Sparkasse Gießen

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRA 2385
Eingetragen
25.10.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Die Sparkasse ist ein Kreditinstitut und betreibt Bankgeschäfte. Sie hat insbesondere die Aufgabe, als dem, dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichlichen Hand.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Ilona Roth
seit 9.9.2014
Vorstandsmitglied
Peter Wolf
seit 4.11.2013
Vorsitzender des Vorstands

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Gießen

Gießen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Amtsgericht Gießen HRA 2385

Bilanz zum 31.12.2023

Aktivseite  
31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1.Barreserve
a) Kassenbestand 25.663.840,92 25.686
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 20.846.245,00 20.593
46.510.085,92 46.279
2.Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung
bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen
sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3.Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 48.943.237,51 73.308
b) andere Forderungen 95.746.006,73 170.604
144.689.244,24 243.911
4.Forderungen an Kunden 1.672.022.362,03 1.656.015
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 566.327.634,94 (547.615)
Kommunalkredite 69.163.866,63 (55.523)
5.Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank 0,00 (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank 0,00 (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 181.890.347,63 235.532
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank 181.890.347,63 (235.532)
bb) von anderen Emittenten 306.392.868,11 294.121
darunter:
beleihbar bei der Deutschen
Bundesbank 268.253.379,81 (243.062)
488.283.215,74 529.653
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 (0)
488.283.215,74 529.653
6.Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 164.048.413,57 167.219
6a. Handelsbestand 0,00 0
7.Beteiligungen 16.717.455,76 16.717
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten 1.217.392,90 (1.217)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
8.Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 (0)
an Finanzdienst-
leistungsinstituten 0,00 (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 (0)
9.Treuhandvermögen 1.161.288,00 1.355
darunter:
Treuhandkredite 1.161.288,00 (1.355)
10.Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11.Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte
und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 54.621,00 46
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
54.621,00 46
12.Sachanlagen 17.259.423,25 18.283
13.Sonstige Vermögensgegenstände 4.540.782,41 4.748
14.Rechnungsabgrenzungsposten 72.039,86 90
15.Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 18.926,87 18
Summe der Aktiva 2.555.377.858,65 2.684.334
Passivseite
31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 322.542,17 5
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 161.450.333,95 168.679
161.772.876,12 168.684
2.Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von drei Monaten 162.126.448,41 194.115
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist
von mehr als drei Monaten 306.976,23 337
162.433.424,64 194.452
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.691.338.008,69 2.035.413
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 274.675.978,15 26.961
1.966.013.986,84 2.062.374
0,00 0
2.128.447.411,48 2.256.826
3.Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4.Treuhandverbindlichkeiten 1.161.288,00 1.355
darunter:
Treuhandkredite 1.161.288,00 (1.355)
5.Sonstige Verbindlichkeiten 1.674.743,74 743
6.Rechnungsabgrenzungsposten 44.927,08 60
7.Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.268.174,00 13.999
b) Steuerrückstellungen 262.941,08 0
c) andere Rückstellungen 11.183.099,21 11.688
25.714.214,29 25.687
8.(weggefallen)
9.Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10.Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 (0)
11.Fonds für allgemeine Bankrisiken 93.880.593,36 89.881
darunter:
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 25.702,90 (26)
12.Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 141.097.885,66 140.650
141.097.885,66 140.650
d) Bilanzgewinn 1.583.918,92 448
142.681.804,58 141.098
Summe der Passiva 2.555.377.858,65 2.684.334
1.Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 36.875.682,40 38.364
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
36.875.682,40 38.364
2.Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 88.377.347,68 92.480
88.377.347,68 92.480
Gewinn- und Verlustrechnung 1.1.-31.12.2022
für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 EUR EUR EUR TEUR
1.Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 40.545.474,16 31.319
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 (0)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 4,37 (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren
und Schuldbuchforderungen 5.060.634,51 5.325
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 (0)
45.606.108,67 36.643
2.Zinsaufwendungen 7.388.283,80 1.963
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 2.156,70 (753)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 351,32 (0)
38.217.824,87 34.681
3.Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 4.110.473,01 2.873
b) Beteiligungen 2.165.340,04 1.751
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
6.275.813,05 4.624
4.Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnab-
führungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5.Provisionserträge 21.314.325,99 19.954
6.Provisionsaufwendungen 1.357.381,96 1.162
19.956.944,03 18.792
7.Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 (0)
8.Sonstige betriebliche Erträge 3.129.377,53 2.699
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 273.160,11 (143)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 25.705,65 (10)
9.(weggefallen)
67.579.959,48 60.795
10.Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 20.892.747,52 19.659
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen
für Altersversorgung und für Unterstützung 5.999.148,37 6.806
darunter:
für Altersversorgung 2.044.894,53 (2.941)
26.891.895,89 26.465
b) andere Verwaltungsaufwendungen 18.837.233,48 15.123
45.729.129,37 41.588
11.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.129.653,35 2.263
12.Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.811.961,13 1.255
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 182.042,21 (6)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 214.522,05 (421)
13.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 8.374.519,50 16.722
14.Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und
bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung
von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
8.374.519,50 16.722
15.Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 0
16.Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen,
Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie
Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 1.825
0,00 1.825
17.Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18.Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 4.000.000,00 0
19.Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 5.534.696,13 792
20.Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 (0)
21.Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 (0)
22.Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 3.760.094,74 156
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 (0)
24.Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 190.682,47 188
3.950.777,21 344
25.Jahresüberschuss 1.583.918,92 448
26.Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
1.583.918,92 448
27.Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
1.583.918,92 448
28.Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29.Bilanzgewinn 1.583.918,92 448

Anhang

A.    Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Sparkasse Gießen zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Um die Transparenz der Rechnungslegung zu erhöhen, haben wir in Teilbereichen Vorjahresangaben über die gesetzlich vorgesehenen Angaben hinaus gemacht.

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind gemäß dem Wahlrecht des § 340e Abs. 2 HGB grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen, wobei ein eventueller Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag bzw. Anlagebetrag als Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und zeitanteilig aufgelöst wird. Forderungen aus angekauften Leasingforderungen haben wir gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu ihren Anschaffungskosten bilanziert.

Erforderliche Wertberichtigungen werden vom Forderungsbestand abgesetzt. Die Vorsorge für Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle akuten und latenten Ausfallrisiken.

Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt.

Den latenten Ausfallrisiken wird durch eine pauschale Risikovorsorge in Form von Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen, die wir auf Basis der Stellungnahme IDW RS BFA 7 bewertet haben. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung entsprechend behandelt. Die im Rahmen der Berechnung der pauschalen Risikovorsorge verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabe sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Für die bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken sind zudem versteuerte Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken i. S. v. § 340g HGB vorhanden. Das Wahlrecht gemäß § 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen.

Strukturierte Finanzinstrumente werden entsprechend den Vorgaben der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten wird dann vorgenommen, wenn das eingebettete Derivat im Vergleich zum Basisinstrument wesentlich erhöhte oder zusätzlich andersartige Risiken oder Chancen aufweist und eine einheit-liche Bilanzierung zu einer unzutreffenden Darstellung der Vermögens-, Finanz‑ und Ertragslage führen würde. Da die zum Stichtag 31. Dezember 2023 im Bestand befindlichen strukturierten Finanzinstrumente keine erhöhten oder zusätzlichen andersartigen Risiken oder Chancen aufweisen, haben wir diese einheitlich bilanziert.

Den Wertpapierbestand unterteilen wir gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen nach der jeweiligen Zweckbestimmung in Anlagevermögen, Liquiditätsreserve und Handelsbestand. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht geändert. Zum 31. Dezember 2023 befinden sich keine Wertpapiere im Anlagevermögen und Handelsbestand.

Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten bilanziert.

Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive ‑ Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der genannten Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen kein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Bewertung anhand von Kursen vorgenommen, die vom Finanzmarktdatenanbieter Refinitiv Germany GmbH bereitgestellt wurden. Diesen Kursen liegt ein Discounted‑Cashflow-Modell zugrunde.

Wertpapiere, für die ein aktiver Markt vorliegt, wurden mit Börsenpreisen oder sonstigen Marktpreisen bewertet.

Im Unterposten Aktiva 5bb) "Anleihen und Schuldverschreibungen anderer Emittenten" werden Wertpapiere in Höhe von 20.327 TEUR ausgewiesen, die im Vorjahr aufgrund der Stammdatenverschlüsselung im Unterposten Aktiva 5ba) "Anleihen und Schuldverschreibungen von öffentlichen Emittenten" (Buchwert 19.787 TEUR) ausgewiesen wurden. Insoweit ist die Vergleichbarkeit mit der Vorjahresangabe eingeschränkt.

Anteile an Investmentvermögen bewerten wir zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren von der Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlichten investmentrechtlichen Rücknahmepreis oder zum Börsenkurs, sofern ein aktiver Markt vorliegt. Bei insgesamt 72.587 TEUR Anteilen an offenen Immobilienfonds (inklusive abgegrenzter Erträge), die wir der Liquiditäts-reserve zugeordnet haben, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen erhebt die Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Rückgabeabschlag. Diese Rückgabeabschläge berücksichtigen wir bei der Bewertung dann, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist. Da eine vorfristige Rückgabe der Investmentanteile nicht beabsichtigt ist, haben wir den möglichen Rückgabeabschlag bei der Bewertung nicht berücksichtigt.

Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Sparkasse verbleiben. Der Buchwert der verliehenen Wertpapiere beträgt zum Bilanzstichtag 31.645 TEUR inklusive abgegrenzter Zinsen (Vorjahr: 89.826 TEUR).

Die Beteiligungen sind mit den Anschaffungskosten bzw. den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden Abschreibungen vorgenommen. Ergänzend verweisen wir auf die Angaben zu den Finanzanlagen.

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte des Anlagevermögens und die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht übersteigen, werden aus Vereinfachungsgründen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen im Jahr der Anschaffung sofort als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR werden die geringwertigen Vermögensgegenstände in einen Sammelposten aufgenommen, der ab dem Jahr der Anschaffung jährlich in Höhe eines Fünftels abgeschrieben wird.

Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bzw. Nominalbetrag passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten wird in den Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig aufgelöst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste ausreichend berücksichtigt. Dabei haben wir Einschätzungen vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Dabei wurde in Einzelfällen auf die Einschätzung externer Sachverständiger zurückgegriffen. Soweit erforderlich haben wir künftige Preis- und Kostensteigerungen sowie bei Abzinsung der Rückstellungen die Zinssätze entsprechend den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von über einem Jahr werden dagegen auch bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abgezinst. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfangs wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind hinsichtlich des Passivpostens 7c) "andere Rückstellungen" einheitlich im Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge in den GuV‑Posten 2 "Zinsaufwendungen" und 8 "Sonstige betriebliche Erträge" sowie 12 "Sonstige betrieb-liche Aufwendungen" ausgewiesen. Hinsichtlich des Passivpostens 7a) "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" wird der Effekt aus der Änderung des Abzinsungssatzes zusammen mit den Zuführungen zu den Rückstellungen im GuV‑Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen sind gemäß versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wurden die Heubeck‑Richttafeln 2018 G und ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,83 %, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Hierbei haben wir den von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelten Zinssatz verwendet. Der durchschnittliche Marktzins wurde auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Erwartete Lohn‑ und Gehaltssteigerungen wurden mit 3,0 % p. a. berücksichtigt, erwartete Steigerungen der Pensionsleistungen mit 2,25 % p. a., Steigerungen der anzurechnenden Sozialversicherungsrenten mit 2,25 % p. a. und Steigerungen der anzurechnenden ZVK-Rente in der Rentenbezugszeit mit 1,0 % p. a. laut Satzung der jeweiligen ZVK.

Für Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen bestehen Vermögenswerte, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen ( Deckungsvermögen). Sie werden gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem von unserem Kontrahenten mitgeteilten Aktivierungswert für das Versicherungsguthaben. Die Vermögensgegenstände wurden nach § 246 Abs. 2 HGB mit den korrespondierenden Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen saldiert.

Zu Einzelangaben zu den zum 31. Dezember 2023 vorgenommenen Verrechnungen verweisen wir auf die Angaben im Abschnitt B. II. "Angaben zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB".

Ungeachtet der Tatsache, dass wir vom BGH-Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) zu unwirksamen Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen nicht unmittelbar als Prozessbeteiligte betroffen sind, haben wir die Auswirkungen des BGH-Urteils analysiert und geprüft. Soweit die von uns abgeschlossenen Sparverträge eine vergleichbare Ausgestaltung haben, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden die in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 gebildeten Rückstellungen neu bewertet und fortgeführt. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung die Wahrscheinlichkeit, dass Kunden aus bereits beendeten, noch nicht verjährten Sparverträgen weitere Zinsansprüche geltend machen, geschätzt. Für noch laufende Sparverträge werden wir spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit eine Abrechnung unter Berücksichtigung der im Urteil des BGH festgelegten Grundsätze und der noch ausstehenden Rechtsprechung zum angemessenen Referenzzinssatz vornehmen. Für die aus der bisherigen Vertragslaufzeit sich ggf. ergebenden Zinsnachzahlungen haben wir unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ebenfalls entsprechen­de Rückstellungen gebildet.

Den Referenzzinssatz, der einen wesentlichen Parameter für die Bewertung der Rückstellungen darstellt, haben wir aufgrund der derzeit noch ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips geschätzt.

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs sowie die derivativen Finanzinstrumente, insbesondere Zinsswaps, einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Die für aufgenommene bzw. erhaltene Gelder von der Sparkasse empfangenen Negativzinsen werden im GuV‑Posten 2 ausgewiesen.

Die im Rahmen des gesetzlichen Moratoriums gemäß Art. 240 § 3 EGBGB gestundeten Zinsen auf Verbraucherkredite werden im Zeitpunkt ihres rechtlichen Entstehens unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung durch die Darlehensnehmer erfolgswirksam vereinnahmt. Die gestundeten Zinsforderungen werden im Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" zusammen mit den Darlehensforderungen ausgewiesen.

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB bzw. § 340h HGB. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB sehen wir als gegeben an, soweit eine Identität von Währung und Betrag der gegenläufigen Geschäfte vorliegt. Bilanzposten und Posten der Gewinn‑ und Verlustrechnung, die auf ausländische Währung lauten, sowie schwebende Fremdwährungskassageschäfte werden mit Ausnahme der Sorten zum EZB‑Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnungsergebnisse aus Geschäften und Beständen, die in die besondere Deckung einbezogen sind, werden saldiert je Währung in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. In den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist ein Betrag von 273,2 TEUR bzw. von -182 TEUR enthalten, der aus der Währungsumrechnung resultiert.

Derivative Finanzinstrumente bilanzieren und bewerten wir grundsätzlich einzeln nach den handelsrechtlichen Vorschriften unter Beachtung der IDW Stellungnahmen RS BFA 5 und RS BFA 6. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 haben wir keine derivativen Finanzinstrumente im Bestand.

B.    Angaben und Erläuterungen zur Bilanz sowie zu den Posten unter dem Bilanzstrich

I.     Postenbezogene Angaben

Forderungen an Kreditinstitute

a)   Forderungen an die eigene Girozentrale

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind Forderungen an die Landesbank Hessen‑Thürin­gen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 76.614 TEUR (Vorjahr: 121.258 TEUR) enthalten.

b)   Nachrangige Vermögensgegenstände

Im Posten Forderungen an Kreditinstitute sind insgesamt nachrangige Vermögensgegenstände in Höhe von 8.000 TEUR (Vorjahr: 8.000 TEUR) enthalten. Davon entfallen auf den Unterposten "b) andere Forderungen" 8.000 TEUR (Vorjahr: 8.000 TEUR).

c)    Fristengliederung

 

Restlaufzeit bis drei Monate

Restlaufzeit von mehr alsdrei Monatenbis ein Jahr

Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre

Restlaufzeit von mehr alsfünf Jahren

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben)

      1.104

          55.367

         10.300

       22.926

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Forderungen an Kunden

a)   Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Im Posten Forderungen an Kunden sind Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

31.12.2023

TEUR

31.12.2022

TEUR

Gesamtbetrag

18.256

18.847

(darunter nachrangige)

(-)

(54)

b)   Fristengliederung

 

Restlaufzeit bis dreiMonate

Restlaufzeit von mehr als drei Monaten bis ein Jahr

Restlaufzeit von mehr alseinem Jahr bisfünf Jahre

Restlaufzeit von mehr alsfünf Jahren

unbestimmte Laufzeit

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Forderungen an Kunden

     47.433

       115.304

        469.633

    966.743

      72.321

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

a)   Börsenfähige Wertpapiere

insgesamt

davon: börsennotiert

davon: nichtbörsennotiert

darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

488.283

451.243

37.040

-

b)   Fristengliederung

Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden 105.467 TEUR in dem Jahr fällig, das auf den Bilanzstichtag folgt.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

a)   Börsenfähige Wertpapiere

insgesamt

davon: börsennotiert

davon: nichtbörsennotiert

darunter: nicht mit dem Niederstwert bewertet

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

79.820

1.449

78.371

-

b)   Angaben zu Anteilen an Investmentvermögen

Zu Anteilen an Sondervermögen i. S. d. § 1 Abs. 10 KAGB, an denen die Sparkasse am 31. Dezember 2023 mehr als 10 % der Anteile hält, machen wir gemäß § 285 Nr. 26 HGB die folgenden Angaben:

Bezeichnung des Investmentvermögens

Marktwert

Differenz zumBuchwert

Ausschüttungen imGeschäftsjahr

 

TEUR

TEUR

TEUR

Mischfonds

 

 

 

HI-Gießen-Fonds

73.283

-

1.238

Die dargestellten Investmentvermögen unterliegen zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.

