Fischer
Beteiligungsgesellschaft mbH
Remscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
40.052,78 |
36.600,66 |
| I.
Finanzanlagen |
40.052,78 |
36.600,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.440,88 |
31.369,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.440,88 |
5.369,65 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
863,38 |
983,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.000,00 |
26.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
71.493,66 |
67.970,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
71.493,66 |
67.970,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
42.405,72 |
38.785,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.523,35 |
3.620,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
71.493,66 |
67.970,31 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist, nach den in § 267 HGB
bestimmten Größenmerkmalen, wie im Vorjahr als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der
Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 (1) Nr. 2 HGB)
aufgestellt.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 274a und 288 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Sofern eine Angabe einem Wahlrecht bezüglich der
Darstellung in der Bilanz oder dem Anhang unterliegt, wurde
dieses zu Gunsten des Anhangs ausgeübt.
II. Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und
Darstellung
Der Jahresabschluss der Fischer Beteiligungs GmbH
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
sowie auf Grundlage der Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Auch waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Besondere Umstände, die dazu führen, dass
der Jahresabschluss kein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt, liegen nicht vor
(§ 264 (2) Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz
sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 (8) Satz 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 (8) Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Beim Übergang auf die
Rechnungslegungsvorschriften nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ergab sich kein
außerordentlicher Ertrag bzw. Aufwand. Auch waren
keine Veränderungen der Gewinnrücklagen zu
verzeichnen.
Anlagevermögen
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Kassen-, und Bankbestände wurden mit den durch
Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen
nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden so bemessen, dass sie
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung tragen (§ 253 (1) HGB). Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 (2) Satz 1 HGB).
Umrechnungsgrundsätze
Probleme der Währungsumrechnung entstanden
nicht, da Forderungen und Verbindlichkeiten
ausschließlich in EUR bestehen.
III. Angaben zur Bilanz
Es bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 4.025,69
€ (§ 42 GmbHG).
Es bestanden zum Bilanzstichtag keine
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42
GmbHG).
IV. Sonstige Angaben
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zum Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Jochen Fischer, Speditionskaufmann, Remscheid
Dem Geschäftsführer wurde im abgelaufenen
Geschäftsjahr kein Kredit gewährt. Es ist
für ihn kein Haftungsverhältnis (§ 285 Satz
1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden.
Angaben zu den Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB
sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende
Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen
(§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht.
Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen
Die Gesellschaft ist Komplementärin der August
Fischer GmbH & Co. KG, Remscheid.
Die Geschäftsleitung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.
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