Peter Gropper GmbH
Hauptstraße 72, 73072 Donzdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Gropper seit 20.6.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Peter Gropper GmbHDonzdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2013Peter Gropper GmbHRechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen 3 und 13 Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode (in Vorjahren zum Teil degressiv) abgeschrieben. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen werden. Grundlage für die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse zu Herstellungskosten bilden die aus dem betrieblichen Rechnungswesen übernommenen kalkulatorischen Stückkosten, die auf der Basis der geplanten Normalbeschäftigung ermittelt worden sind. Die kalkulatorischen Stückkosten enthalten Materialeinzel- und -gemeinkosten, Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens sowie Sonderkosten der Fertigung (z. B. Werkzeugkosten). Die eliminierungspflichtigen kalkulatorischen Kostenbestandteile wurden durch pauschale Zu- und Abschläge bei den Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Die erhaltenen Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird der in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der von der Deutsche Bundesbank ermittelte und veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 4,88 %. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von jährlichen Anpassungen von 0,00 % bei den Entgelten und von 3,00 % bei den Renten ausgegangen. Die Bewertung berücksichtigt eine unternehmensspezifische Fluktuationsrate von 0,00 %. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen ( Deckungsvermögen) werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Das Deckungsvermögen ist zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungs-vermögens (Rückdeckungsversicherungen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB und besteht aus dem so genannten geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines gegebenenfalls vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sogenannte unwiderrufliche Überschussbeteiligung). Erfolgswirkungen aus der Änderung des Diskontierungssatzes, Zeitwertänderungen des Deckungs-vermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden im Finanzergebnis gezeigt. Zum 31. Dezember 2013 bestehen nicht in der Bilanz ausgewiesene Pensionsverpflichtungen aus der im Jahr 2010 erfolgten Umstellung auf das BilMoG in Höhe von EUR 5.240,40. In Anwendung des Übergangswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB soll der ursprüngliche Unterschiedsbetrag über eine Laufzeit von 5 Jahren verteilt werden. Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte entsprechend der Vorgehensweise im Vorjahr eine Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 5.240,40 die im außerordentlichen Aufwand ausgewiesen ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Erläuterungen zu Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Pensionsrückstellungen
Verbindlichkeiten
Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Geschäftsführer ist: Peter Gropper (Flaschner- und Installateurmeister), Donzdorf Für den Geschäftsführer wird ein Verrechnungskonto geführt, welches einer Verzinsung von 5,00 % unterliegt. Es besteht eine Forderung aus dem Verrechnungskonto zum 31.12.2013 in Höhe von EUR 691,43.
Donzdorf, 12.11.2014 Peter Gropper Der Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 12.11.2014 festgestellt. |
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