Beteiligungen

a)   Anteilsbesitz

Unter den Beteiligungen werden die Anteile an folgenden Unternehmen ausgewiesen:

Name

Sitz

Kapitalanteilin %

Eigen-kapital*

Ergebnis

Jahresabschluss per

 

 

 

TEUR

TEUR

 

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen

Frankfurt am Main und Erfurt

2,01

Keine Angabe

Keine Angabe

-

Hessisch-Thüringische Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft mbH

Frankfurt am Main

2,02

4.002

147

31.12.2022

Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG

Bad Homburg v. d. H.

0,23

697.089

51.994

30.09.2022

Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG

Neuhardenberg

0,23

3.285.298

Keine Angabe

31.12.2022

TransMIT Gesellschaft für Technologietransfer GmbH

Gießen

16,67

3.359

220

31.12.2022

Technologie- und Innovationszentrum GmbH

Gießen

14,23

1.771

47

31.12.2022

Fiducia Mailing Services eG

Karlsruhe

0,07

76

-

31.12.2022

Visa Inc.

Forster City/USA

0,00

**-

**-

**-

S-International Mittelhessen GmbH

Gießen

28,84

1.357

852

31.12.2022

*   unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses/-fehlbetrags vor Gewinnverwendung

** Die Daten liegen der Sparkasse nicht vor.

b)   Angaben nach § 285 Nr. 11a HGB

Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe Forderungen an Kunden.

Sachanlagen

Grundstücke und Gebäude

Die Grundstücke und Bauten entfallen mit Buchwerten von 12.049 TEUR (Vorjahr: 13.477 TEUR) auf von der Sparkasse im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Bauten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

 

31.12.2023

31.12.2022

 

TEUR

TEUR

Agio aus Forderungen

36

55

Disagio aus Verbindlichkeiten (§ 250 Abs. 3 HGB)

3

3

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

a)   Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale

Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Landesbank Hessen‑Thüringen Girozentrale, Frankfurt am Main und Erfurt, in Höhe von 155.831 TEUR (Vorjahr: 162.176 TEUR) enthalten.

b)   Fristengliederung

 

Restlaufzeit bis drei Monate

Restlaufzeit von mehr alsdrei Monatenbis ein Jahr

Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre

Restlaufzeit von mehr alsfünf Jahren

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

2.878

9.876

49.337

99.359

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

c)    Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben".

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

a)   Beziehungen zu Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Im Posten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

31.12.2023

TEUR

31.12.2022

TEUR

Gesamtbetrag

4.016

1.576

b)   Fristengliederung

 

Restlaufzeit bis drei Monate

Restlaufzeit von mehr alsdrei Monatenbis ein Jahr

Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bis fünf Jahre

Restlaufzeit von mehr alsfünf Jahren

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

a) Spareinlagen

 

 

 

 

ab)  mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten

-

142

165

-

b) andere Verbindlichkeiten

 

 

 

 

bb)  mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

72.720

130.880

66.879

3.749

Von dem Wahlrecht des § 11 Satz 3 RechKredV haben wir Gebrauch gemacht.

c)    Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Hierzu verweisen wir auf die zusammenfassende Darstellung im Abschnitt B.II. "Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben".

Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten entfallen in voller Höhe auf Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien aus Forderungen in Höhe von 11 TEUR (Vorjahr: 19 TEUR) enthalten.

Rückstellungen

Der Differenzbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem Marktzins, der sich bei einer zehnjährigen Durchschnittsbildung ergibt, und mit dem Marktzins, der sich bei einer siebenjährigen Durchschnittsbildung ergibt, beträgt 140 TEUR. Zur daraus resultierenden Ausschüttungssperre verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Bilanzgewinn.

Eventualverbindlichkeiten

Im Posten "Eventualverbindlichkeiten" ist im Unterposten b) "Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen" eine Kreditbürgschaft in Höhe von 12.000 TEUR gegenüber der eigenen Girozentrale enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

Andere Verpflichtungen

Im Posten "Andere Verpflichtungen" sind keine Einzelbeträge enthalten, die in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse von wesentlicher Bedeutung sind.

In den unwiderruflichen Kreditzusagen sind Kreditzusagen von 28.785 TEUR im Rahmen von Immobilienfinanzierungen enthalten. Wir gehen derzeit davon aus, dass diese von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden.

II.  Mehrere Posten der Bilanz betreffende Angaben

Finanzanlagen

 

Anschaffungskosten

Veränderungen des

Buchwert ohneabgegrenzte Zinsen

Buchwert ohneabgegrenzte Zinsen

 

1.1.2023

Geschäftsjahrs

31.12.2023

31.12.2022

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Forderungen an Kreditinstitute

12.000

-

12.000

12.000

Beteiligungen

24.669

-

16.717

16.717

Von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV wurde Gebrauch gemacht.

Sachanlagen, Immaterielle Anlagewerte und Sonstige Vermögensgegenstände

 

Grundstücke, grundstücks-gleiche Rechte und Bauten

Betriebs‑ und Geschäftsausstattung

Anlagen im Bau

Immaterielle Anlagewerte

Sonstige Vermögensgegenstände ohne abgegrenzte Zinsen

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

Anschaffungs‑ und Herstellungskosten

 

 

 

 

 

Stand am 1.1.2023

66.716

11.431

264

744

550

Zugänge

344

226

563

43

-

Abgänge

119

1.833

0

185

-

Umbuchungen

37

0

0

0

-

Stand am 31.12.2023

66.978

9.824

827

602

550

kumulierte Abschreibungen

 

 

 

 

 

Stand am 1.1.2023

51.049

9.079

0

698

-

Abschreibungen des Geschäftsjahrs

1.524

571

0

35

-

Zuschreibungen des Geschäftsjahrs

3

0

0

0

-

kumulierte Abschreibungen auf Abgänge

64

1.807

0

185

-

kumulierte Abschreibungen auf Zugänge

0

0

0

0

-

Umbuchungen

22

0

0

0

-

Stand am 31.12.2023

52.528

7.843

0

548

-

Buchwert am 31.12.2022

15.667

2.352

264

46

550

Buchwert am 31.12.2023

14.450

1.981

827

54

550

Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung

Auf Fremdwährung lauten Vermögensgegenstände im Gesamtbetrag von 4.866 TEUR (Vorjahr: 5.748 TEUR) und Verbindlichkeiten im Gesamtbetrag von 5.269 TEUR (Vorjahr: 5.706 TEUR) (darunter Eventualverbindlichkeiten 461 TEUR (Vorjahr: 253 TEUR)).

Angaben zur Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 HGB

Vermögensgegenstände und Schulden wurden nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in folgendem Umfang miteinander verrechnet:

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände

beizulegender Zeitwert zum 31.12.2023 der verrechneten Vermögensgegenstände

Erfüllungsbetragder verrechneten Schulden

verrechneteAufwendungenund Erträge

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

1.607

1.637

1.618

29,9

Bei den verrechneten Vermögensgegenständen handelt es sich in Höhe von 1.607 TEUR um Versicherungsguthaben, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im Bilanzposten Aktiva 13 auszuweisen wären.

Bei den verrechneten Schulden handelt es sich in Höhe von 1.618 TEUR um Rückstellungen für Lebensarbeitszeitkonten, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im Bilanzposten Passiva 7c) auszuweisen wären.

Bei den verrechneten Erträgen handelt es sich in Höhe von 29,9 TEUR um Erträge aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens, die, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 8 "Sonstige betriebliche Erträge" auszuweisen wären.

Bei den verrechneten Aufwendungen handelt es sich in Höhe von 29,9 TEUR um die aus der Zeitwertänderung des Deckungsvermögens abgeleitete Erhöhung des Verpflichtungsumfangs, die wirtschaftlich einem Verzinsungsanspruch des Mitarbeiters entspricht. Dieser Betrag wäre, sofern eine Verrechnung gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB nicht erfolgen würde, im GuV-Posten 12 "Sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen.

Zu den Grundlagen der Verrechnungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB verweisen wir ergänzend auf die Ausführungen im Abschnitt A. "Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden".

Als Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände

Für folgende Bilanzposten wurden Vermögensgegenstände in angegebener Höhe als Sicherheit übertragen:

 

31.12.2023

31.12.2022

 

TEUR

TEUR

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

204.676

217.418

Der unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ausgewiesene Betrag betrifft zum 31. Dezember 2023 mit 155.831 TEUR abgetretene Darlehensforderungen aus im Rahmen zentraler Kreditaktionen bereitgestellten Mitteln und mit 48.845 TEUR Buchwerte inklusive abgegrenzter Zinsen von Wertpapieren, die der Deutschen Bundesbank für Refinanzierungszwecke verpfändet wurden.

C.    Angaben und Erläuterungen zurGewinn‑ und Verlustrechnung

I.     Postenbezogene Angaben

Provisionserträge

Die wesentlichen an Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung sind die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherungen, Bausparverträge, Immobilien, Investmentanteile, Leasingverträge) und die Depotverwaltung.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten folgende wesentliche Einzelbeträge:

 

2023

2022

 

TEUR

TEUR

Grundstückserträge

1.564

1.453

Bilanzgewinn

a)   Ausschüttungsgesperrte Beträge

Nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB besteht ein Betrag von 140 TEUR. Außerdem entfällt nach § 268 Abs. 8 HGB ein Betrag in Höhe von 19 TEUR auf die Aktivierung von Vermögensgegenständen i. S. v. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizulegenden Zeitwert.

Die zur Unterlegung von ausschüttungsgesperrten Beträgen in Vorjahren thesaurierten Gewinnbestandteile übersteigen die zuvor genannten Beträge. Daher besteht für den nach dem Hessischen Sparkassengesetz für eine Ausschüttung zur Verfügung stehenden Teil des Bilanzgewinns keine Ausschüttungssperre.

b)   Gewinnverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, aus dem für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn, 188 TEUR an die Städte und Gemeinden als Träger der Sparkasse für öffentliche, dem gemeinen Nutzen dienende Zwecke auszuschütten und 1.396 TEUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt § 16 HSpG.

D.   Sonstige Angaben

Nicht in der Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen‑Finanzgruppe angeschlossen, dass elf regionale Teilfonds der Sparkassen durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Teilfonds der Landesbanken und Landesbau-sparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Bedarfsfall die gesamte Zielausstattung des einheitlichen Stützungsfonds des Sicherungssystems der Sparkassen‑Finanzgruppe zur Verfügung. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt damit über ein von der BaFin als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses System vereint zwei Funktionen in sich.

Zum einen wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen die Einlagensicherungsfunktion durch das Sicherungssystem erfüllt. Hierdurch wird sichergestellt, dass Einlagen pro Einleger im Regelfall bis zu 100 TEUR, in Sonderfällen auch bis zu 500 TEUR, gesichert sind und Entschädigungszahlungen spätestens sieben Arbeitstage nach der Feststellung des Entschädigungsfalls geleistet werden. Für die Feststellung des Entschädigungsfalls ist die BaFin zuständig.

Daneben wird die für die Institute im Vordergrund stehende Institutssicherung gewährleistet. Durch die Sicherung der Institute selbst sind im gleichen Zuge auch die Einlagen aller Kunden ohne betragsmäßige Begrenzung geschützt. Im Bedarfsfall entscheiden die zuständigen Gremien des Sicherungssystems darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation umfasst ein Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung.

Als zusätzliche, neben dem nationalen Sicherungssystem existierende Vorsorge entfaltet darüber hinaus der regionale Reservefonds der Sparkassen Finanzgruppe Hessen-Thüringen mit einem Gesamtvolumen von 600 Mio. EUR instituts- und gläubigerschützende Wirkung. Der Fonds wird vom Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen (SGVHT) grundsätzlich auf der Basis von Umlagezahlungen der Mitgliedssparkassen und der Landesbank Hessen-Thüringen sukzessive dotiert, sofern das genannte Volumen noch nicht erreicht wurde. Der Vorstand des SGVHT kann die Aussetzung der jährlichen Dotierung beschließen. Die mögliche Umlageverpflichtung der Sparkasse bemisst sich risikoorientiert unter Berücksichtigung von Bonus- und Malusfaktoren. Bis zur vollständigen Bareinzahlung des Gesamtvolumens übernimmt der SGVHT die Haftung für die Zahlung des ausstehenden Differenzbetrags, der auf erstes Anfordern bei den Instituten eingezogen werden kann.

Angaben zu mittelbaren Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB

Die Sparkasse hat ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffent-lichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt (ZVK Darmstadt).

Die ZVK finanziert ihre Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 2,3 %. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 8,5 % der umlagepflichtigen Gehälter.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen der Sparkasse für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 19.893 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.691 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in seiner Stellungnahme zur Rechnungslegung "IDW RS HFA 30 n. F. Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen" vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 59.450 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der im Hinblick auf die Bestandsspezifika der ZVK modifizierten Heubeck-Richt-tafeln 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK.

Bezüge der Organmitglieder

Die ausgezahlten Bezüge des Vorstands stellen sich für das Jahr 2023 wie folgt dar:

 

erfolgsunabhängigeKomponenten

erfolgsbezogeneKomponenten

Bezüge desGeschäftsjahrs

 

in TEUR

in TEUR

in TEUR

Herr Wolf

382

17

399

Frau Roth

276

13

289

 

 

Gesamtbezüge

688

Die Vorstandsmitglieder haben in den Fällen der Dienstunfähigkeit, der Nichtwiederanstellung auf Veranlassung des Instituts und des Ausscheidens wegen Erreichens der gesetzlichen Altersgrenze (65. Lebensjahr) einen Ruhegehaltsanspruch. Renten im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 8 Beamtenversorgungsgesetz sowie gegen andere unverfallbar bestehende betriebliche Altersversorgungsansprüche werden, sofern diese vor Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeübt werden, in vollem Umfang auf die Versorgungsbezüge angerechnet. Einkünfte und Versorgungsleistungen aus einer anderweitigen Beschäftigung werden ebenfalls auf die Versorgungsbezüge angerechnet, wobei der Teil anrechnungsfrei bleibt, der zusammen mit der von der Sparkasse gewährten Versorgung die Höhe des vertraglich vereinbarten ruhegehaltsfähigen Jahresgehalts nicht übersteigt. Für unsere Verpflichtungen haben wir Pensionsrückstellungen in folgendem Umfang gebildet.

 

Pensionsrückstellung zum31.12.2023

darunter Zuführung imGeschäftsjahr 2023

 

TEUR

TEUR

Herr Wolf

3.986

222

Frau Roth

1.973

318

Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2023 105 TEUR.

Für frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen ergaben sich im gleichen Zeitraum Gesamtbezüge von 542 TEUR. Für diesen Personenkreis haben wir insgesamt 8.309 TEUR zurückgestellt; dieser Betrag trägt sämtlichen Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis Rechnung.

Kredite an Organmitglieder

Der Gesamtbetrag der an Vorstandsmitglieder gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der eingegangenen Haftungsverhältnisse beträgt 636 TEUR. An Mitglieder des Verwaltungsrats wurden Vorschüsse und Kredite von 3.454 TEUR gewährt.

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

 

2023

2022

Vollzeitkräfte

216

217

Teilzeit‑ und Ultimokräfte

141

137

 

357

354

Auszubildende

45

49

Insgesamt

402

403

Angabe des Abschlussprüferhonorars nach § 285 Nr. 17 HGB

In der Gewinn‑ und Verlustrechnung sind folgende Honorare für unseren Abschlussprüfer, die Prüfungsstelle des Sparkassen‑ und Giroverbands Hessen‑Thüringen, enthalten:

 

TEUR

Honorar für Abschlussprüfungsleistungen

209

Honorar für andere Bestätigungsleistungen

26

Honorar für sonstige Leistungen

-

Insgesamt

235

(darunter für das Vorjahr)

(-)

Angaben zu den latenten Steuern nach § 285 Nr. 29 HGB

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen der Handelsbilanz und den steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen von 496 TEUR durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Für den Überhang aktiver latenter Steuern wurde das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt.

Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren zu rund 82 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei Investmentfonds, zu rund 17 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Sonstigen Vermögensgegenständen und zu rund 1 % aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Rückstellungen. Ohne Berücksichtigung der aufgrund des Bildens von Vorsorgereserven nach § 340f HGB entstandenen Ansatzunterschiede entfallen die künftigen Steuerentlastungen zu etwa 51 % auf unterschiedliche Wertansätze bei Investmentfonds, zu etwa 20 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Rückstellungen, zu ca. 14 % auf unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen, zu rund 14 % auf unterschiedliche Bewertungsansätze auf Forderungen und sowie zu ca. 1 % auf unterschiedliche Wertansätze bei sonstigen Vermögensgegenständen.

Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 30,39 % (Körperschaft‑ und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

Verwaltungsrat und Vorstand

Verwaltungsrat

Vorsitzende/r                                                                             Stellvertretende/r Vorsitzende/r

Frank-Tilo Becher ab 1.4.2023                                       Anita Schneider ab 1.4.2023

Oberbürgermeister Stadt Gießen                                  Landrätin, Landkreis Gießen

Anita Schneider bis 31.3.2023                                       Frank-Tilo Becher bis 31.3.2023

Landrätin, Landkreis Gießen                                           Oberbürgermeister Stadt Gießen

Mitglieder

Klaus-Dieter Grothe, Facharzt f. Kinder- u. Jugendpsychologie, privatrechtl. Praxis

Björn Hendrischke, Hauptgeschäftsführer, Kreishandwerkerschaft Gießen

Klaus-Dieter Körner, Pensionär

Matthias Körner, Geschäftsführer, DGB-Mittelhessen

Iris Lauber, Mitarbeiterin der Betriebsrevision, Sparkasse Gießen

Christopher Lipp, hauptamtlicher 1. Beigeordneter, Landkreis Gießen

Christopher Nübel, selbstständiger Rechtsanwalt, Kanzlei Karpenstein Longo Nübel

Markwart Pralle, Geschäftsführer, Fabrik 19 GmbH

Frank Walter Schmidt, Projektentwickler und Netzwerkkoordinator, Zentrum f. Arbeit u. Umwelt Gießen gGmbH

Kim Alexander Stampe, Abteilungsleiter Abteilung Betriebswirtschaft, Sparkasse Gießen

Holger Waldschmidt, Marktbereichsleiter, Sparkasse Gießen

Ingrid Zethner, Mitarbeiterin Kreditanalyse, Sparkasse Gießen

Sabrina Zier, Personalratsvorsitzende, Sparkasse Gießen

Vorstand

Vorsitzender

Peter Wolf

Mitglieder

Ilona Roth, stellvertretende Vorsitzende

Der Vorstandsvorsitzende Herr Wolf ist Mitglied im Aufsichtsrat der DRK Rettungsdienst Mittelhessen gGmbH und Mitglied im Aufsichtsrat der SVSparkassenVersicherung Gebäudeversicherung AG sowie seit 1. Juli 2023 Mitgeschäftsführer der Hessisch-Thüringischen-Sparkassenbeteiligungsgesellschaft mbH.

 

Gießen, 7. Juni 2024

Der Vorstand

Peter Wolf   Ilona Roth

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG ‑ "Länderspezifische Bericht-erstattung"

Die Sparkasse Gießen hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Gießen besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat‑ und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Gießen definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 67.580 TEUR.

Die Anzahl der Lohn‑ und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 300.

Der Gewinn vor Steuern 5.535 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn belaufen sich auf 3.760 TEUR. Die Steuern betreffen ausschließlich laufende Steuern.

Die Sparkasse Gießen hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Gießen hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 am 3. Juli 2024 festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Sparkasse Gießen

Der Vorstand

Peter Wolf        Ilona Roth

Lagebericht

1     Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen

1.1   Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen[1]

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Das schwächte den Konsum. Zudem bremsten die in fast allen Währungsräumen fortgesetzten Zinssteigerungen die Nachfrage - ebenfalls beim Verbrauch, aber vor allem bei den Investitionen.

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent beziehungsweise auf 1,5 Prozent für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften.[2]

Das Bruttoinlandsprodukt der USA wuchs 2023 überdurchschnittlich - noch einmal in ähnlichem Tempo wie schon im Jahr zuvor.

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend - mit einigen Ausnahmen wie etwa dem Wachstumsstar der letzten Jahre, Spanien, das auch zuletzt bei seinem BIP weiter zulegen konnte.

Deutschland ist am anderen Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis.

Die bis weit in das Jahr 2023 hinein auf hohem Niveau bleibende Inflation kostete Kaufkraft. In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 Prozent nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise. Mit -0,8 Prozent schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das BIP. Die Sparquote stieg leicht um zwei Promillepunkte auf 11,3 Prozent.

Noch stärker rückläufig als der private Verbrauch war der staatliche Konsum. Er schrumpfte 2023 preisbereinigt um 1,7 Prozent. Trotz der wegen steigender Zinssätze wieder etwas höherer Zinsausgaben in Höhe von 36,3 Mrd. EUR fiel das gesamtwirtschaftliche Finanzierungsdefizit mit 82,7 Mrd. EUR oder 2,0 Prozent des BIP etwas geringer aus als im Vorjahr.

Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Die geldpolitische Bremsung war in fast allen großen Währungen in diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit ohne Beispiel. Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend.

Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu ferne sind. Gemessen an den Jahresendständen bildete sich die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen als Benchmark für den Euroraum- Kapitalmarkt sogar von 2,53 Prozent Ende 2022 auf 2,06 Prozent Ende 2023 zurück. Allerdings markierte der Jahreswechsel 2023/2024 den Höhepunkt der Zinssenkungsfantasie, der sich danach wieder ein Stück korrigiert hat. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen über der Marke von 2,5 Prozent, in der Spitze fast bei 3 Prozent.

Die Bautätigkeit in Deutschland wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 Prozent. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.

Die Ausrüstungsinvestitionen hielten sich dagegen recht gut. Der Strukturwandel macht eine Erneuerung des Kapitalstocks erforderlich, so dass sich mit den treibenden Themen Klimawandel und Digitalisierung eine Sonderkonjunktur entfaltet hat. Die Ausrüstungsinvestitionen konnten deshalb als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real sogar zulegen, und zwar um 3,0 Prozent.

Zwar leistete auch der Außenhandel einen positiven Wachstumsbeitrag, jedoch ist das der rechnerisch saldierten Konstellation geschuldet. Die Exporte selbst sanken 2023 real um 1,8 Prozent. Die deutschen Importe sanken aber sogar um 3,0 Prozent und somit noch stärker als die Exporte. Der Überschuss in der Leistungsbilanz machte nach 4,4 Prozent des BIP 2022 im Jahre 2023 mit 6,8 Prozent wieder deutlich mehr des BIP aus.

Insgesamt ergab sich nach der ersten Schnellschätzung des Statistischen Bundesamtes vom 15. Januar 2024 im abgelaufenen Jahr eine reale Veränderungsrate des deutschen BIP in Höhe von -0,3 Prozent. Arbeitstäglich bereinigt beziffert Destatis die Entwicklung auf -0,1 Prozent.

Trotz recht hoher Nettozuwanderung und stagnierender Produktion hat sich die Arbeitslosenquote in der Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 Prozent erhöht.

Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen mit Händen zu greifen. Er ist zu einer angebotsseitigen Beschränkung der Wirtschaftsentwicklung geworden. Die Zahl der Erwerbs-tätigen konnte dennoch auch in dem schwierigen Jahr 2023 weiter gesteigert werden um jahresdurchschnittlich 333.000 Personen auf einen neuen Rekordstand von 44,9 Mio. Noch nie waren in Deutschland so viele Menschen erwerbstätig wie 2023.

Die Bewegungen der Leitzinsen und Kapitalmarktzinsen 2023 sind bereits weiter oben im Zusammenhang mit der Preisentwicklung und der Investitionstätigkeit beschrieben worden. Die Aktienkurse wurden 2023 davon stark beeinflusst. Über weite Strecken des Jahres bewegten sich die Aktienkurse verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Hintergrund war die zunehmende Ernüchterung über die realwirtschaftliche Situation, über Stagnation und ausbleibenden Aufschwung. Doch dann setzte im November und Dezember ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 Prozent.

1.2    Zur Wirtschaftslage der Region

Das hessische Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 preisbereinigt um 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Damit lag Hessens Wirtschaftswachstum über dem Bundesdurchschnitt (minus 0,3 Prozent). Ohne Preisbereinigung wuchs das BIP in Hessen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 7,8 Prozent (Deutschland: plus 6,3 Prozent).[3]

Die Preissteigerungen werden durch den Abstand zwischen den preisbereinigten und den nominalen Zuwächsen des BIP sichtbar: Im Jahr 2022 hatte dieser Abstand in Hessen noch 4,9 Prozentpunkte betragen, im Jahr 2023 stieg der Wert auf 6,5 Prozentpunkte.4

Die Erholung der hessischen Wirtschaft von den Folgen der Corona-Pandemie setzte sich fort: Das preisbereinigte BIP in Hessen war 2023 um 1,4 Prozent höher als 2019, dem Jahr vor Beginn der Pandemie (Deutschland: plus 0,7 Prozent).4

Die Entwicklung der preisbereinigten Bruttowertschöpfung (BWS) verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Branchen unterschiedlich: Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe ging in Hessen um 0,2 Prozent zurück. Das Verarbeitende Gewerbe konnte um 0,3 Prozent zulegen und im Baugewerbe sorgten weiterhin gestiegene Preise dafür, dass aus einem nominalen Zuwachs von 18,8 Prozent preisbereinigt ein Anstieg der BWS um 2,1 Prozent wurde. Die Dienstleistungsbereiche entwickelten sich positiv, der Anstieg fiel aber insgesamt schwächer aus als in den Jahren 2022 und 2021. Von der Pandemie besonders betroffene Branchen, wie das Gastgewerbe, die Reisebüros oder Dienstleistungen im Bereich "Kultur und Veranstaltungen", verzeichneten im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr ein Wachstum. Das Niveau des Jahres 2019 verfehlten sie jedoch erneut.4

Die Verbraucherpreise in Hessen sind im Jahr 2023 um 5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Jahresverlauf sank die Inflationsrate deutlich; auch der Preisauftrieb für Nahrungsmittel schwächte sich ab. Energie verteuerte sich nicht mehr so stark wie im Jahr zuvor. Im Dezember 2023 lag die monatliche Inflationsrate wegen eines Basiseffekts allerdings wieder höher als im November 2023.[4]

Im Dezember 2023 waren im Bezirk der Arbeitsagentur Gießen insgesamt 17.675 Personen erwerbslos gemeldet. Zum Bezirk der Arbeitsagentur Gießen gehören der Landkreis Gießen, der Vogelsbergkreis und der Wetteraukreis. Die Arbeitslosenquote stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 4,7 Prozent. Im Dezember 2022 waren 1.007 Arbeitslose weniger gemeldet. Die Quote betrug seinerzeit 4,5 Prozent. Unterbeschäftigt im sogenannten "engeren Sinne" waren im Monat Dezember 24.990 Personen, 1.228 Personen mehr im Vergleich zu Dezember 2022.[5]

Laut der IHK Gießen-Friedberg ist die Stimmung in den Unternehmen schlecht. Als größtes Risiko wird der wirtschaftspolitische Rahmen hervorgehoben. Auch finanzielle Herausforderungen, Liquiditätsengpässe und Rückgänge beim Eigenkapital seien keine Einzelfälle mehr. Als belastende Faktoren werden insbesondere ein Übermaß an Bürokratie, hohe Energie- und Rohstoffpreise sowie der Fachkräftemangel genannt. Zudem wird ein Rückgang der Inlandsnachfrage befürchtet. Als Reaktion hierauf wollen rund 34 Prozent der Betriebe im IHK-Bezirk ihre Investitionen zurückfahren. Im Baugewerbe ist es jeder zweite Betrieb.

Der Konjunkturklimaindex für den Landkreis Gießen[6] liegt mit 89,2 Punkten leicht über dem Mittelwert des IHK-Bezirks von 87,8 Punkten.

1.3   Rahmenbedingungen der Sparkasse Gießen

Satzungsrecht [7] [8]

Die Sparkasse Gießen ist eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechts­fähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie haftet für ihre Verbindlichkeiten mit dem gesamten Vermögen. Grundlagen der Geschäftstätigkeit sind u. a. das Hessische Sparkassengesetz und das Kreditwesengesetz (KWG).

Träger ist der Sparkassenzweckverband Gießen. Die folgenden Gebietskörperschaften gehören ihm an: Allendorf (Lumda), Buseck, Fernwald, Gießen, Heuchelheim, Langgöns, Lich, Linden, Lollar, Pohlheim, Reiskirchen, Staufenberg, Landkreis Gießen.

Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der beteiligten Gebietskörperschaften, bei der Stadt Allendorf (Lumda) unter Ausschluss des Stadtteils Climbach, bei der Gemeinde Langgöns begrenzt auf den Ortsteil Langgöns, bei der Stadt Lich unter Ausschluss des Stadtteils Arnsburg, bei der Gemeinde Reiskirchen unter Ausschluss der Ortsteile Ettingshausen und Lindenstruth, bei dem Landkreis Gießen unter Ausschluss der zuvor bestimmten Begrenzungen und unter weiterem Ausschluss der Gebiete der Städte Grünberg, Laubach und Hungen und des Gebietes der Gemeinden Rabenau, Biebertal und Wettenberg.

Öffentlicher Auftrag

Die Sparkasse erbringt ihre Leistungen entsprechend dem Regionalprinzip. Sie hat die Aufgabe, als ein dem gemeinen Nutzen dienendes Wirtschaftsunternehmen ihres Trägers in ihrem Geschäftsgebiet geld- und kreditwirtschaftliche Leistungen zu erbringen, insbesondere Gelegenheit zur sicheren Anlage von Geldern zu geben. Sie fördert die kommunalen Belange insbesondere im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich.

Die Sparkasse hat das Sparen und die übrigen Formen der Vermögensbildung zu fördern und dient der Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfes unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, des Mittelstandes, der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand. Die Sparkasse ist grundsätzlich verpflichtet, Existenzgründerinnen und Existenzgründer in ihrem Geschäftsgebiet zu beraten und sie beim Zugang zu Förderkrediten zu betreuen.

Das Kapital der Gemeinnützigen Stiftung der Sparkasse Gießen beträgt 8,05 Mio. EUR. Über unsere Stiftung wurden soziale und kulturelle Einrichtungen, Vereine, Schulen, Projekte sowie Initiativen mit 86,55 TEUR (nach 69,47 TEUR im Jahr 2022) gefördert.

Die Sparkasse Gießen zählt zu den großen Unternehmen der Stadt Gießen im Bereich Handel und Dienstleistungen und ist in der Region als Arbeitgeber und Ausbilder verankert.

Über unsere Beteiligung an zwei Wirtschaftsfördergesellschaften im Umfang von insgesamt 43,1 TEUR unterstützen wir Existenzgründungen und treiben die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft voran.

Darüber hinaus leisten wir über vermittelte Förderkredite in Höhe von 23,5 Mio. EUR (2022: 20,1 Mio. EUR) einen Beitrag zur heimischen Kreditversorgung.

Dem Lagebericht haben wir den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Gießen im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG) beigefügt.

Bankaufsichtsrecht

Ein funktionstüchtiges Bank- und Finanzdienstleistungswesen ist unabdingbar für die Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Daher ist aus gesamtwirtschaftlichen Gründen auch eine effiziente Bankenaufsicht notwendig. Die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister ist durch verschiedene nationale und europäische Gesetze und Verordnungen geregelt. Diese Verordnungen und Gesetze geben den Banken die Regeln vor, die sie bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben. Die Regeln sind darauf ausgerichtet, Fehlentwicklungen vorzubeugen, die das reibungslose Funktionieren des Bankenapparates stören könnten. Wie intensiv Banken beaufsichtigt werden, hängt von Art und Umfang der Geschäfte ab, die sie betreiben, und damit entscheidend von den dabei eingegangenen Risiken. Daher wird die Bankenaufsicht auch als risikoorientierte Aufsicht bezeichnet. Die Aufsicht richtet grundsätzlich ihr Hauptaugenmerk darauf, dass Institute erstens über genügend Eigenkapital und Liquidität verfügen und dass sie zweitens angemessene Mechanismen zur Risikokontrolle eingerichtet haben. In Deutschland teilen sich die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und die Deutsche Bundesbank die Bankenaufsicht.[9]

Die BaFin veröffentlichte am 29.06.2023 auf ihrer Website die siebte Novelle ihres Rundschreibens "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk), welche am 29.06.2023 in Kraft trat. Für die Implementierung der Änderungen, die neue Anforderungen mit sich bringen, galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Die MaRisk geben einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements der Institute vor und präzisieren ferner die Anforderungen des § 25a Abs. 3 KWG (Risikomanagement auf Gruppenebene) sowie des § 25b KWG (Auslagerung). Ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfasst unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit insbesondere die Festlegung von Strategien sowie die Einrichtung interner Kontrollverfahren.

