CS Plastik
GmbH
Aicha vorm
Wald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.709.302,82 |
834.728,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12,00 |
12,00 |
| II.
Sachanlagen |
773.481,40 |
834.716,40 |
| III.
Finanzanlagen |
935.809,42 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
13.817.528,98 |
14.199.039,27 |
| I.
Vorräte |
856.775,97 |
1.082.219,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.214.049,40 |
2.461.712,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
72.469,24 |
71.749,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.746.703,61 |
10.655.107,24 |
| Aktiva |
15.526.831,80 |
15.033.767,67 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.191.485,08 |
13.344.649,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
37.548,00 |
37.548,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
14.127.937,08 |
13.281.101,09 |
| davon
Gewinnvortrag |
12.781.101,09 |
11.776.482,16 |
| B.
Rückstellungen |
910.977,29 |
1.171.529,27 |
| C.
Verbindlichkeiten |
424.369,43 |
517.589,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
424.369,43 |
517.589,31 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
999,67 |
|
| Summe
Passiva |
15.526.831,80 |
15.033.767,67 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266
Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung
(§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses werden in
Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze /
Darstellungsstetigkeit
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Die Vorjahreszahlen wurden unverändert
übernommen.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden. Eine Verrechnung der Posten der
Aktivseite mit den Posten der Passivseite wurde nur
vorgenommen, soweit gesetzlich nach BilMoG bestimmt.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Ø Erworbene immaterielle Anlagewerte
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
2 Sachanlagen
Ø Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Ø Grundlage der planmäßigen
Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Ø Bei Gebäuden wurden die
Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommen.
Ø Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen gemäß
§ 7 Abs. 1 EStG nach der linearen
Methode vorgenommen.
Ø Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort
abgeschrieben.
3 Vorräte
Ø Die Vorräte wurden zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern
ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren
Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
4 Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
Ø Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
5 Verbindlichkeiten
Ø Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
6 Rückstellungen
Ø Die Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
7 Pensionsrückstellungen
Die Pensionsverpflichtungen wurde nach der PUC
Methode (Projected Unit Credit Method) auf Basis eines
Rechnungszins von 1,78 % p.a.(Vj 1,78 %) zum 31.12.2023 in
Höhe von 955.019,00 € bilanziert. Gehaltstrend,
Rententrend, Fluktuation usw. wurden mit 0,00 %
berücksichtigt. Ein versicherungsmathematisches
Gutachten über die Bewertung der Pensionsverpflichtung
für die Handelsbilanz nach den Richtlinien des BilMog
liegt vor. Durch den Übergang zum BilMog auf den
01.01.2010 entstand eine Überdeckung in Höhe von
37.548,00 €, welche in die Gewinnrücklagen
eingestellt wurde. Von dem Beibehaltungswahlrecht wurde
kein Gebrauch gemacht. Die bestehende
Rückdeckungsversicherung wurde zum 31.10.2010
gekündigt. Anstelle der Rückdeckungsversicherung
wird in Wertpapierfonds investiert, die ebenfalls
verpfändet wurden und die ausschließlich zur
Deckung der Versorgungsverpflichtung dienen. Die
Anschaffungskosten Wertpapierfonds wurden mit dem
Erfüllungsbetrag gem. Pensionsgutachten
verrechnet.
Nach § 253 Abs.6 HGB muss ein sogenannter
Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem
Erfüllungsbetrag mit dem 10-Jahresdurschnittszinssatz
und dem 7-Jahresdurschnittszinssatz ermittelt werden.
|
Erfüllungsbetrag
10-Jahresdurchschnitts-
zinssatz
|
Erfüllungsbetrag
7-Jahresdurchschnitts-
zinssatz
|
Unterschiedsbetrag
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Aktive Anwärter
|
955.019,00
|
970.175,00
|
15.156,00
|
Rechnungszinssatz
|
1,7800 % p.a.
|
1,7400 % p.a.
|
|
B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens
"Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel
ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
Am Abschlussstichtag bestehende
Haftungsverhältnisse
i. S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgend gesondert erläutert.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von
§ 251 HGB sind, bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
C. Sonstige Angaben
Die CS Plastik GmbH war im Berichtsjahr eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Zum Bilanzstichtag bestand ein Gewinnvortrag in
Höhe von 12.781.101,09 EUR.
Es bestanden Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR
204) zum Abschlussstichtag.
D. Ergänzende Angaben
Geschäftsführer
Familienname
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Vorname
|
Berufsbezeichnung
|
Vertretungsbefugnis
|
Söllner
|
Cordula
|
Dipl.Betriebswirtin
|
einzeln
|
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge und der Bezüge
des Aufsichtsrates wird gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
E. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das
Ergebnis
Bilanzgewinn
|
EUR
|
14.141.163,08
|
auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss wurde unter
Berücksichtigung der von der
Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung
aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Aicha vorm Wald,
30.04.2025
gez.
Cordula Söllner, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.04.2025 festgestellt.
gez. Cordula Söllner
Gesellschafterin
|