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Marketing GmbH
Immenstaad am Bodensee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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Ausstehende Einlage auf das
gez. Kapital
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12.500,00
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12.500,00
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A. Anlagevermögen
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18,00
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1.020,00
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B. Umlaufvermögen
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46.053,95
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52.641,21
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0
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0
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D. Aktive latente Steuern
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0
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0
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E. Aktiver Unterschiedsbetrag
aus der Vermögensverrechnung
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0
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0
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Summe Aktiva
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58.571,95
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66.161,21
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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41.817,04
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40.092,12
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B. Rückstellungen
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0
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0
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C. Verbindlichkeiten
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16.754,91
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26.069,09
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
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0
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0
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E. Passive latente Steuern
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0
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|
0
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Summe Passiva
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58.571,95
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66.161,21
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Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung
sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem.
§§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz 01.01.2017 wurden
unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung
übernommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive
als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird
Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang
im gleichen Jahr unterstellt.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw.
soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert
bewertet.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen
Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am
Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne
Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag
eingetretenen Kursänderungen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des
Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Grundlagen der Währungsumrechnung
Im vorliegenden Jahresabschluss sind
Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag
oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt.
Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am
Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Anteilsbesitz : keine
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es lagen nur kurzfristige Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände vor.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme-
und Urlaubsansprüche sowie übrige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei Herrn Anil Biswal
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Immenstaad, den 15. Dezember
2022
gez.
Anil Biswal
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 02. November 2021
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