Die aktuelle siebte Novelle hat die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) berücksichtigt und neue Aspekte aufgegriffen. Insbesondere Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung wurden umgesetzt. Sie betreffen zum Beispiel die Prozesse im Kreditgeschäft (Modul BTO 1.2) und die Risikomanagementmodelle der Institute (Modul AT 4.3.5). Erstmals formuliert die Aufsicht Anforderungen an den Umgang des Risikomanagements der Banken mit eigenen Immobilien (Modul BTO 3). Die Erleichterungen zum Wertpapierhandel im Homeoffice, die ursprünglich aufgrund der Covid-19-Pandemie erlassen worden waren, gelten fort, solange international keine abweichenden Standards verabschiedet werden (Modul BTO 2.2.1). Die MaRisk-Novelle macht Vorgaben zum Thema Nachhaltigkeit und stellt klar, dass die Institute ihre Nachhaltigkeitsrisiken mit Hilfe von wissenschaftlich fundierten Szenarien messen sollen (u. a. Module AT 2.2 und AT 4.1).[10]

Das Verbund konzept

Die Sparkasse Gießen ist Teil der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen, die sich mit ihrem Verbundkonzept ein gemeinsames Geschäftsmodell gegeben hat. Dieses schafft den Rahmen für eine enge Zusammenarbeit der Sparkasse mit der Landesbank Hessen-Thüringen - inklusive Landesbausparkasse Hessen-Thüringen (LBS).

Die Strategie der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen (Verbundstrategie) beschreibt die Ausrichtung der Sparkassen in Hessen und Thüringen sowie der Landesbank Hessen-Thüringen als eigenständig agierender Verbund. Auf Grundlage des im Jahr 2003 beschlossenen Verbundkonzeptes bildet sie den strategischen Rahmen für das wirtschaftliche Handeln. Die Verbundziele sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen zu ihrer Erreichung decken die wesentlichen Geschäftsaktivitäten der Verbundinstitute ab.

Von einer Rating-Agentur erhielt die Sparkassenorganisation ein Verbundrating, wodurch ihre 48 Sparkassen und die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) als wirtschaftliche Einheit bewertet werden.

Die Ratingagentur Fitch hat der regionalen Sparkassen-Finanzgruppe das Bonitätsrating von A+ und den stabilen Ausblick zuletzt am 18. April 2023 bestätigt. Das gilt auch für das so genannte Viabilityrating von a+, das ausschließlich auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Kreditwürdigkeit eines Instituts abhebt und nicht die Unterstützung der Eigentümer berücksichtigt.

Mit ihrem Verbundrating bestätigt die Ratingagentur Fitch die Tragfähigkeit und die Umsetzungserfolge des Verbundkonzepts.[11]

Einlagensicherung

Die Sparkasse Gießen ist dem bundesweiten Sicherungssystem der Sparkassen Finanzgruppe angeschlossen. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht aus 13 funktional miteinander verknüpften Teilfonds. Deren Aufgabe ist es, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Zahlungsfähigkeit der Mitgliedsinstitute bei absehbaren oder bestehenden Schwierigkeiten zu sichern. Das Sicherungssystem besteht im Einzelnen aus

- elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,

- dem Teilfonds der Landesbanken/Girozentralen und

- dem Teilfonds der Landesbausparkassen.

Alle Sparkassen einer Region sind Mitglieder ihres jeweiligen Sparkassenstützungsfonds. Sollte ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, ist zunächst dieser für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Stützung zuständig.

Damit werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Liquidität und Solvenz der Institute gewährleistet. Wenn bei einem regionalen Sparkassenstützungsfonds die Mittel für eine mögliche Stützung nicht ausreichen, tritt ein überregionaler Ausgleich ein: Die übrigen Sparkassenstützungsfonds beteiligen sich dann an einer notwendigen Stützungsmaßnahme. Sofern die zur Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die Mittel der bzw. des unmittelbar betroffenen Teilfonds übersteigen, sieht das Sicherungssystem einen systemweiten Ausgleich vor. In diesem Fall stehen grundsätzlich sämtliche Mittel aller 13 Teilfonds der Sparkassen-Finanzgruppe für institutssichernde Maßnahmen zur Verfügung.

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) mit dem Prinzip der freiwilligen Institutssicherung kombiniert. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dieses System als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkannt. Durch das Einlagensicherungssystem sind Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 EUR pro Person abgesichert: Sofern die BaFin für ein Institut den Entschädigungsfall feststellt, haben Einleger ein Recht auf Entschädigung binnen sieben Arbeitstagen. Unabhängig davon bleibt die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bestehen. Durch diese sollen der Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehungen der angehörenden Institute zu ihren Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt werden.[12]

Vertriebsausrichtung

Unverändert waren wir auch 2023 flächendeckend in unserem Geschäftsgebiet mit 15 personenbesetzten Filialen, einem Digitalen-Beratungs-Center mit einer Online-Filiale, einer Filiale für Studierende und dem Sparkassen-Direkt-Service (SDS) vertreten.

Im Bereich der Selbstbedienungsfilialen (SB-Filialen) unterhielten wir 2023 weiterhin 11 SB-Filialen. Somit bieten wir Kunden umfangreiche Zugangswege zu Finanzdienstleistungen an, je nach Präferenz stationär, medial oder auf dem Wege der Selbstbedienung.

Markt- und Wettbewerbsbedingungen

Nach den starken Verwerfungen an den Zins- und Aktienmärkten im Jahr 2022 wurde 2023 eine Trendwende eingeläutet. Trotz zunächst noch weiter steigender Zinsen kletterten die internationalen Aktienmärkte mit kurzfristigen Unterbrechungen bis zum Jahresende auf neue Rekordstände. Der DAX erreichte im Dezember erstmals temporär die Marke von 17.000 Punkten, ehe Gewinnmitnahmen einsetzen, und beendete das Jahr mit sehr guten +20,3 %.

Nachdem die Notenbanken die Leitzinsen in der ersten Jahreshälfte weiter anhoben, kam dieser Prozess in der zweiten Jahreshälfte zum Stillstand, da die Inflationsraten unerwartet stark gefallen sind. Die Rendite der 10-jährige Bundesanleihe, die im Oktober in der Spitze bei 2,97 % notierte, sank zum Jahresende 2023 deutlich auf nur noch 2,02 %.

Trotz der freundlichen Kapitalmärkte fokussierten sich unsere Kunden sehr stark auf kurz laufende, konservative Anlagemöglichkeiten im verzinslichen Bereich. Die vorherrschende inverse Zinsstrukturkurve ließ dabei kürzere Laufzeiten attraktiver erscheinen. Längerfristige Zinsbindungen wurden eher gemieden. In der Breite gelang es uns 2023 im Neugeschäft nur teilweise, Kunden von den Vorteilen einer breiten Streuung ihrer Anlagen zu überzeugen, da die Suche nach dem besten Zins sinnvolle Strukturvorschläge häufig überlagerte.

Im Kreditgeschäft entfiel ein Großteil des Wachstums auf gewerbliche Finanzierungen. Hier waren vor allem gute Bonitäten unverändert hart umworben. Der in 2022 begonnene Zinsanstieg sorgte auch 2023 für rückläufige Nachfrage nach privaten Baufinanzierungen. Viele Kunden konnten den Traum von der eigenen Immobilie aufgrund der gestiegenen Finanzierungskosten nun in der geplanten Form nicht mehr realisieren. Erst zum Jahresende stabilisierte sich das Nachfrageniveau wieder etwas.

Die Wettbewerbsbedingungen im Geschäftsgebiet der Sparkasse Gießen haben sich 2023 nicht wesentlich verändert. Neben uns bemühen sich zahlreiche Geschäftsbanken und genossenschaftliche Institute um Unternehmen und Privatkunden in Stadt und Landkreis Gießen. Bei der Akquisition von Kundeneinlagen herrschte 2023 ein deutlicher Wettbewerb.

1.4   Geschäftsentwicklung des bilanzwirksamen Geschäfts

Als bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator im Bereich der Geschäftsentwicklung hat die Sparkasse in ihrer Geschäftsstrategie die Entwicklung der Geschäftsstruktur Aktiv festgelegt. Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein Wachstum der Kundenkredite in Höhe von 55 Mio. EUR geplant. Für das Einlagengeschäft wurde ein Wachstum um 10 Mio. EUR angestrebt.

Die Sparkasse Gießen weist, anders als erwartet, für 2023 einen Rückgang der Einlagen um 128,4 Mio. EUR aus. Das Volumen im Firmen- und Privatkundengeschäft stieg um 14,5 Mio. EUR. Diese Abweichung von der Planung ist bedingt durch die gestiegenen Zinsen und eine damit einhergehende unterjährige Anpassung der Planung. Die Bilanzsumme betrug zum Jahresende 2.555,4 Mio. EUR (2022: 2.684,3 Mio. EUR).Das Geschäftsvolumen (also Bilanzsumme und Eventualverbindlichkeiten) belief sich damit auf 2.592,3 Mio. EUR (2022: 2.722,7 Mio. EUR) . Zum 31. Dezember 2023 betreuten wir für unsere 106.959 Kunden insgesamt 192.204 Konten und Depots, über die wir im Geschäftsjahr 2023 35,4 Mio. Buchungen (nach 33,0 Mio. im Vorjahr) abwickelten.

Zentrale Daten zur Entwicklung 2023

Nach Bilanz und

2023

2022

Veränderungen

Veränderungen

Gewinn und Verlustrechnung (GuV)

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

%

Geschäftsvolumen

2.592,3

2.722,7

-130,4

-4,8

Bilanzsumme

2.555,4

2.684,3

-128,9

-4,8

Betriebsergebnis vor Bewertung(GuV‑Posten 1 bis 12)

17,9

15,7

+2,2

+14,0

Bewertungsergebnis

-12,4

-14,9

+2,5

+16,8

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

5,5

0,8

+4,7

+587,5

Entwicklung der Aktiva der Sparkasse Gieße n 2023

Nach Bilanz

2023

2022

Veränderungen

Veränderungen

 

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

%

Forderungen an Kreditinstitute

144,7

243,9

-99,2

-40,7

Forderungen Kunden (inkl. Avale)

1.708,9

1.694,4

+14,5

+0,9

Eigene Wertpapiere

652,3

696,9

-44,6

-6,4

Beteiligungen und Anteilean verbundenen Unternehmen

16,7

16,7

+0,0

+0,0

Übrige Aktivbestände

69,7

70,8

-1,1

-1,6

Geschäftsvolumen

2.592,3

2.722,7

-130,4

-4,8

Kreditgeschäft

Zum Jahresende 2023 betrugen die Kredite und Darlehen (inkl. Schuldscheindarlehen) sowie die Avale an unsere gewerblichen, kommunalen und privaten Kunden 1.708,9 Mio. EUR (Veränderung gegenüber 2022: +14,5 Mio. EUR; +0,9 %) - ein Ergebnis, das nicht unserer Prognose entspricht. Die Volumenentwicklung im Kundenkreditgeschäft stellt gleichzeitig einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren da. Die Darlehen und Kontokorrentkredite an unsere gewerblichen Kunden erhöhten sich um 5,9 Prozent (2022: +8,0 %) und die Forderungen an die kommunalen Kunden um 100,5 Prozent (2022: 35,8 %). 2023 schlossen die Kunden der Sparkasse Gießen unter anderem 730 Privatkredite (2022: 770 Stück) mit einem Volumen von 13,0 Mio. EUR (2022: 14,4 Mio. EUR) ab. Ebenfalls leicht rückläufig waren die Finanzierungen von Immobilienerwerben und Neubauvorhaben auf ein Bruttovolumen von insgesamt 70,5 Mio. EUR. Im Jahr 2022 lag das Volumen noch bei 72,2 Mio. EUR.

Eigenanlagen

Als Ausgleich für den Unterschied zwischen Einlagen und Krediten unserer Kunden werden finanzielle Mittel in Wertpapieren angelegt. Der Gesamtwert der Wertpapiere reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um 44,6 Mio. EUR auf 652,3 Mio. EUR.

Die Bilanzposition "Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere", welche sich um 41,4 Mio. EUR auf 488,3 Mio. EUR reduzierte, beinhaltet 36,7 Prozent (2022: 44,1 %) öffentliche Emittenten, 53,3 Prozent (2022: 50,2 %) Kreditinstitute und 10,1 Prozent (2022: 5,7 %) Unternehmensanleihen. Die Restlaufzeit der Wertpapiere sank im Durchschnitt auf 3,33 Jahre (Vorjahr: 3,56 Jahre).

Bei unseren "Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren" sank der Bilanzwert im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 Mio. EUR auf 164,0 Mio. EUR (2022: 167,2 Mio. EUR).

Im Berichtsjahr 2023 sanken unsere Forderungen an Kredit­institute um 99,2 Mio EUR auf 144,7 Mio. EUR, wobei es sich überwiegend um täglich fällige Gelder und Termingelder handelte.

Beteiligungen

Der ausgewiesene Anteilsbesitz der Sparkasse Gießen beträgt analog dem Vorjahr 16,7 Mio. EUR. Die Beteiligung am Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen stellt die größte Einzelposition dar. Weitere Beteiligungen an den Verbundunternehmen belegen unsere Einbindung in den Sparkassen- und Giro­verband Hessen-Thüringen sowie in die Deutsche Sparkassenorganisation. Zusätzlich bringen wir uns bei Wirtschaftsfördergesellschaften der Region ein.

Entwicklung der Passiva der Sparkasse Gießen

 

2023

2022

Veränderungen

Veränderungen

 

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

%

Verbindlichkeiten gegenüberKreditinstituten

161,8

168,7

-6,9

-4,1

Verbindlichkeiten gegenüberKunden

2.128,4

2.256,8

-128,4

-5,7

Fonds für allgemeine Bankrisiken

93,9

89,9

+4,0

+4,4

Eigenkapital

142,7

141,1

+1,6

+1,1

Übrige Passivbestände

65,5

66,2

-0,7

-1,1

Geschäftsvolumen

2.592,3

2.722,7

-130,4

-4,8

Summe Kundeneinlagen

2.128,4

2.256,8

-128,4

-5,7

Einlagen

Das Einlagengeschäft verzeichnete 2023 einen starken Rückgang um 128,4 Mio. EUR bzw. 5,7 Prozent (2022: +83,5 Mio. EUR bzw. +3,8 %). Dieser Rückgang ist vor allem auf die täglich fälligen Verbindlichkeiten zurückzuführen, deren Bestand um 344,1 Mio. EUR bzw. 16,9 Prozent auf 1.691,3 Mio. EUR sank (2022: +98,6 Mio. EUR bzw. +5,1 %).

Demgegenüber wurden Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist deutlich stärker nachgefragt. Darunter fallen zum einen Sparkassenbriefe, deren Bestand sich um 157,9 Mio. EUR bzw. 670,2 Prozent auf 181,4 Mio. EUR erhöhte (2022: +0,6 Mio. EUR bzw. +2,6 %). Die befristeten Einlagen stiegen um 89,9 Mio. EUR bzw. 2.780,8 Prozent auf 93,0 Mio. EUR (2022: +1,4 Mio. EUR bzw. +74,5 %).

Refinanzierungen bei Kreditinstituten

Auf der Passivseite reduzierten wir unsere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 4,1 Prozent auf 161,8 Mio. EUR (2022: 168,7 Mio. EUR).

Rücklagen

Die Sparkasse Gießen verfügt über eine gute Eigenkapitalsituation. Die in der Bilanz ausgewiesene Position beträgt inklusive des Bilanzgewinns 142,7 Mio. EUR (2022: 141,1 Mio. EUR). Der Bestand des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde um 4,0 Mio. EUR auf 93,9 Mio. EUR erhöht (2022: 89,9 Mio. EUR).

1.5   Nicht bilanzwirksames Kundengeschäft

Innerhalb der Sparkassen Finanzgruppe arbeitet die Sparkasse Gießen im Wesentlichen mit den folgenden Verbundpartnern zusammen: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), Landesbausparkasse Hessen-Thüringen (LBS), Sparkassen Versicherung (SV), DekaBank, Deutsche Leasing AG & Co. KG, LBS Immobilien GmbH bzw. Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs GmbH. Darüber hinaus kooperieren wir mit der S-International Mittelhessen GmbH und der S-Kreditpartner GmbH in Berlin.

