Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 89992
Eingetragen
5.2.1990
Branche
Bauträger für WohngebäudeBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)Bauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
Planung, Abriß und Entsorgung von Gebäuden und Industriehalden, Erstellung von Gebäuden aller Art und Vermietung von Gebäuden, Baugeräten, insbesondere Betonpumpen und -maschinen und alle Geschäfte, welche damit in Zusammenhang stehen, Wohn- und Gewerbebau mit Planung, Baukoordinierung und Baubetreuung sowie Vermittlung von Handelsgeschäften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Andreas Gress
seit 7.11.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Andreas Gre
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andreas Greß
München
50000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

M S - Bau und Handel GmbH

Kirchheim b. München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 86.704,00 65.885,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,50 2,50
II. Sachanlagen 86.701,50 65.883,00
B. Umlaufvermögen 429.050,37 377.176,25
I. Vorräte 312.709,23 307.533,46
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 969.511,00 445.182,77
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.722,61 69.444,57
davon gegen Gesellschafter 4.506,25 4.291,67
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 618,53 198,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.826,76 5.759,99
davon Disagio 4.186,76 759,99
Aktiva 526.581,13 448.821,74

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 40.880,55 56.100,11
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 15.315,96 30.535,52
davon Gewinnvortrag 30.535,52 10.366,19
B. Rückstellungen 50.678,61 47.580,14
C. Verbindlichkeiten 434.937,94 345.057,46
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 255.719,58 179.513,26
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 179.218,36 165.544,20
davon gegenüber Gesellschaftern 0,00 1.207,40
D. Rechnungsabgrenzungsposten 84,03 84,03
Passiva 526.581,13 448.821,74

Anhang

A.  ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größen-abhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

B.  ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederst-wertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten  sowie  Abschreibungen  entsprechend  berücksichtigt  (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).

C.  SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB


Gesamt-
betrag


Rest-
laufzeit
bis zu 1 Jahr

Rest-
laufzeit
1 bis 5 Jahre

Rest-
laufzeit
über 5 Jahre

Verbindlichkeiten
434.937,94
295.042,86
139.895,08
0,00
davon gesichert

Art der Sicherheit

179.218,36
Sicherheitsübereignung von Fahrzeugen/WG's
Bürgschaften



§ 285 Nr. 9 c HGB
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern folgender Organe:


Summe


davon im Geschäftsjahr
zurückgezahlt

Zinssatz

%
Rest- laufzeit
Forderungen Andreas Greß
4.506,25
0,00
5
unbestimmt



§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

Herr Andreas Greß, Bautechniker
Sckellstraße 2, 81667 München

Herr Maximilian Greß
Klausnerring 20, 85551 Kirchheim-Heimstetten

Die Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

§ 285 Nr. 27 HGB - Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB)

Am Bilanzstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse:

Bürgschaften in Höhe von  € 233.654,90
davon gesichert durch Kautionsversicherung:  € 131.854,90
davon gesichert durch Bankbürgschaft: € 101.800,00

sonstige Berichtsbestandteile

 

Kirchheim-Heimstetten, den 06.11.2024

gez. Andreas Greß


Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2024 festgestellt.

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