Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 5312
Eingetragen
21.10.1994
Branche
Herstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Produktion und Vertrieb von Kunststoffhalbzeugen in Form von Plattenwaren und Folien aus Polystryrol, Polyethylen, Polypropylen und ABS. Ein- und Verkauf, Vertrieb, Im- und Export von Rohstoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Cordula Söllner
seit 25.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Cordula Söllner
94529 Aicha v. Wald, Renholding 23
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

CS Plastik GmbH

Aicha vorm Wald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.709.302,82 834.728,40
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 12,00 12,00
II. Sachanlagen 773.481,40 834.716,40
III. Finanzanlagen 935.809,42  
B. Umlaufvermögen 13.817.528,98 14.199.039,27
I. Vorräte 856.775,97 1.082.219,38
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.214.049,40 2.461.712,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 72.469,24 71.749,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 11.746.703,61 10.655.107,24
Aktiva 15.526.831,80 15.033.767,67

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 14.191.485,08 13.344.649,09
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 37.548,00 37.548,00
III. Bilanzgewinn 14.127.937,08 13.281.101,09
davon Gewinnvortrag 12.781.101,09 11.776.482,16
B. Rückstellungen 910.977,29 1.171.529,27
C. Verbindlichkeiten 424.369,43 517.589,31
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 424.369,43 517.589,31
davon gegenüber Gesellschaftern 999,67  
Summe Passiva 15.526.831,80 15.033.767,67

Anhang


A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei     der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch      genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Die Vorjahreszahlen wurden unverändert übernommen.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Eine Verrechnung der Posten der Aktivseite mit den Posten der Passivseite wurde nur vorgenommen, soweit gesetzlich nach BilMoG bestimmt.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
2 Sachanlagen
Ø Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Ø Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3 Vorräte
Ø Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

4 Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände
Ø Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

5 Verbindlichkeiten
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

6 Rückstellungen
Ø Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7 Pensionsrückstellungen

Die Pensionsverpflichtungen wurde nach der PUC Methode (Projected Unit Credit Method) auf Basis eines Rechnungszins von 1,78 % p.a.(Vj 1,78 %) zum 31.12.2023 in Höhe von 955.019,00 € bilanziert. Gehaltstrend, Rententrend, Fluktuation usw. wurden mit 0,00 % berücksichtigt. Ein versicherungsmathematisches Gutachten über die Bewertung der Pensionsverpflichtung für die Handelsbilanz nach den Richtlinien des BilMog liegt vor. Durch den Übergang zum BilMog auf den 01.01.2010 entstand eine Überdeckung in Höhe von 37.548,00 €, welche in die Gewinnrücklagen eingestellt wurde. Von dem Beibehaltungswahlrecht wurde kein Gebrauch gemacht. Die bestehende Rückdeckungsversicherung wurde zum 31.10.2010 gekündigt. Anstelle der Rückdeckungsversicherung wird in Wertpapierfonds investiert, die ebenfalls verpfändet wurden und die ausschließlich zur Deckung der Versorgungsverpflichtung dienen. Die Anschaffungskosten Wertpapierfonds wurden mit dem Erfüllungsbetrag gem. Pensionsgutachten verrechnet. 

Nach § 253 Abs.6 HGB muss ein sogenannter Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurschnittszinssatz und dem 7-Jahresdurschnittszinssatz ermittelt werden.


Erfüllungsbetrag 10-Jahresdurchschnitts-
zinssatz
Erfüllungsbetrag 7-Jahresdurchschnitts-
zinssatz
Unterschiedsbetrag

                                 EUR
EUR
EUR
Aktive Anwärter
                      955.019,00
970.175,00
15.156,00
Rechnungszinssatz
             1,7800 % p.a.
1,7400 % p.a.



B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
C. Sonstige Angaben
Die CS Plastik GmbH war im Berichtsjahr eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Zum Bilanzstichtag bestand ein Gewinnvortrag in Höhe von 12.781.101,09 EUR.
Es bestanden Forderungen  gegenüber Gesellschaftern in Höhe von  TEUR 0 (Vj. TEUR 204) zum Abschlussstichtag.

D. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer

Familienname
Vorname
Berufsbezeichnung
Vertretungsbefugnis
Söllner
Cordula
Dipl.Betriebswirtin
einzeln



Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
E. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Bilanzgewinn
EUR
14.141.163,08



auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Aicha vorm Wald, 30.04.2025

gez. Cordula Söllner, Geschäftsführerin


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2025 festgestellt.

gez. Cordula Söllner
Gesellschafterin

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