Wertpapiergeschäft (Depot B)

Nach dem außerordentlich schwierigen Kapitalmarktjahr 2022 brachte das Jahr 2023 die erhoffte und von uns auch erwartete Gegenbewegung. Sowohl die Aktien- als auch die Rentenmärkte konnten spürbare Wertzuwächse verzeichnen. Rückblickend betrachtet war es richtig, an bestehenden Positionen festzuhalten, längerfristige Wertpapiersparpläne fortzuführen und damit von der Markterholung zu profitieren. Diesen Empfehlungen sind die meisten unserer Kundinnen und Kunden auch gefolgt. Bei Neuanlagen setzte sich jedoch der bereits 2022 erkennbare Trend, in einfache Zinspapiere zu investieren, fort. Hier war die Nachfrage enorm, im Fondsgeschäft war die Zurückhaltung spürbar. Die hohe Nachfrage nach Anleihen spiegelt sich auch in den Absätzen wider. Mit einem Bruttoabsatz in Höhe von 208,6 Mio. EUR konnte der Vorjahreswert (140,8 Mio. EUR) deutlich übertroffen werden und lag auch wesentlich über den Absatzzahlen der Vorjahre. Die Mittelzuflüsse in Kombination mit den gestiegenen Wertpapierkursen hatten zur Folge, dass die Depotwerte unserer Kundinnen und Kunden erstmals in der Geschichte der Sparkasse Gießen auf über 1 Mrd. EUR angestiegen sind (1,018 Mrd. EUR).

Auslandsgeschäft

Wir wickeln unser Auslandsgeschäft über die S-International Mittelhessen GmbH, an der wir beteiligt sind, ab. In 2023 war das Geschäft geprägt von verhaltendem Wirtschaftswachstum, den Spannungen in Osteuropa und im Nahen Osten. Die Zahlungsverkehrstransaktionen entwickelten sich leicht rückläufig. Im Geschäftsjahr 2023 bearbeiteten wir für unsere Kunden Zahlungsverkehrstransaktionen mit einem Volumen von 652,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1.058.5 Mio. EUR) und Devisengeschäfte (Kassa- und Termingeschäfte) mit einem Volumen von 163,2 Mio. EUR (Vorjahr: 134,2 Mio. EUR).

Immobilienvermittlung

Hinsichtlich unserer Immobilienvermittlung war 2023 für die Sparkasse Gießen ein positives Jahr. Die Absatzzahlen konnten das Niveau aus dem Jahr 2022 mit einem Wachstum von ca. 25 % übertreffen, wenngleich das durchschnittliche Verkaufsvolumen gesunken ist. Grundsätzlich wird dem Immobilienmarkt weiterhin eine gute Nachfrage beigemessen, allerdings hat das sich ändernde Zinsumfeld deutlich spürbaren Einfluss auf die Anzahl der potenziellen Käufer. Durch die gestiegenen Zinsen und die steigenden Nebenkosten ist eine Immobilienfinanzierung für viele Interessenten bei den aktuellen Immobilienpreisen nicht mehr darstellbar. In der Immobilienvermittlung haben wir 2023 insgesamt 38 Abschlüsse (2022: 32) mit einem Volumen von 14,4 Mio. EUR (2022: 14,1 Mio. EUR) getätigt. Die durchschnittliche Provision konnte weiterhin nennenswert auf 5,24 % gesteigert werden (2022: 4,27 %).

Bauspargeschäft

Die gestiegenen Zinsen sorgten 2023 für eine rückläufige Nachfrage bei Modernisierungs- oder Bauvorhaben. An die hohen Abschlusszahlen des Jahres 2022 konnten wir nicht anknüpfen. Mit dem vorrangigen Ziel der Zinssicherung schlossen trotzdem 737 Kunden (Vorjahr: 887 Kunden) einen Bausparvertrag ab. Bei der vermittelten Bausparsumme erreichten wir 2023 ein Volumen von 52,7 Mio. EUR (Vorjahr: 96,9 Mio. EUR). Unsere Erwartungen wurden damit nicht erfüllt.

Versicherungsgeschäft

Unsere Planungen im Versicherungsgeschäft wurden auch 2023 nicht erreicht. Im Bereich der Risikovorsorge verzeichneten wir einen moderaten Bestandsrückgang. Die Anzahl der vermittelten Sachversicherungen (Kompositversicherungen) sank in 2023 auf 2.087 Verträge. In 2022 lag die Anzahl noch bei 2.208 Stück.

Auch bei der Lebensversicherungsproduktion reduzierte sich der Absatz in 2023 abermals. Mit einem abgesetzten Volumen von nur 13,8 Mio. EUR (bewertete Beitragssumme) lagen wir erneut hinter dem Vorjahresniveau von 16,4 Mio. EUR und damit auch deutlich hinter unseren Erwartungen. Kunden entschieden sich 2023 eher für einfachere Zinsprodukte.

Kreditgeschäft (Vermittlungsgeschäft)

In 2023 vermittelten wir über unseren Verbundpartner S-Kreditpartner GmbH (SKP) 1.074 Privatkredite (Vorjahr: 1.255 Privatkredite) mit einem Volumen von 12,4 Mio. EUR (Vorjahr: 16,7 Mio. EUR). Der Rückgang lässt sich u. a. auch durch die gestiegenen Finanzierungskosten in 2023 erklären.

1.6   Wichtige Ereignisse und Entwicklungen im Geschäftsjahr 2023

Nach dem extremen Zinsanstieg im Jahr 2022 war das Jahr 2023 von einem höheren, im kurzen Bereich inversen Zinsniveau geprägt.

Der fortgeführte russische Angriff auf die Ukraine manifestierte die Unsicherheit an den Finanzmärkten. Die Schwankungen der Renditen waren weiterhin hoch. Auch die Inflation blieb weiterhin hoch und verringerte sich erst gegen Ende des Jahres leicht.

Durch die bestehenden wirtschaftlichen Belastungen sind Auswirkungen auf unser Kundenkreditgeschäft zu erwarten. Diese zeigen sich, trotz systematischer Untersuchung des Kundenkreditportfolios, jedoch bislang nicht. Der Anstieg der Bewertungserfordernisse im Kundenkreditgeschäft ist aktuell auf größere Einzelfälle und nicht auf eine gesamte konjunkturelle Schieflage im Geschäftsgebiet der Sparkasse zurückzuführen.

2     Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.1   Vermögenslage

Als bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator im Bereich der Vermögenslage hat die Sparkasse Gießen die Gesamtkapitalquote in ihrer Geschäftsstrategie festgelegt.

Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Verwaltungsrat und dem Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns entsprechend dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands erhöht sich die Sicherheitsrücklage auf 142,5 Mio. EUR. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken steigt auf 93,9 Mio. EUR.

Zum Ende des Berichtsjahres war das aufsichtsrechtliche Kernkapital, entsprechend unserer Annahme aus dem Vorjahr, mit 230,6 Mio. EUR nahezu identisch wie zum Jahresende 2022. Die Kernkapitalquote (das Verhältnis der oben genannten Eigenkapitalbestandteile zu den gewichteten Adressenausfallrisiken, Marktrisiken und den operationellen Risiken) lag gemäß Art. 25 und Art. 50 der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) zum 31. Dezember 2023 bei 14,8 Prozent (2022: 15,5 %).

Neben Kernkapitalbestandteilen verfügt die Sparkasse Gießen über ergänzende Eigenkapitalbestandteile. Zum Jahresende 2023 setzte sich das anrechenbare Ergänzungskapital aus den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB zusammen. Hier kommt die "allgemeinen Kreditrisikoanpassungen" nach Art. 62 lit. c) Capital Requirements Regulation (CRR) zum Tragen, welche die Anrechenbarkeit einschränkt.

Bei mit Eigenmitteln zu unterlegenden Kreditrisiken nutzen wir zwecks Erfüllung der regulatorischen Anforderungen den Kreditrisiko-Standardansatz (KSA) und bei operationellen Risiken den Basis-Indikator-Ansatz (BIA).

Die anrechenbaren Eigenmittel (Kernkapital und Ergänzungskapital) gemäß der Capital Requirements Regulation (CRR) überschreiten, bezogen auf den Gesamtrisikobetrag per 31. Dezember 2023 mit einer Quote von 16,0 Prozent (2022: 16,7 %), wie prognostiziert, deutlich die derzeit bestehenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen von 13,5 Prozent. Die Gesamtkapitalquote stellt für die Sparkasse Gießen einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar. Die Anforderungen beinhalten eine Mindestkapitalquote laut CRR in Höhe von 8 Prozent, den SREP-Zuschlag von 2,0 Prozent (Supervisory Review and Evaluation Process; 2022: 2,5 %), den Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 Prozent (2022: 2,5 %) sowie den strategischen institutsindividuellen antizyklischen Kapitalpuffer von 1,1 Prozent (2022: 0,1 %). Auch die Einhaltung der zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Rahmen der mitgeteilten Eigenmittelzielkennziffer ist gewährleistet. Die für 2023 definierten Erwartungen sind also in vollem Umfang eingetreten.

Die Basis für eine Geschäftsausweitung bei der Sparkasse Gießen ist im Hinblick auf die Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) an die Eigen­mittelausstattung der Kreditinstitute gegeben.

Den 2022 mit dem von der BaFin angekündigten sektoralen Systemrisikopuffer für den Wohnimmobiliensektor eingehenden erhöhten Kapitalanforderungen galt es ab dem 1. Februar 2023 einzuhalten. Die BaFin hat 2023 beschlossen, den Systemrisikopuffer beizubehalten und die Höhe weiterhin bei 2 Prozent der risikogewichteten Aktiva zu belassen. Die Anforderungen waren 2023 stets erfüllt.

2.2   Finanzlage

Als bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator im Bereich der Finanzlage hat die Sparkasse Gießen die Liquidity Coverage Ratio (LCR) in ihrer Liquiditätsrisikostrategie festgelegt.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse Gießen war, wie erwartet, jederzeit gegeben, und die Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) der Bundesanstalt für Finanz­dienstleistungsaufsicht (BaFin) wurden kontinuierlich eingehalten.

Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde in der erforderlichen Höhe bei der Deutschen Bundesbank unterhalten.

Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) betrug zum 31. Dezember 2023 175,7 Prozent (31. Dezember 2022: 157,5 %) und lag damit deutlich über dem gesetzlich geforderten Minimum von 100 Prozent. Im Jahresverlauf bewegte sie sich zum Monatsultimo in einer Bandbreite zwischen 143,5 und 210,5 Prozent und lag damit, wie erwartet, über dem definierten Schwellenwert für die sogenannte Informationsphase von 120 Prozent. Es sind zu keiner Zeit Liquiditätsengpässe vorhanden gewesen. Solche sind auch künftig nicht absehbar. Im Berichtsjahr gab es keine nennenswerte Investition mit Auswirkung auf die Finanzlage.

Hinsichtlich der Steuerung unseres Liquiditätsrisikos wird auf die Ausführungen unter "Risikoberichterstattung" (s. Kapitel 5) verwiesen.

2.3   Ertragslage

Als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren im Bereich der Ertragslage hat die Sparkasse Gießen die folgenden Kennzahlen in ihrer Geschäftsstrategie festgelegt:

-      Aufwands-/Ertragsrelation (Cost-Income-Ratio)

-      Betriebsergebnis vor Bewertung in Prozent der DBS

-      Provisionsertrag

Nach Gewinn- und Verlustrechnung(inkl. GuV-Positionsnummer)

2023

2022

Veränderungen

Veränderungen

 

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

%

Zinsüberschuss inkl. laufender Erträge (1-3)

44,5

39,3

+5,2

+13,2

Provisionserträge/-aufwendungen (5-6)

20,0

18,8

+1,2

+6,4

Sonstige betriebliche Erträge (8)

3,1

2,7

+0,4

+14,8

Verwaltungsaufwendungen (10)

-45,7

-41,6

-4,1

-9,9

Abschreibungen und sonstigebetriebliche Aufwendungen (11-12)

-3,9

-3,5

-0,4

-11,4

Betriebsergebnis vor Bewertung

17,9

15,7

+2,2

+14,0

Bewertungsergebnis (13-16)

-8,4

-14,9

+6,5

-43,6

Zuführung Fonds allgemeine Bankrisiken (18)

-4,0

0,0

-4,0

-

Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (19)

5,5

0,8

+4,7

+587,5

Außerordentliches Ergebnis (20-22)

0,0

0,0

+0,0

   -

Steuern (23-24)

-4,0

-0,3

-3,7

-1.233,3

Jahresüberschuss

1,6

0,4

+1,2

+300,0

Die nachstehende Übersicht erlaubt einen Vergleich wichtiger Ertrags- und Aufwands-positionen der Sparkasse Gießen mit dem Ergebnis aller Bankengruppen Deutschlands in Relation zum operativen Ertrag (Basis: Gewinn- und Verlustrechnung, GuV).

Nach Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

2023

2022

Alle Bankengruppen

2022[13]

 

in %

in %

in %

Zinsüberschuss inkl. laufender Erträge

69,9

68,6

64,9

Provisionserträge/-aufwendungen

31,4

32,8

26,9

Nettoertrag des Handelsbestandes

0,0

0

6,9

Sonstiger betrieblicher Ertrag/Aufwand

-1,3

-1,4

1,3

Operativer Ertrag

100,0

100,0

100,0

Verwaltungsaufwand

-71,7

-72,6

-67,3

Betriebsergebnis vor Bewertung

28,1

27,4

32,7

Bewertungsergebnis

-19,5

-26,0

-11,5

Außerordentliches Ergebnis

0,0

0

-1,7

Steuern

-6,3

-0,5

-

Jahresüberschuss

2,2

0,7

-

In der folgenden Tabelle wird die handelsrechtliche GuV-Sicht auf die betriebswirtschaftliche Sicht übertragen bzw. von der handelsrechtlichen übergeleitet.

GuV 2023

Mio. EUR

Unter-schied

Mio. EUR

BV 2023

Zinsüberschuss inkl.

laufender Erträge

44,5

-0,2

44,3

Zinsüberschuss

Provisionsüberschuss

20,0

+0,2

20,2

Provisionsüberschuss

Sonstiger betrieblicher Ertrag

3,1

-0,9

2,2

Sonstiger ordentlicher Ertrag

Allgemeine Verwaltungs-aufwendungen

-45,7

-1,6

-47,3

Verwaltungsaufwand

Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen

-3,9

+2,8

-1,1

Sonstiger ordentlicher Aufwand

Betriebsergebnis vor Bewertung

17,9

+0,3

18,2

Betriebsergebnis vor Bewertung

Bewertungsergebnis

-8,4

+0,0

-8,4

Bewertungsergebnis

Zuführung zum Fonds allgemeine Bankrisiken

-4,0

+0,0

-4,0

Zuführung zum Fonds allgemeine Bankrisiken

Betriebsergebnis nach Risikovorsorge

5,5

+0,3

5,8

Betriebsergebnis nach Bewertung

Außerordentliches Ergebnis

0,0

-0,5

-0,5

Neutrales Ergebnis

Steuern

-4,0

+0,2

-3,8

Steuern

Jahresüberschuss

1,6

+0,0

1,6

Jahresüberschuss

Die Beurteilung unserer Ertragslage erfolgt gemäß einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung nach den Regeln des Betriebsvergleiches (BV) der Sparkassenorganisation,welche sowohl Grundlage der Planung und internen Steuerung als auch der Gremien­berichterstattung sind.

Beim Betriebsvergleich handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Darstellung von Erfolgskennzahlen auf der Basis des Verhältnisses zur Durchschnittsbilanzsumme (DBS) des Geschäftsjahres oder anderer allgemein geltender Ermittlungsverfahren. Periodenfremde und außergewöhnliche Positionen werden hier nach einheitlichen Regelungen dem neutralen Ergebnis zugerechnet.

Die handelsrechtliche Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Sparkasse Gießen weicht in ihren einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen von der betriebswirtschaftlichen Sicht ab.

Die in der obenstehenden Übertragung bzw. Überleitung erkennbaren wesentlichen Unterschiede zwischen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Betriebsvergleich (BV) resultieren im Bereich des Zinsüberschusses vorrangig aus Zinserträgen durch Vereinnahmung von Vorfälligkeitsentgelten, die im BV dem neutralen Ergebnis zugeordnet werden. Zinsaufwendungen, betreffend die Aufzinsungen von Rückstellungen, welche die Sparkasse Gießen in ihrer GuV unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen hat, werden im BV teilweise bei den Zinsaufwendungen erfasst.

Bei unseren sonstigen betrieblichen Erträgen werden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im BV als neutrale Erträge erfasst, ebenso verfahren wir bei den übrigen außerordentlichen Erträgen. Veräußerungsgewinne und -verluste aus Sachanlagen des Anlagevermögens werden im sonstigen Bewertungsergebnis ausgewiesen.

Bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen werden die Zuführungen zu den Rück­stellungen für laufende Pensionen in der internen Steuerung dem neutralen Aufwand zugerechnet.

In unserer GuV finden sich unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen neben anderem die Aufzinsungen für bestimmte Rückstellungen und sonstige außerordentliche Aufwendungen, die beim BV in das neutrale Ergebnis bzw. den Zinsüberschuss einfließen.

