Delta Heat Transfer GmbHLiquidiert
Lerchenstraße 68, 33607 Bielefeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Reinhold seit 25.1.2021 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Delta Heat Transfer GmbHBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt. Durch die Vorschriften des BilMoG kam es zu keinen Umstellungseffekten. Gemäß Art. 67 Abs.8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft - mit einer Bilanzsumme von € 336.722,40 - Umsatzerlöse unter € 9.680.000,00 - Arbeitnehmer: weniger als 50 eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.2 S.2 HGB brauchte nicht beachtet werden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet: Anlagevermögen: Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurde zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,- EUR wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem Umstand durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen: Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden gegebenenfalls durch eine Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Soweit ein allgemeines Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht, wurde dies gegebenenfalls durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Rückstellungen: Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. a. Angaben zur Bilanz aa. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten In 2011 wurden keine Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. cc. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden in Höhe von 113.598,36 EUR (Vorjahr: 27.611,33 EUR). Diese hatten eine Laufzeit bis zu 1 Jahr. Sonstige Verbindlichkeiten bestanden in Höhe von 38.005,03 EUR (Vorjahr: 57.826,07 EUR). Diese hatten eine Laufzeit bis zu 1 Jahr. dd. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HBG. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die wegen ihres Umfangs, ihrer Dauer oder aus anderen Gründen für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Bedeutung sind oder werden können, bestanden nach Auskunft der Geschäftsführung nicht. b. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB gewählt. c. Sonstige Pflichtangaben Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres durch Herrn Peter Reinhold, Dipl. Ing.. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. B. BESCHEINIGUNG DES STEUERBERATERS ÜBER DIE ERSTELLUNG OHNE BEURTEILUNGEN Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Delta Heat Transfer GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011 unter der Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt. Grundlage der Erstellung waren die von mir geführten Bücher und die mir darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie dir mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. E. ERLÄUTERUNGSTEIL I. Auftrag Von Herrn Reinhold, dem Geschäftsführer der Delta Heat Transfer GmbH, wurde ich, Ferdinand Begger, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, Zimmerstraße 20, 33602 Bielefeld, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2011 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zu erstellen und mit entsprechenden Erläuterungen zu versehen. Grundlage für die Erstellung waren die von mir geführten Bücher und die mir darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die ich auftragsgemäß nicht geprüft und auch nicht auf Plausibilität beurteilt habe, sowie die mir erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der Gesellschaft. Ich habe den Jahresabschluss zum 31.12.2011 auf der Grundlage der von mir geführten Bücher und den darüber hinaus vorgelegten Belegen und Bestandsnachweise sowie der mir erteilten Auskünfte unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes, sowie des Gesellschaftsvertrages erstellt. Ich habe meinen Erstellungsauftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf der Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten Bücher, Belege und Bestandsnachweise habe ich Befragungen und Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Auskünfte erteilte der Geschäftsführer. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrages. Über Art, Umfang und Ergebnis der vorgenommenen Arbeiten unterrichtet dieser Bericht. Die Abschlussarbeiten wurden - mit Unterbrechungen - in der Zeit vom 06.02.2012 bis zum 23.05.2012 durchgeführt. Mit der Führung des Inventars oder sonstiger Bestandsnachweise war ich nicht betraut. An einer Inventur habe ich nicht beobachtend teilgenommen. Alle erforderlichen Unterlagen wurden mir zur Verfügung gestellt. Die erbetenen Auskünfte wurden mir bereitwillig erteilt. Die Vollständigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses wurde mir vom Geschäftsführer in einer schriftlichen Erklärung bestätigt. Die Vollständigkeitserklärung habe ich zu meinen Akten genommen. Für die Durchführung des Auftrages und meine Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften" maßgebend. II. Rechnungslegung der Gesellschaft Die Buchführung wurde in meiner Kanzlei über das Rechenzentrum der DATEV eG erstellt. Gemäß § 252 Abs.1 Nr.1 HGB wurde die Buchführung des Geschäftsjahres 2011 ordnungsgemäß mit den Salden des Jahresabschlusses 2010 zum 31.12.2009 eröffnet. Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die laufende Buchhaltung wurde nach dem Kontenrahmen SKR 03 gebucht. Das Anlagevermögen wird in einem Anlagenverzeichnis geführt. Zugänge und Abgänge werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Die Bestandsaufnahme des Anlagevermögens erfolgte durch Buchinventur. Die Verbuchung der Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden von mir vorgenommen. Die Verbuchung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt über Debitoren- bzw. Kreditorenkonten. Kontoauszüge der Banken und Kreditinstitute und Kassenbuch liegen vor. Der Abschluss wurde auf Basis des DATEV-Kontenrahmen SKR 03 erstellt. Eine sachgemäße Anwendung des geprüften Systems lag vor. III. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten Meine Erstellungsarbeiten erstreckten sich neben den vorzunehmenden Abschlussbuchungen auf die Ableitung der gesetzlich vorgeschriebenen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs. Diese Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der Buchführung und der erforderlichen Inventuren sowie der von der Gesellschaft eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Meine Verantwortlichkeit erstreckt sich auf die normgerechte Ableitung des Jahresabschlusses aus den mir vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen sowie für die von mir daraufhin vorgenommenen Abschlussbuchungen. Die aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages sowie die Beschlüsse über Gesellschafterversammlungen im abgelaufenen Geschäftsjahr und danach lagen mir vor. IV. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse Firma: Delta Heat Transfer GmbH Sitz: Bielefeld Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 39008 Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Ingenieurleistungen zur Beratung, Projektierung, Herstellung und Sanierung von industriellen Wärmeübertragungssystemen. Stammkapital: Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00. Geschäftsführung: Herr Peter Reinhold ist zum Geschäftsführer bestellt und von den Beschränkungen des § 181 HGB befreit. Betriebsfinanzamt: Finanzamt Bielefeld-Innenstadt Steuernummer: 305/5813/1459 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2011 - 31.12.2011 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 32.198,62 EUR. 1.1.2010 - 31.12.2010 Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 40.012,85 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2012 festgestellt. |
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