MEDCONCEPT GmbH
An der Lindengewanne 4, 89312 Günzburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eva Litter seit 20.5.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 95.00% | |
| 5.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MEDCONCEPT GmbHGünzburg, Ortsteil ReisensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2013Medconcept GmbH An der Lindengewanne 4, 89312 GünzburgA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Anlagevermögen II. Umlaufvermögen III. Rückstellungen IV. Verbindlichkeiten C. Angaben zu Bilanzposten Angaben zur Aktivseite A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände II. Wertpapiere III. Aktive Rechnungsabgrenzung Angaben zur Passivseite A. Eigenkapital B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten D. Sonstige Angaben I. Angaben über Arbeitnehmer II. Geschäftsführungsorgane III. Haftungsverhältnisse A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des HGB und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Medconcept GmbH gilt als kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz stimmen mit den Werten der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Bewertungsmethoden des Vorjahres sind grundsätzlich beibehalten worden. Von den Vereinfachungsregelungen des sog. BilMoG wurde in allen möglichen Fällen Gebrauch gemacht. I. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb der steuerlich zulässigen Rahmen linear vorgenommen. II. Umlaufvermögen Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem beizulegenden Wert angesetzt. III. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen sind nicht vorhanden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. IV. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Angaben zu Bilanzposten Angaben zur Aktivseite A. Anlagevermögen Die Gesellschaft besaß zum 31. Dezember 2013 Anlagevermögen (sh. Anlagenspiegel). B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestanden nicht. 2) Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegenüber Gesellschaftern: Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafter Forderungen nach § 42 Abs. 3 GmbHG i.H.v. EUR 13.539,50. Diese Forderung wurde mit 5% verzinst. Der Posten wurde in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. II. Wertpapiere Wertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden. III. Aktive Rechnungsabgrenzung Der Posten enthält keine Positionen. Angaben zur Passivseite A. Eigenkapital/Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2013, in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. B. Rückstellungen Die Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten wurde für das Berichtsjahr 2013, anhand der voraussichtlichen Kosten gebildet. C. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 oder mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Sonstige Angaben I. Angaben über Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte 2 Arbeitnehmer bis zum 28.02.2013 II. Geschäftsführungsorgane Die Geschäftsführung besteht aus folgenden Personen: - Frau Eva Litter, Geschäftsführerin III. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Bürgschaften oder ähnliche Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Unterzeichnung gemäß § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Günzburg, 09.03.2015 Eva Litter sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 09.03.2015 festgestellt. |
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