In der betriebswirtschaftlichen Perspektive umfasst das neutrale Ergebnis aperiodische, aber auch außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen, die in unserer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den verschiedenen Aufwands- und Ertragspositionen zugeordnet werden und die wir im Wesentlichen vorstehend erläutert haben.

Die folgende Tabelle zeigt wesentliche Veränderungen zwischen den Jahren 2022 und 2023 nach Betriebsvergleich (BV) auf.

Entwicklung der Erfolgsrechnung

2023

2022

Veränderungen

Veränderungen

nach BV im Zeitvergleich

Mio. EUR

Mio. EUR

Mio. EUR

%

Zinsüberschuss

44,3

38,7

+5,6

+14,5

Provisionsüberschuss

20,2

19,0

+1,2

+6,3

Sonstiger ordentlicher Ertrag

2,2

1,8

+0,4

+22,2

Verwaltungsaufwand

-47,3

-42,2

-5,1

-12,1

Sonstiger ordentlicher Aufwand

-1,1

-1,0

-0,1

-10,0

Betriebsergebnis vor Bewertung

18,2

16,4

+1,8

+11,0

Bewertungsergebnis

-8,4

-14,9

+6,5

-43,6

Betriebsergebnis nach Bewertung

5,8

1,5

+4,3

+286,7

Neutrales Ergebnis

-0,5

-0,9

+0,4

+44,4

Zuführung zum Fonds allgemeine Bankrisiken

-4,0

0,0

-4,0

-

Steuern

-3,8

-0,2

-3,6

-1.800,0

Jahresüberschuss

1,6

0,4

+1,2

+300,0

Grundlage für die nachstehende Analyse bilden die gemäß den Regeln des Betriebs­vergleichs der Sparkassenorganisation ermittelten Kennzahlen. Zur überbetrieblichen Vergleichbarkeit können für die oben gezeigten Absolutwerte zusätzlich Relativwerte in Prozent der Durchschnittsbilanzsumme (DBS) errechnet werden. Die DBS zeigt die Bilanzsumme einschließlich weiterer Positionen im Durchschnitt des laufenden Jahres (2023: 2.619,4 Mio. EUR; 2022: 2.734,6 Mio. EUR).

2023 erzielten wir einen Zinsüberschuss von 44,3 Mio. EUR, der mit einem Plus von 5,6 Mio. EUR über dem Vorjahreswert liegt. Dabei sind sowohl die Zinserträge, als auch die Zinsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Insbesondere das höhere Zinsniveau führte dazu, dass der Zinsüberschuss über unserer Prognose von 39,2 Mio. EUR bis 42,0 Mio. EUR liegt.

Der Provisionsüberschuss, dessen Hauptbestandteile Giroverkehr und Wertpapier­geschäft bilden, stieg 2023 ebenfalls um 6,3% auf 20,2 Mio. EUR (2022: 19,0 Mio. EUR) und bewegte sich im Rahmen der erwarteten Bandbreite von 18,2 Mio. EUR bis 21,5 Mio. EUR.

Der im Provisionsüberschuss enthaltene Provisionsertrag in Höhe von 21,6 Mio. EUR (2022: 20,2 Mio. EUR) stellt für die Sparkassen einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar; der als Ziel definierte Wert von 21,6 Mio. EUR konnte im Jahr 2023 erreicht werden. Neben dem Giroverkehr und dem Wertpapiergeschäft sind vor allem auch die Vermittlung von Krediten, Bausparverträgen und Versicherungen sowie das Immobiliengeschäft bedeutsam. In der Gesamtsumme zeigt die Sparkasse Gießen hier weiterhin ein zufriedenstellendes Ergebnis.

Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen mit 2,2 Mio. EUR 22,2 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (2022: 1,8 Mio. EUR), die Position besteht insbesondere aus Mieterträgen.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen mit 47,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr (2022: 42,2 Mio. EUR). Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen enthalten die Personal- und Sachaufwendungen, in denen auch die Aufwendungen im Rahmen der Bauinvestitionen erfasst sind. Die Entwicklung liegt damit innerhalb der erwarteten Bandbreite von 48,9 Mio. EUR bis 45,3 Mio. EUR.

Unsere Aufwands-/Ertrags-Relation (Cost-Income-Ratio: Verwaltungsaufwendungen im Verhältnis zu Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs), die einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren darstellt, lag im Berichtsjahr bei 72,2 Prozent auf dem Vorjahresniveau. Die Kennzahl entwickelte sich damit wie erwartet und liegt deutlich unterhalb des in der Strategie für 2023 verankerten Höchstwerts von 80 Prozent.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung[14] der Risiken, das einen weiteren der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse darstellt, lag 2023 mit 18,2 Mio. EUR über dem Ergebnis des Vorjahres (2022: 16,4 Mio. EUR). Dies entspricht 0,70 Prozent der Durchschnittsbilanzsumme (2022: 0,60 Prozent) der Sparkasse und liegt damit über unserem Erwartungswert für das Jahr 2023 (17,3 Mio. EUR). Ursächlich hierfür ist der über den Erwartungen liegende Zinsüberschuss. Aus Sicht der Sparkasse handelt es sich um ein zufriedenstellendes Ergebnis.

Nach einer Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ergeben die Abschreibungen auf bestimmte Wertpapiere sowie die Bildung bzw. Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen in Verbindungen mit den Veränderungen der Vorsorgereserven einen Aufwand von insgesamt 8,4 Mio. EUR gegenüber einem Aufwand von 14,9 Mio. EUR für 2022. Ein negatives Ergebnis, das auf Zuführungen zu Vorsorgereserven infolge von zinsbedingten Wertaufholungen bei festverzinslichen Wertpapieren zurückzuführen ist. Die Erwartungen bezüglich des Bewertungsaufwandes im Wertpapiergeschäft unterlagen im Vorfeld aufgrund des Ukraine-Krieges einer erhöhten Unsicherheit. Im Ergebnis ergab sich trotz des Krieges eine Verbesserung des Betriebsergebnisses nach Bewertung gegenüber dem Vorjahr. Es lag 2023 bei 5,8 Mio. EUR (2022: 1,5 Mio. EUR).

Das neutrale Ergebnis beinhaltet in der betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise unter anderem Spenden (0,5 Mio. EUR) und Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen inkl. der dazugehörigen Zinsaufwendungen (0,3 Mio. EUR).

Der Bestand des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB ist auf 93,9 Mio. EUR gestiegen. Es wurde eine Zuführung über 4,0 Mio. EUR vorgenommen (2022: 0,0 Mio. EUR).

Unser Steueraufwand erhöhte sich im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Mio. EUR auf 3,8 Mio. EUR.

Die Eigenkapitalrentabilität bzw. Eigenkapitalverzinsung vor Steuern[15] lag 2023 mit 4,05 Prozent, entsprechend unserer Erwartung, über dem Vorjahresniveau (2022: 0,26 %) sowie oberhalb des in der Strategie angestrebten Zielwertes.

Insgesamt kann für 2023 unter Einbezug aller Ergebnisteile einschließlich der Veränderung der Risikovorsorge der Jahresüberschuss mit 1,6 Mio. EUR (2022: 0,4 Mio. EUR) über dem Niveau des Vorjahres bestätigt werden.

2.4   Gesamtbeurteilung des Geschäftsverlaufes

Das Jahr 2023 war von einem höheren, teils inversen Zinsniveau mit starken Schwankungen geprägt. Vor dem Hintergrund der positiven Auswirkungen auf die Zinsspanne kann die Geschäftsentwicklung unter den geschilderten Rahmenbedingungen als zufriedenstellend bezeichnet werden. Unser Kundenkreditvolumen wuchs im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Möglichkeiten. Die gestiegenen Zinsen bremsten jedoch das Wachstum. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sanken. Die Liquiditäts- und Eigenmittelanforderungen wurden jederzeit erfüllt. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlich und politisch schwierigen Gesamtsituation, beurteilt der Vorstand die Ertragslage als befriedigend. Der Jahresüberschuss dient wie in den Vorjahren im Wesentlichen der Stärkung des Eigenkapitals.

3     Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Zum Jahresende 2023 beschäftigten wir insgesamt 404 bankspezifisch Mitarbeitende im aktiven Beschäftigungsverhältnis (31. Dezember 2022: 407), darunter 134 Teilzeitkräfte (31.Dezember 2022: 134) und 49 Auszubildende (31. Dezember 2022: 53). Hinzu kommen 55 Mitarbeitende in Elternzeit, Sonderurlaub und in der Altersteilzeit-Freizeitphase. Die kündigungsbedingte Fluktuation betrug im Durchschnitt der letzten drei Jahre 3,81 Prozent der Beschäftigten.

Struktur der Mitarbeitenden (aktiv)

Struktur der Mitarbeitenden (aktiv)

 

 

 

Geschlecht

Geschlecht

 

 

 

weiblich

männlich

 

 

 

243

161

 

 

 

Alter in Jahren

Alter in Jahren

Alter in Jahren

Alter in Jahren

Alter in Jahren

bis 30

31- 40

41-50

51-60

über 60

104

67

66

149

18

Zugehörigkeit in Jahren

Zugehörigkeit in Jahren

Zugehörigkeit in Jahren

Zugehörigkeit in Jahren

Zugehörigkeit in Jahren

bis zu 10

mehr als 10-20

mehr als 20-30

mehr als 30-40

mehr als 40

137

62

65

107

33

Unsere Mitarbeitenden sind das höchste Gut der Sparkasse Gießen. Die Sparkasse begleitet Jahr für Jahr eine nahezu konstante Anzahl angehender Bankkaufleute erfolgreich bis zur Prüfung. Darüber hinaus fördern und ent­wickeln wir unsere Fachkräfte mit personalwirtschaftlichen Instrumenten und bieten sichere, zukunftsorientierte Arbeitsplätze mit einer Vergütung im Rahmen des TVöD. Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitmodelle - auch bei Führungskräften - und Mobile-Office, verschiedene Wege der betrieblichen Altersvorsorge, in Teilen übertarifliche Sozialleistungen, ein Betriebliches Gesundheitsmanagement und Fahrradleasing im Wege der Gehaltsumwandlung haben das Ziel, die Zufriedenheit unserer Mitarbeitenden zu erhöhen. Weitere Maßnahmen im Interesse der Mitarbeitenden werden laufend geprüft. Chancengleichheit, unabhängig von Alter, Herkunft oder Geschlecht, Diversität sowie Nachhaltigkeit in allen Bereichen der Personalarbeit prägen unser Handeln und sind in unseren Strategien verankert. Die Investitionen in die Qualität unserer Belegschaft sind vielfältig: einerseits verfügen wir über ein hausinternes Schulungsangebot und nutzen die zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten innerhalb der Sparkassenorganisation; andererseits stehen wir Mitarbeitenden in Studiengängen an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassenfinanzgruppe oder auch externen Universitäten und Fachhochschulen zur Seite.

Eine systematische Personalplanung - sowohl quantitativ als auch qualitativ - garantiert die erfolgreiche Umsetzung der in unserer Geschäftsstrategie und in unseren Leitlinien verankerten Ziele und Werte. Nach einer Reduzierung der Anzahl unserer Mitarbeitenden im Zuge langfristiger Optimierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen in den letzten Jahren planen wir ab 2024 wieder mit einem leicht erhöhten Personalbestand von 310 MAK. Dies dient der Fachkräftesicherung und insbesondere der Nachfolgeplanung in einem zunehmend anspruchsvolleren Arbeitsmarktumfeld. In diesem Zusammenhang greifen wir - neben der hohen Übernahmequote eigener Auszubildender - auch auf Fachkräfte und Quereinsteigende vom externen Arbeitsmarkt zurück.

Der Krankenstand lag mit durchschnittlich 6,37 Prozent im Jahr 2023 leicht unterhalb des Niveaus des Vorjahres (6,52 Prozent).

Gemeinsam mit allen Führungskräften analysieren wir laufend die demografische Entwicklung in unserem Haus und passen die personalwirtschaftlichen Instrumente bei Bedarf entsprechend an. Den damit verbundenen Herausforderungen stellen wir uns durch intensive Arbeit in den Bereichen Nachwuchssicherung, Personalstruktur, Wissensmanagement und Führung. Darüber hinaus halten wir unser Ausbildungsplatzkontingent grundsätzlich auf einem nahezu konstanten Niveau.

Das Thema Nachhaltigkeit hat für die Sparkasse Gießen nicht nur aufgrund von Veränderungen der gesellschaftlichen Wertvorstellungen sowie gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Regelungen eine zentrale Bedeutung. Der Nachhaltigkeitsansatz ist im Geschäftsmodell der Sparkasse Gießen verankert, erstreckt sich auf ökonomische, soziale und ökologische Dimensionen und bezieht alle Unternehmensbereiche ein. Dem folgend, umfasst das Nachhaltigkeitsmanagement vor allem Ziele und Maßnahmen im Kundengeschäft, Personalbereich, Geschäftsbetrieb, bei Finanzierung und Eigenanlagen sowie im lokalen Förderengagement. Die Sparkasse versteht es als ihre Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet Wirtschaft, Privatpersonen und Institutionen bei der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit durch geeignete Finanzdienstleistungen zu unterstützen.

Die Sparkasse Gießen übernimmt im Sinne des am Gemeinwohl orientierten Auftrags Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft. Dabei fühlt sie sich dem übergreifenden Nachhaltigkeitsverständnis der Sparkassen-Finanzgruppe verpflichtet. Bereits 2020 unterzeichnete sie die "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" und unterstreicht damit ihren verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit.

4     Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

5     Risikobericht

5.1   Risikomanagementsystem und Risikotragfähigkeit

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

RisikofrüherkennungIV

RisikofrüherkennungIV

RisikofrüherkennungIV

 

 

Risikoinventur ->

Risikotragfähigkeit ->

Risikoreporting ->

Risikosteuerung ->

Risikokontrolle ->

AIV

AIV

AIV

AIV

AIV

Überprüfung

Risikomanage-

mentprozess

 

 

Die Risikotragfähigkeitskonzeption umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer vierteljährlichen bzw. jährlichen Berechnung der Risikotragfähigkeit in einer ökonomischen Perspektive und einer normativen Perspektive ein. Die Risikotragfähigkeitsberechnungen werden ergänzt um Stresstests (ökonomische Perspektive) und Betrachtungen adverser Szenarien (normative Perspektive). Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Risikomanagementziele sind u. a. das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts und einer ertrags- und wertorientierten Banksteuerung sowie die Beachtung gesetzlicher und aufsichtsrechtlicher Anforderungen.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart

Risikokategorie

Adressenrisiko

Kundengeschäft

 

Eigengeschäft

Marktpreisrisiko

Zinsänderungsrisiko

 

Spreadrisiko

 

Aktienrisiko

 

Immobilienrisiko

Liquiditätsrisiko

Zahlungsunfähigkeitsrisiko

Operationelles Risiko

 

Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir einen Horizont von zehn Jahren. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf das Geschäftsmodell, die Strategie, die strategischen Kennzahlen und die Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Sicherstellung des Gläubigerschutzes. Das Risikodeckungspotenzial entspricht dem barwertigen Vermögenswert (Substanzwert) bezogen auf das Bestandsgeschäft und umfasst sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Sparkasse. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 329,5 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 235,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads und Aktien risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart

Limit

Limitauslastung

Limitauslastung

 

Mio. EUR

Mio. EUR

%

Adressenrisiko

35,0

20,8

59,6

Kundengeschäft

25,0

15,2

60,9

Eigengeschäft

10,0

5,6

56,2

Marktpreisrisiko

175,0

118,5

67,7

Zinsänderungsrisiko

110,0

79,0

71,8

Spreadrisiko

30,0

20,4

68,0

Aktienrisiko

15,0

8,2

54,8

Immobilienrisiko

20,0

10,9

54,5

Operationelles Risiko

25,0

13,2

52,7

Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko

235,0

152,6

64,9

Die Sparkasse führt ergänzend vierteljährlich Stresstests für alle wesentlichen Risiken durch. Die Stresstests umfassen historische und hypothetische Szenarien, bei deren Festlegung die strategische Ausrichtung der Sparkasse und das wirtschaftliche Umfeld berücksichtigt werden.

Die Sparkasse hat folgende Stresstests definiert, um die Auswirkungen auf die Verlustanfälligkeit zu untersuchen:

schwerer konjunktureller Abschwung

Das Wirtschaftswachstum in Deutschland ist durch eine deutlich negative Entwicklung geprägt, die auf andere makroökonomische Variablen ausstrahlt. Gleichzeitig sind die Prognosen für die Wirtschaftslage pessimistisch.

Markt- und Liquiditätskrise

Auftreten einer weltweiten Banken- und Finanzkrise ausgelöst durch einen Crash auf dem Aktienmarkt. Infolgedessen entsteht ein Vertrauensverlust im Interbankenmarkt und zwischen weiteren Marktteilnehmern, welcher zu einer Liquiditätsverknappung am Geldmarkt führt. Darüber hinaus macht sich eine Illiquidität an allen Märkten bemerkbar.

Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg.

Ein schneller Zinsanstieg im Euroraum in Kombination mit einer deutlichen Überbewertung der Preise für gewerbliche und wohnwirtschaftliche Immobilien als Folge der lang anhaltenden Niedrigzinsphase und dem starken Anstieg der Kreditvergabe für Immobilienfinanzierungen entlädt sich in einem starken und abrupten Preisverfall der Immobilien. Die Immobilienpreise sind europaweit betroffen.

Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei außergewöhnlichen, aber plausibel möglichen Ereignisse die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Stresstest "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" zeigt die höchste Auslastung.

Die Sparkasse führt mindestens jährlich inverse Stresstests durch, mit dem Ziel zu untersuchen, welche Ereignisse oder Szenarien die Sparkasse in ihrer Überlebensfähigkeit gefährden könnten. Die Überlebensfähigkeit ist dann als gefährdet anzusehen, wenn das Geschäftsmodell nicht mehr durchführbar ist. Als Inversitätsschwelle hat die Sparkasse ein Mindest-Risikodeckungspotenzial in Höhe der Summe der Risikowerte festgelegt.

Die Ergebnisse der inversen Stresstests zeigen im Hinblick auf die Risikotragfähigkeit, dass die Existenz der Sparkasse nur durch sehr unwahrscheinliche Ereignisse gefährdet werden könnte.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden folgende Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario getroffen:

Passiva: Durch das anhaltend hohe Zinsniveau werden Einlagen auf unverzinste Sichteinlagen abfließen. Aufgrund der sukzessiven deutlich positiveren Verzinsung werden Umschichtungen in Tagesgelder stattfinden. Sparkassenbriefe nehmen als Anlageopportunität weiter an Bedeutung zu.

Aktiva: Hohes Zinsniveau wirkt tendenziell eher hemmend auf das Aktivgeschäft. Gleichwohl bietet unser Geschäftsgebiet auch im Aktivgeschäft weiterhin Wachstumschancen insbesondere Transformationsfinanzierungen sowohl privat als auch gewerblich.

Grundlagen für den Erwartungswert im Bereich Provisionsüberschuss bilden die Werte der Ertragsplanung. Der Planwert steigt moderat um ca. 2 % p. a. an.

Die Grundlage für den Erwartungswert im Bereich Personalaufwand stellt die Personalplanung dar. Der Planwert steigt um ca. 3 % p. a. an.

Grundlagen für die Erwartungswerte im Bereich Sachaufwand und ordentlicher Aufwand bilden die Planung der Baukosten und die Budgetplanung. Der geplante Sachaufwand reduziert sich bis 2028 insbesondere aufgrund der Beendigung der Baumaßnahme am Zentralgebäude.

Die Bewertungsergebnisse resultieren aus den Ergebnissen der Risikomesssysteme.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP[16]-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden.

Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung betrachtet.

Die in der normativen Perspektive anzuwendenden Verfahren zur Risikoquantifizierung ergeben sich für Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken aus den rechtlichen Anforderungen der CRR, nach denen risikogewichtete Positionsbeträge zu ermitteln sind. Die Risikoquantifizierung für Zinsänderungsrisiken sowie die weiteren wesentlichen Risiken ergeben sich aus dem Kapitalzuschlag im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP) gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 Nr. 1 KWG.

Im adversen Szenario sind die harten Mindestkapitalanforderungen (Kaptalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten. Für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen erfüllt werden.

 

2024

2025

2026

2027

2028

Erwartungswert

Eigenmittel (in TEUR)

252.273

259.461

269.525

278.828

289.644

RWA (in TEUR)

1.584.438

1.636.190

1.700.831

1.766.597

1.834.748

Eigenmittelquote (EMQ)

15,92 %

15,86 %

15,85 %

15,78 %

15,79 %

Mindest-EMQ

15,50 %

15,50 %

15,50 %

15,50 %

15,50 %

adversesSzenario

Eigenmittel (in TEUR)

252.180

252.807

259.532

266.454

273.708

RWA (in TEUR)

1.572.547

1.611.149

1.660.622

1.711.322

1.764.629

Eigenmittelquote (EMQ)

16,04 %

15,69 %

15,63 %

15,57 %

15,51 %

Mindest-EMQ Szenario

15,50 %

15,50 %

15,50 %

15,50 %

15,50 %

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und einen ergänzenden Kreditrisikoreport. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird bei Bedarf gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen ( Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Durch die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation ist sichergestellt, dass miteinander unvereinbare Aufgaben durch unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahrgenommen werden. Die Funktionstrennung zwischen dem Risikocontrolling und den Marktbereichen ist bis zur Vorstandsebene und auch für den Vertretungsfall organisatorisch gegeben. Grundlegende Entscheidungen zur Anpassung des Risikomanagements werden vom Vorstand getroffen. Die operative Risikosteuerung erfolgt durch die Marktbereiche. Die direkt dem Vorstand unterstellte Abteilung Betriebswirtschaft ist für die Identifikation, Quantifizierung und Überwachung der Risiken verantwortlich.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Abteilung Betriebswirtschaft wahrgenommen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten wurden Verfahren festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

5.2   Risikoarten

5.2.1  Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

5.2.1.1     Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur und der Bonitäten. Daneben wurde Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote, Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting.

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich nach Kundengruppen wie folgt:

Kreditgeschäft der

Sparkasse

Kreditvolumen

Kreditvolumen

 

31.12.2023

Mio. EUR

31.12.2022

Mio. EUR

Firmenkundenkredite

821,4

786,3

Privatkundenkredite

707,5

708,7

Weiterleitungsdarlehen

170,3

178,2

darunter für den Wohnungsbau

(997,4)

(985,2)

Kommunalkredite und kommunalverbürgte Kredite

69,2

55,5

Gesamt

1.768,3

1.728,7

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte bilden mit 11,2 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen sowie an das verarbeitende Gewerbe mit 4,0 %. Darüber hinaus entfallen 5,8 % auf das Kredit- und Versicherungsgewerbe.

Die Größenklassenstruktur zeigt nach unserer Einschätzung insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. 85,3 % des Gesamtkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 10 Mio. EUR.

Die Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Bonitätsklassen

Ausfallwahr-

scheinlichkeit

Kreditvolumen

Anteil

Blankoanteil

Anteil

DSGV Rating

in %

in Mio. EUR

in %

in Mio. EUR

in %

1-9

0,1-2,0

1.941,5

92,9

1.101,1

92,9

10-15

3,0-45,0

113,3

5,4

67,4

5,7

16-18

100,0

30,9

1,5

11,9

1,0

geratet

 

2.085,7

99,8

1.180,3

99,6

nicht geratet

 

5,0

0,2

4,4

0,4

Kreditvolumen

 

2.090,7

100,0

1.184,7

100,0

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen: Größenkonzentrationen bei Krediten oberhalb der strategischen Volumengrenzen.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist und sich hinsichtlich der Größenklassen in einem vertretbaren Rahmen bewegt.

Quartalsweise oder anlassbezogen werden Prognosen zum voraussichtlichen Risikovorsorgebedarf erstellt, die dazu dienen, gegebenenfalls ungünstige Entwicklungen im Kreditgeschäft zeitnah zu erkennen. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung aufgrund weniger großer Einzelfälle.

5.2.1.2     Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass bei einem Ausfall die tatsächlich realisierbaren Zahlungen von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Fondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-      Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen

-      Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

-      Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV.

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 767,0 Mio. EUR. Wesentliche Position sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen (488,3 Mio. EUR). Dabei liegen ausschließlich Investments im Investment Grade vor.

Die Kontrahentenrisiken sind von untergeordneter Bedeutung.

Das Volumen in Form von Wertpapieren mit ausländischen Emittenten betrug am 31. Dezember 2023 308,2 Mio. EUR.

Konzentrationen bestehen nicht.

5.2.2  Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads, Aktienkurse und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden nach dem Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung der Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. Teilnehmer sind neben einem Vorstandsmitglied (Markt) Mitarbeiter aus den Abteilungen Vertriebssteuerung/Handel und Betriebswirtschaft.

5.2.2.1     Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Dotierung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-      Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis.

-      Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR

-      Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 93 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 95,0 % berechnet. Hierbei wird aktuell ein Stützzeitraum von 01.11.2007 bis 31.07.2022 verwendet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen.

-      Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019.

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die zu Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung bestehenden gesetzlichen und vertraglichen Kündigungs- und Tilgungsrechte (implizite Optionen) werden in die Risikomessung einbezogen.

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellten Risikolimite. Diese wurden im Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten.

Die Sparkasse prognostiziert die Entwicklung der Zinsspanne sowie der zinsinduzierten Abschreibungsrisiken auf Grundlage verschiedener Szenarien für die Zinsentwicklung, um die Auswirkungen von Zinsänderungen auf die Zinsspanne und die zinsinduzierten Abschreibungsrisiken bis zum Jahr 2028 zu betrachten. Für die erwartete Entwicklung (Planszenario) wird eine Hauszinsmeinung zugrunde gelegt.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um +/-200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken

Barwertveränderung

Barwertveränderung

 

+200 Basispunkte

-200 Basispunkte

Mio. EUR

-60,0

+68,1

in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient)

-24,15

+27,38

Konzentrationen bestehen nicht.

5.2.2.2     Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Wir nehmen eine integrierte Betrachtung von Zins- und Spreadrisiken vor. Hierzu verweisen wir auf unsere Darstellung unter 5.2.2.1.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Diese wurden im Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-      Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension und Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus.

-      Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR.

Konzentrationen bestehen nicht.

5.2.2.3     Aktienrisiko

Das Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. Bei der Ermittlung des Markpreisrisikos aus Aktien werden das allgemeine und das besondere Kursrisiko gemeinsam betrachtet.

In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können.

Die Steuerung des Aktienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Diese wurden im Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-      Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension

-      Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung MPR

-      Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip.

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in Fonds gehalten.

Konzentrationen bestehen nicht.

5.2.2.4     Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Diese wurden im Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-      Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung caballito.

-      Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001 genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden.

Immobilien im Eigenbestand und in Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

Konzentrationen bestehen nicht.

5.2.3  Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko wurde durch die Sparkasse in der Risikoinventur nicht als wesentlich eingestuft.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt über das Risikomaß eines Überlebenshorizonts (Survival Period). Es wurde festgelegt, dass im kombinierten ILAAP-Szenario der Überlebenshorizont mindestens 5 Monate betragen soll. Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt über 12 Monate.

Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft die festgelegten Schwellwerte nicht unterschreiten sollen. Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über dem definierten Schwellenwert von 120 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-      Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

-      Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

-      Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

-      Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

-      Tägliche Disposition der laufenden Konten

-      Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

-      Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios).

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko nicht.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

5.2.4  Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Diese wurden im Geschäftsjahr 2023 jederzeit eingehalten. Zusätzlich werden OpRisk-Szenarien zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

-      Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

-      systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

-      Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario.

-      Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

-      Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT.

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken nicht. Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen jedoch hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

5.2.5  Gesamtbeurteilung der Risikolage

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungs-potenzial unterlegt (ökonomische Perspektive). Im Jahr 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich unterjährig aufgrund von Adjustierungen nach Neueinführung der ökonomischen RTF. Das Risikotragfähigkeitslimit war am Bilanzstichtag mit 64,9 % ausgelastet. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen erfüllt. Demnach ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben.

Bestandsgefährdende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die zunehmenden regulatorischen Anforderungen, in starken Zinsanstiegen sowie im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als günstig.

6     Prognosebericht

Die nachfolgenden Ausführungen stellen Prognosen auf Basis der zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes zur Verfügung stehenden Informationen dar. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen. Um Abweichungen rechtzeitig erkennen, analysieren und ggf. gegensteuern zu können, verfügt die Sparkasse über entsprechende Instrumente und Prozesse.

Die rechnerische Ausrufung einer "technischen Rezession" könnte auf Deutschland doch noch zukommen, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte. Dann wären zusammen mit dem Jahresschluss 2023 die zwei aufeinanderfolgenden negativen Quartale zur Erfüllung der Definition gegeben.

Im Januar wurde die Wirtschaftstätigkeit jedenfalls bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Witterung und Streiks legten den Verkehr mehrere Tage lahm, wobei die Ausfälle im Güterverkehr für das Wachstum noch bedeutsamer sind als diejenigen im Personenverkehr. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum.

Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Alle derartigen positiven Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt.

Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der Finanzgruppe 2024 ein Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 Prozent für möglich. Das ist abermals weniger als die zugleich für den Euroraum prognostizierten 0,8 Prozent Wachstum. Die Rate für Deutschland würde gerade einmal die Schrumpfung des Vorjahres kompensieren. 2024 wäre damit unter dem Strich das fünfte schwache Jahr in Folge mit einer nur knapp über dem Vor-Pandemie-Niveau des realen BIP verlaufenden Wertschöpfung, das fünfte Jahr einer inzwischen recht langen Stagnationsphase. Für das Folgejahr 2025 sagen die Chefvolkswirte aus Landesbanken, großen Sparkassen und der Deka denn auch eine Beschleunigung des deutschen Wachstums auf 1,1 Prozent voraus. Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 Prozent zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.

Für die Jahre 2024 und 2025 wird von einem weiter nachlassenden Preisauftrieb ausgegangen, was perspektivisch auch eine Neujustierung der Zinslandschaft begünstigen könnte.

Eine gewisse Unsicherheit geht allerdings noch von der Lohnentwicklung aus. Hier stehen noch einige wichtige Tarifabschlüsse aus. Die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer ist aufgrund der Arbeitsmarktlage strukturell stark. Werden Übertreibungen hier vermieden, dürfte sich die Inflationslage weiter entspannen. Die stark gebremste Geldmengenentwicklung und weitgehend angehaltene Kreditvergabe zeigen an, dass das geld-politische Bremsmanöver seine Wirkung entfaltet hat und die Transmission funktioniert.

Auch wenn das Inflationsziel noch nicht vollständig erreicht ist, dürften die bereits erzielten Teilerfolge den Notenbanken bald eine Neujustierung ihrer Instrumente erlauben. Das gilt für den US-Dollar und die Federal Reserve ebenso wie für die Europäische Zentralbank im Euroraum. Die derzeit noch herrschenden nominalen Leitzinsen, die 2023 erforderlich waren, werden in einer Realzinsperspektive bei sich weiter zurückbildenden Inflationsraten immer restriktiver und sollten dann entsprechend angepasst werden.

Eine solche zinspolitische Neujustierung könnte dann auch dem Wachstum wieder neuen Rückenwind geben. Allerdings hatten die Kapitalmärkte um den Jahreswechsel 2023/2024 eine entsprechende Wende als Erwartung bereits in sehr weitreichendem Rahmen vorweggenommen. Hier könnte zunächst eine gewisse Ernüchterung eintreten, dass die geldpolitische Korrektur zwar kommt, aber vielleicht nicht ganz so schnell und so stark wie zwischenzeitlich erwartet.[17]

Die Sparkasse Gießen sieht sich weiterhin den Herausforderungen eines dynamischen Wettbewerbsumfeldes gegenüber. Hierzu zählen u.a. die Herausforderungen der Digitalisierung ebenso wie steigende Anforderungen der Bankenaufsicht aber auch die Unsicherheit künftiger Zinsentwicklungen.

Die Ertragslage wird auf Basis der mittelfristigen Unternehmensplanung prognostiziert. Die im Folgenden skizzierten Erwartungen zur Ertragslage orientieren sich an der auch für die Analyse verwendeten Betriebsvergleichssystematik (vgl. Kapitel 2.3).

Die Sparkasse Gießen erwartet für das Jahr 2024 eine leicht steigende durchschnittliche Bilanzsumme. Als bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator im Bereich der Geschäftsentwicklung hat die Sparkasse die Entwicklung der Geschäftsstruktur Aktiv in ihrer Geschäftsstrategie festgelegt. Für das Jahr 2024 wird ein steigendes Aktivgeschäft erwartet. Die prognostizierte Bandbreite liegt zwischen 32,5 Mio. EUR und 52,5 Mio. EUR, in etwa auf dem Niveau des Vorjahres. Unser Erwartungswert liegt bei 42,5 Mio. EUR. Grundlage für die erwartete Entwicklung ist die Annahme eines weiterhin hohen Zinsniveaus. Auf der Passivseite rechnet die Sparkasse mit einem leicht steigenden Bestand an Kundeneinlagen.

Für den Zinsüberschuss als wichtige Komponente des Betriebsergebnisses erwarten wir aufgrund der Zinsentwicklung, dass er nach einem vorübergehenden Rückgang im Jahr 2024 wieder ansteigen wird. In die Ermittlung des erwarteten Zinsergebnisses fließen die Geschäftsstrukturplanung sowie die Zinsprognose der Sparkasse Gießen ein. Entwicklungen, die nicht der Zinsprognose der Sparkasse entsprechen, können den Zinsüberschuss beeinflussen. Für 2024 prognostizieren wir einen unter dem Ergebnis des Vorjahres liegenden Zinsüberschuss in der Bandbreite von 40,2 Mio. EUR bis 44,8 Mio. EUR. Risiken bestehen in einem schwachen Wachstumsszenario und sinkenden Zinsen. Chancen würden sich hingegen durch eine steilere Zinsstrukturkurve und ein stärkeres Wachstumsszenario ergeben.

