Großhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Bruno Schmitt GmbH
Am Zuckerbaum 20, 74925 Epfenbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bruno Schmitt seit 1.2.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bruno Schmitt GmbHEpfenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Bruno Schmitt GmbH hat ihren Sitz in Epfenbach und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg.Nr. HRB 341407). Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitVon der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden bei Zugängen zum beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Der Übergang von ursprünglich degressiv abgeschriebenen Wirtschaftsgütern zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte, deren voraussichtliche Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, wurden über eine Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und in voller Höhe abgeschrieben. 3. FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Verkaufspreisen abzüglich eines Gewinnabschlages angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei. 5. Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 6. RückstellungenDie Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. IV. BetriebsaufspaltungDamit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten: Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum des Einzelunternehmens Bruno Schmitt Maschinenservice. Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und der Einzelunternehmung Bruno Schmitt Maschinenservice als so genannte Besitzgesellschaft. Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und der Einzelunternehmung Bruno Schmitt Maschinenservice als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner). B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzI. AllgemeinesSoweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt. II. Aktivposten1. AnlagevermögenDer entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde aktiviert. Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden 10 Jahre festgelegt. Die Gründe für eine betriebliche Nutzung von mehr als 5 Jahren sind: Ein Einzelunternehmen im Bereich Blechverarbeitung wurde vollständig - mit Ausnahme von Maschinen, die teilweise vom Einzelunternehmen Bruno Schmitt Maschinenservice übernommen wurden - vollständig in die Bruno Schmitt GmbH eingegliedert. Übernommen wurden ebenfalls die z. T. langfristigen Geschäftsbeziehungen. Außerdem wurde das Personal einschließlich der Geschäftsleitung des übernommenen Unternehmens in die Gesellschaft integriert. 2. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr belaufen sich auf 593 T€ (Vj. 575 T€). Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit 5,5 % abgezinst. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen 655 T€ (Vj. 486 T€). Davon entfallen 655 T€ (Vj. 486 T€) auf Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und 0 T€ (Vj. 0 T€) gegenüber Mitgliedern der Geschäftsleitung. Diese Forderungen werden mit einem Aufschlag von 3 %-Punkten auf den Basiszinssatz verzinst. III. Eigenkapital und Sonderposten mit RücklagenanteilDas Eigenkapital wird ausgewiesen unter Berücksichtigung der teilweisen Gewinnverwendung. Für die Angaben zur Ergebnisverwendung wird die Schutzregelung des § 325 Abs. 1 S. 4 HGB in Anspruch genommen. Der Gesamtbetrag der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt 0,00 €. Sonderposten mit Rücklageanteil bestehen nicht. IV. RückstellungenRückstellungen für Pensionsverpflichtungen waren nicht auszuweisen. Rückstellungen für Zuwendungen an Pensionskassen wurden in Höhe der maximal zulässigen Zuführung gebildet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. V. VerbindlichkeitenEine Verrechnung von Vermögenswerten mit Vorsorgeverpflichtungen wurde nicht vorgenommen. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr belaufen sich auf 707 T€ (Vj. 825 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 464 T€ (Vj. 532 T€) sind durch Sicherungsübereignung von Vorräten an Waren, Rohstoffen, unfertigen und fertigen Erzeugnisse gesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterliegen in branchenüblichem Maß dem Eigentumsvorbehalt. VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse gem. § 251 HGB liegen nicht vor. Mit Hinweis auf die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 288 S. 1 HGB wird auf die Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB verzichtet. C. Ergänzende AngabenI. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane(1) Geschäftsführer
D. Feststellung des JahresabschlussesGemäß Gesellschafterbeschluss vom 14.03.2025 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023 (Datum) (Ort) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.3.2025. |
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