Sonstige Verwertung von Abfällen
GAB Service GmbH
Bundesstraße 301, 25495 Kummerfeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Roesberg seit 25.11.2025 | Geschäftsführer |
Daniel Benedict seit 1.11.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Kreis Pinneberg | 51.00% |
| 49.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GAB Service GmbHTornesch-AhrenloheJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Inhaltsverzeichnis
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012A. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und GeschäftsverlaufDie GAB Service GmbH (GAB-SG) ist durch Umfirmierung der ehemaligen BioKraft Verwaltungsgesellschaft mbH, Tornesch-Ahrenlohe, entstanden. Die Umfirmierung erfolgte in 2008. Mit der Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH GAB-, Tornesch-Ahrenlohe, wurde im Geschäftsjahr 2008 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Das Haupttätigkeitsgebiet der Gesellschaft ist die Verleihe von Arbeitnehmern innerhalb des GAB-Verbundes. B. ErtragslageDie GAB-SG erzielte im Berichtsjahr einen Umsatz von TEUR 1.073. Diese Umsätze resultieren aus der Überlassung von Arbeitnehmern an Gesellschaften innerhalb der GAB-Gruppe. Der Umsatz wurde ausschließlich im Inland erwirtschaftet. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen TEUR 9. Das Jahresergebnis beträgt TEUR 7. C. FinanzlageDie Gesellschaft verfügt über kein Anlagevermögen. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Liquiditätsprobleme traten nicht auf. D. VermögenslageDie Bilanzsumme der GAB-SG beträgt zum 31. Dezember 2012 TEUR 94. Auf der Passivseite wird ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 25 ausgewiesen. Die Eigenkapitalquote beträgt 27 %. E. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem BilanzstichtagVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind nicht bekannt. F. RisikomanagementsystemZur Erfassung und zum Umgang mit Risiken ist die GAB-SG in das formalisierte Risikomanagementsystem der GAB eingebunden. Die Risiken aufgrund finanzieller, marktbedingter und technischer Einflüsse werden halbjährlich aufgenommen, bewertet und dokumentiert. Die Ergebnisse der GAB-SG werden monatlich ermittelt. Jährlich erfolgt eine mittelfristige Budgetplanung. Im Rahmen dieser regelmäßigen Prozesse wird die Liquiditäts- und Ergebnissituation einem Planabgleich unterzogen und somit eine Früherkennung von Fehlentwicklungen ermöglicht. Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandgefährdenden Einfluss auf das Unternehmen haben, sind nicht bekannt. G. Darstellung der wesentlichen Chancen und RisikenDie GAB-SG erhält für die Arbeitnehmerüberlassung von den GAB-Gesellschaften zusätzlich zur Kostenerstattung einen vertraglich vereinbarten Gewinnaufschlag. Für die GAB-SG ergibt sich kein wirtschaftliches Risiko. H. AusblickDie Unternehmensplanung der GAB-SG zeigt auch für die Folgejahre stabile Umsätze und Ergebnisse. Für das Jahr 2013 wird ein Umsatz und Jahresüberschuss auf dem Vorjahresniveau erwartet.
Tornesch-Ahrenlohe, den 15. Februar 2013 Gerd Doose, Geschäftsführer Fred Ponath, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2012AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012AllgemeinesDie GAB Service GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß Gesellschaftsvertrag sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses die Vorschriften des III. Buches des HGB für große Kapitalgesellschaften anzuwenden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt worden. Die allgemeinen Ausweis- und Gliederungsvorschriften hat die Gesellschaft beachtet. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden nicht verändert. Bilanzierungs- und BewertungsvorschriftenDie Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Barwert, die Guthaben bei Kreditinstituten mit dem Nennbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Sie decken alle erkennbaren Risiken ab und werden zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Erläuterungen zur BilanzAKTIVA Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. PASSIVA Das im Eigenkapital enthaltene Gezeichnete Kapital beträgt TEUR 25. Der Verlustvortrag (TEUR 6) resultiert aus der Zeit vor Bestehen eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2012 wird mit dem Verlustvortrag verrechnet. Unter den sonstigen Rückstellungen werden Verpflichtungen gegenüber Personal (TEUR 14) und für übrige ausstehende Rechnungen (TEUR 7) ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen vollständig gegenüber der Gesellschafterin. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt und betreffen Personalüberlassungen. Sonstige AngabenDie Gesellschaft beschäftigte im Durchschnitt des Geschäftsjahres 25 Mitarbeiter. Die Geschäftsführer erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge. Die Geschäftsführer üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Anstellung bei der GAB aus. Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 berechnete Gesamthonorar nach § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses der GAB enthalten. Mutterunternehmen Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH -GAB-, Tornesch-Ahrenlohe. Die GAB stellt einen Konzernabschluss auf, in den die GAB Service einbezogen wird. Der Einzelabschluss und der Lagebericht der GAB Service sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der GAB werden nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer und Vertreter sind Herr Dipl.-Ing. Gerd Doose, Neumünster Herr Fred Ponath, Rantrum
Tornesch-Ahrenlohe, den 15. Februar 2013 Gerd Doose, Geschäftsführer Fred Ponath, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die GAB Service GmbH, Tornesch-Ahrenlohe: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GAB Service GmbH, Tornesch-Ahrenlohe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hamburg, den 15. Februar 2013 Rödl
& Partner GmbH
Bielenberg, Wirtschaftsprüfer Wehke, Wirtschaftsprüfer Allgemeine Auftragsbedingungen
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| a) |
Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise |
| b) |
Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern |
| c) |
Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden |
| d) |
Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern |
| e) |
Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. |
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für
| a) |
die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer, |
| b) |
die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und |
| c) |
die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen. |
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.
12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für der Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
14. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
16. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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