Der Provisionsüberschuss wird leicht über dem Niveau des Vorjahres erwartet. Für 2024 prognostizieren wir ein Ergebnis in der Bandbreite von 18,2 Mio. EUR bis 21,5 Mio. EUR. Der im Provisionsüberschuss enthaltene Provisionsertrag stellt einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Sparkasse Gießen dar. Dessen Hauptbestandteile bilden auch weiterhin der Giroverkehr und das Wertpapiergeschäft. Der prognostizierte Provisionsertrag für das Jahr 2024 liegt zwischen 20,3 Mio. EUR und 22,5 Mio. EUR, wobei unsere Erwartung bei 21,4 Mio. EUR liegt. Risiken bestehen durch ein sich veränderndes Kundenverhalten sowie rechtlichen oder regulatorischen Anpassungen. Chancen würden sich hingegen durch ein positives Kapitalmarktumfeld und damit einhergehenden höheren Handelsvolumen unserer Kunden im Wertpapierbereich ergeben.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen werden sich 2024 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich erhöhen. Für 2024 prognostiziert die Sparkasse hier eine Bandbreite von 51,6 Mio. EUR bis 47,4 Mio. EUR. Unerwartete Überschreitungen der vorgenannten Summen bilden ein potenzielles Risiko, dem jedoch Chancen aus der optimistischen Betrachtung gegenüberstehen.

Insgesamt stellen wir uns in diesem Jahr auf einen Rückgang beim Betriebsergebnis vor Bewertung ein. Dies resultiert insbesondere aus einem steigenden Zinsaufwand. Für das Betriebsergebnis vor Bewertung, einen der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, prognostizieren wir eine Bandbreite von 9,9 Mio. EUR bis 21,0 Mio. EUR, unser Erwartungswert liegt bei 15,0 Mio. EUR. Im Verhältnis zur Durchschnittlichen Bilanzsumme (DBS) entspricht dies einer Bandbreite von 0,38 bis 0,72 Prozent bzw. für unseren Erwartungswert 0,56 Prozent.

Aufgrund der prognostizierten Ergebnisentwicklung geht die Sparkasse Gießen für 2024 von einem Anstieg der Aufwands-/Ertragsrelation (Cost-Income-Ratio: Verwaltungsaufwendungen im Verhältnis zu Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs) aus. Die Aufwands-/Ertragsrelation stellt einen weiteren bedeutsamsten Leistungsindikator dar, wir prognostizieren eine Bandbreite von 83,9 bis 69,2 Prozent. Unser Erwartungswert liegt mit 76,6 Prozent unterhalb des in der Geschäftsstrategie definierten Höchstwertes von 80 Prozent.

Wie die erhöhten Bewertungserfordernisse für das Kreditgeschäft im Jahr 2023 zeigen, ist der mit Unsicherheiten belasteten gesamtwirtschaftlichen Situation weiter angemessen Rechnung zu tragen. Die Sparkasse geht daher auch im Jahr 2024 von Aufwänden für die Risikovorsorge aus. Im Wertpapiergeschäft geht die Sparkasse dagegen, wie im Vorjahr, von einem positiven Bewertungserfolg aus. Die Erwartungen bezüglich des Bewertungsaufwandes im Wertpapiergeschäft unterliegen der Unsicherheit über künftige Zinsentwicklungen. Im Ergebnis führt dies zu einem steigenden Betriebsergebnis nach Bewertung. Deutlich schlechtere konjunkturelle Rahmenbedingungen könnten jedoch zu einer noch höheren Risikovorsorge im Kreditgeschäft führen.

Der Jahresüberschuss wird maßgeblich durch die tatsächlich anfallenden Bewertungserfordernisse beeinflusst werden. Der angestrebte Wert für die Eigenkapitalrentabilität bzw. Eigenkapitalverzinsung wird 2023 voraussichtlich innerhalb der in der Geschäftsstrategie definierten Zielgröße liegen.

Für die Vermögenslage geht die Sparkasse Gießen davon aus, sowohl ihre Kernkapitalquote als auch ihre Gesamtkapitalquote auf einem Niveau halten zu können, das deutlich über den gesetzlichen Anforderungen liegt. Die Gesamtkapitalquote, als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator, wird mit 15,9 Prozent im Jahr 2024 in etwa auf dem Vorjahresniveau erwartet.

Die Finanzlage wird als gleichbleibend gut prognostiziert. Die Zahlungsfähigkeit beurteilen wir auch im Jahr 2024 als gewährleistet. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) soll sich nach unserer Planung stets oberhalb des definierten Schwellenwerts für die sogenannte Informationsphase von 120 Prozent bewegen.

Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der in der Geschäftsstrategie enthaltenen Ziele und Werte ist eine systematische Personalplanung.

Gießen, im März 2024

[1] Vgl. Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, "Gesamtwirtschaftlicher Jahresrück- und Ausblick 2023/2024".

[2] Aggregation der einzelnen Volkswirtschaften mit kaufkraftgewichteten Wechselkursen gemäß dem World Economic Outlook des IWF vom Oktober 2023.

[3] Vgl. Hessische Wirtschaft wächst 2023 um 1,2 Prozent | statistik.hessen.de

[4] Vgl. Inflationsrate in Hessen im Jahr 2023 bei 5,8 Prozent | statistik.hessen.de

[5] Vgl. Agentur für Arbeit Gießen, Pressemitteilung Nr. 001/2024 - 3. Januar 2024

[6] ohne Wettenberg und Biebertal

[7] Satzung der Sparkasse Gießen.

[8] Satzung des Sparkassenzweckverbandes Gießen.

[9] BaFin - Banken, Finanzdienstleister und Wertpapierinstitute.

[10] MaRisk Rundschreiben 05/2023

[11] Vgl. Homepage der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen

[12] Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe - DSGV.de

[13] Vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht September 2023, S. 99.

[14]  Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen, bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs.

[15] Ergebnis vor Steuern im Verhältnis zum Eigenkapital i. S. d. Sparkassenbetriebsvergleichs.

[16] SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess).

[17] Vgl. Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen, "Gesamtwirtschaftlicher Jahresrück- und Ausblick"

Statistischer Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse

im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG)

I. Mitarbeiter, Geschäftsstellennetz und Förderung gemeinnütziger und kommunaler Belange

1. Mitarbeiter (per 31.12.2023)

Beschäftigte insgesamt

472

Auszubildende

51

2. Geschäftsstellennetz (per 31.12.2023)

Geschäftsstellen inkl. Hauptstelle

15

SB-Filialen

11

Geldautomaten

40

Terminals (inkl. GA) mit Überwei-sungsfunktion

21

3. Spenden und Sponsoring (ohne Stiftungen) im Geschäftsjahr

In Tsd. EUR

Volumen

Anteil in %

Insgesamt

852

100,00

Davon Verwendung für:

 

 

Zustiftung

500

58,69

Soziales

116

13,62

Kultur

49

5,75

Umwelt

12

1,41

Sport

161

18,90

Forschung/Wirtschafts-/ Wissenschaftsförderung

10

1,17

Sonstiges

4

0,47

4. Stiftungen der Sparkasse Gießen

a)        Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen

1. Stiftungskapital (in Tsd. EUR) am 31.12.2023

8.050

 

2. Stiftungsausschüttungen im Geschäftsjahr

 

 

Insgesamt (in Tsd. EUR):

90

 

Davon Verwendung für:

Volumen

Anteil in %

Soziales

31

34,45

Kultur

25

27,78

Umwelt

3

3,33

Sport

19

21,11

Forschung/Wirtschafts-/ Wissenschaftsförderung

4

4,44

Sonstiges

8

8,89

b)        Bürgerstiftung der Sparkasse Gießen

1. Stiftungskapital (in Tsd. EUR) am 31.12.2022

550

 

2. Stiftungsausschüttungen im Geschäftsjahr

 

 

Insgesamt (in Tsd. EUR):

11

 

Davon Verwendung für:

Volumen

Anteil in %

Soziales

8

71,03

Kultur

3

28,97

Umwelt

-

-

Sport

-

-

Forschung/Wirtschafts-/ Wissenschaftsförderung

-

-

Sonstiges

-

-

5. Steuerleistung im Geschäftsjahr

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (in Tsd. EUR)

3.760

Sonstige Steuern (in Tsd. EUR)

191

II. Förderung der Vermögensbildung

1. Bilanzwirksame Anlagen

a)        Kontenzahl

 

31.12.2023

Sparkonten

35.109

Termingeldkonten

452

Konten für täglich fällige Gelderdarunter:

137.846

Geschäftsgirokonten

12.094

Privatgirokonten

80.613

Summe

173.407

nachrichtlich:

Girokonten für Jedermann

 

625

b)        Vermögensbildung

In Mio. EUR

31.12.2023

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

2.128

Davon:

 

Spareinlagen

162

Andere Verbindlichkeiten

1.966

Verbriefte Verbindlichkeiten

-

Nachrangige Verbindlichkeiten

-

Genussrechte

-

2. Bilanzneutrale Anlagen

a)        Anzahl Kundendepots

 

31.12.2023

Anzahl Kundendepots[1]

16.901

b)        Kundenwertpapiergeschäft - Bestände

 

Bestand am 31.12.2023 (in Tsd. EUR)

Depotbestand[2]

1.006.984

III. Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs

1. Forderungen an Kunden

In Mio. EUR

31.12.2023

Forderungen an Kunden

1.672

2. Darlehenszusagen und -auszahlungen im Geschäftsjahr

Darlehenszusagen (in Tsd. EUR)

247.943

Darlehensauszahlungen (in Tsd. EUR)

241.175

IV. Girokonten auf Guthabenbasis

 

31.12.2023

Girokonten auf Guthabenbasis Anzahl

 

625

V. Beratung von Existenzgründern

 

2023

Finanziertes Volumen (in Tsd. EUR)

2.195

Finanzierung davon durch

 

Sparkassenmittel

940

Öffentliche Fördermittel

485

Eigenmittel Gründer

770

Sonstige

0

Geplante Zahl von Arbeitsplätzen

27

VI. Vermittelte Förderkredite

 

2023

Volumen (in Tsd. EUR)

23.543

[1] Anm.: Summe aus Sparkassen- bzw. Comfort-Depots beim S-Broker und DekaBank-Depots

[2] Anm.: Summe aus festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Optionsscheinen und Investmentfonds

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Gießen

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Gießen bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn‑ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Gießen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

-          entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑ und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

-          vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten und dem Lagebericht beigefügten Informationen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‑Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU‑APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 lit. f) EU‑APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU‑APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Ermittlung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft

a)       Sachverhalt und Problemstellung:

Entsprechend ihrem gesetzlichen und satzungsrechtlichen Auftrag betreibt die Sparkasse das Kreditgeschäft mit Kunden vorrangig im Geschäftsgebiet der Sparkasse. Der Anteil des Kreditgeschäfts mit Kunden (Aktiva 4) macht mit 1.672,0 Mio EUR 65,4 % der Bilanzsumme der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 aus. Darüber hinaus bestehen Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von insgesamt 125,3 Mio EUR. Das Kreditgeschäft ist eine wesentliche Geschäftsaktivität der Sparkasse. Neben der Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer erfolgt eine Bewertung der Kreditsicherheiten teilweise auf Basis geschätzter Werte.

Bewertungsaufwendungen im Kreditbereich können sich als Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen oder als Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB in für Kredit-institute gesetzlich zulässiger Weise ergeben. Für außerbilanzielle Geschäfte (Bürgschaften, Gewährleistungen) und unwiderrufliche Kreditzusagen, bei denen eine Inanspruchnahme und ein anschließender Ausfall drohen, werden Rückstellungen gebildet. In den Vorjahren bewegten sich die Bewertungsaufwendungen auf niedrigem Niveau. Durch das gestiegene Marktzinsniveau, das zu höheren Finanzierungskosten geführt hat, sowie die aktuell ungünstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen besteht das Risiko steigender Bewertungsaufwendungen und erhöhter Kreditausfälle. Aus den Kreditbewertungen können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage der Sparkasse ergeben.

Aufgrund der quantitativen Bedeutung der Forderungen an Kunden und der damit einhergehenden hohen Bedeutung einer sachgerechten Bewertung, der erhöhten Prognose-unsicherheit und der Ermessensspielräume stellt die Bewertung der Kundenforderungen im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf insbesondere die Ertragslage der Sparkasse einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

b)      Prüferisches Vorgehen:

Im Rahmen unserer Jahresabschlussprüfung haben wir Aufbau- und Funktionsprüfungen im Kreditbereich durchgeführt und hierbei insbesondere die Risikofrüherkennungsprozesse der Sparkasse berücksichtigt. Im Rahmen der Aufbauprüfungen haben wir die Kreditprozesse der Sparkasse beurteilt und uns hierbei insbesondere an den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation (§ 25a KWG i. V. m. den Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk) orientiert. Funktionsprüfungen und aussagebezogene Prüfungshandlungen haben wir anhand einer Auswahl von Kreditengagements durchgeführt. Dabei haben wir sowohl die Wirksamkeit der Kreditgeschäftsprozesse (inkl. der Bilanzierungs- und Bewertungsprozesse) beurteilt als auch im Einzelfall das Erfordernis von Bewertungsmaßnahmen geprüft. Hinsichtlich der Pauschalwertberichtigungen haben wir insbesondere geprüft, ob diese nach Maßgabe der "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Risikovorsorge für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigungen")" ermittelt wurden. Ergänzend haben wir analytische Prüfungshandlungen in Bezug auf die Zusammensetzung und Entwicklung des Kreditportfolios insbesondere mit Bezug zu Bewertungsaufwendungen durchgeführt, z. B. anhand von Auswertungen der Kreditbestände, der Sicherheiten und der Risikovorsorge im Rahmen des internen Berichtswesens der Sparkasse oder der Kreditgeschäftsprozesse insbesondere im Bereich der Risikoklassifizierungsverfahren, der Risikofrüherkennung und der Problemkreditbearbeitung.

c)       Verweis auf weitergehende Informationen:

Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung können dem Anhang (Abschnitt A. Allgemeine Angaben, "Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden") sowie dem Lagebericht (Abschnitte 1.4, 2.3, 5.2.1 und 6.) entnommen werden.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die von uns vor dem Datum des vorliegenden Vermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen umfassen den statistischen Bericht über die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse Gießen im Geschäftsjahr 2023 (§ 15 Abs. 2 Satz 2 HSpG i. V. m. § 2 HSpG), der dem Lagebericht beigefügt ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands (gesetzliche Vertreter) und des Verwaltungsrats (Aufsichtsorgan) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz‑ und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grund­sätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lage­berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lage­bericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU‑APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

-          identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

-          gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

-          beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungs-methoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

-          ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

-          beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz‑ und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

-          beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

-          führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU‑APrVO

Wir sind nach § 44 der Satzung der Sparkasse Gießen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetz-licher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU‑APrVO im Einklang stehen.

Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht konkretisiert bzw. angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

-          Prüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1, 2 und 5 WpHG.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Martin Alles.

 

Frankfurt am Main, den 14. Juni 2024

Sparkassen‑ und Giroverband Hessen‑Thüringen

 

- Prüfungsstelle -

 

Alles

 

Wirtschaftsprüfer

 

Bericht des Verwaltungsrats

Der Vorstand der Sparkasse Gießen unterrichtete den Verwaltungsrat regelmäßig über die Entwicklung und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse und informierte ihn über alle grundsätzlichen Fragen der Geschäftspolitik. In vier Sitzungen wurden die Beschlüsse gefasst, die nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen in die Zuständigkeit des Verwaltungsrates fallen.

Der Vorstand legte dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Geschäftsbericht mit dem Lagebericht vor. Die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen prüfte die Buchführung, den Lagebericht sowie den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

In seiner Sitzung vom 3. Juli 2024 nahm der Verwaltungsrat Kenntnis von dem Prüfungsergebnis und stellte den Jahresabschluss fest. Ferner billigte er den Lagebericht und entlastete den Vorstand.

Der ausgewiesene Bilanzgewinn beträgt TEUR 1.584. Gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 6 und 7 der Satzung in Verbindung mit § 16 des Hessischen Sparkassengesetz (HSpG) werden davon TEUR 188 (incl. Steuern) an die Träger der Sparkasse Gießen ausgeschüttet; in der Folge werden TEUR 1.396 der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zugeführt.

 

Gießen, 3. Juli 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Frank-Tilo Becher

Oberbürgermeister, Stadt Gießen

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.