuss in Höhe von € 64.978,18
soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Eine
Gewinnausschüttung ist nicht erfolgt.
Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung beträgt € 477.165, der
damit verrechnete Zeitwert des Deckungsvermögens
beläuft sich auf € 464.894. Die Verpflichtungen
aus Pensionszusagen sind vollständig ausgewiesen, sie
betreffen ausschließlich Gesellschafter.
Die aus den branchenüblichen
Gewährleistungen zu erwartenden Aufwendungen wurden
durch angemessene Rückstellungen berücksichtigt.
Sonstige Haftungs-verhältnisse gemäß §
251 HGB bestehen nicht.
Aufwendungen und Erträge von
außergewöhnlicher Größenordnung oder
außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die
Beträge für die Beurteilung der Ertragslage nicht
von untergeordneter Bedeutung sind, sind nicht angefallen.
D.
Sonstige Angaben
Vorgänge von besonderer Bedeutung mit
wesentlichem Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und
Vermögenslage sind nach dem Ende des
Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 24.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmensdurch den
derzeitigen Geschäftsführer
Michael Butzkies, Elektromeister, Hannover
geführt.
Gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer
bestehen kurzfriste Forderungen in Höhe von €
32.428,01. Haftungsverhältnisse zu Gunsten des
Geschäftsführers wurden nicht eingegangen.
Hannover, 30. April 2025
______________________
(Michael Butzkies)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2025
festgestellt.
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