Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 19536
Eingetragen
4.5.2001
Branche
Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und LeuchtenGroßhandel mit sonstigen Büromaschinen und -einrichtungenGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel und Planung von Objekteinrichtungen, Bürotechnologie und Kommunikation

Historie

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Management

NameRolle
André Wiehr
seit 6.12.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kamron GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 143.813,00 161.192,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 358,00 1.421,00
II. Sachanlagen 93.455,00 109.771,00
III. Finanzanlagen 50.000,00 50.000,00
B. Umlaufvermögen 526.729,30 488.358,71
I. Vorräte 6.237,55 13.379,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 184.975,00 159.002,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 335.516,75 315.976,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.609,67 4.031,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 675.151,97 653.582,59

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 525.540,74 527.220,59
I. gezeichnetes Kapital 50.000,01 50.000,01
II. Bilanzgewinn 475.540,73 477.220,58
B. Rückstellungen 9.730,27 10.200,00
C. Verbindlichkeiten 139.880,96 116.162,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 675.151,97 653.582,59

Anhang

A. Allgemeine Angaben

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2. Die Gesellschaft wurde am 04.05.2001 errichtet und ist beim Amtsgericht Nürnberg unter HRB 19536 geführt. Die Gesellschaft firmiert unter Kamron GmbH, Sitz ist Nürnberg.

3. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen  Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

4. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde im größtmöglichen  Umfang Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

5. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Aktivseite

1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt.

Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5.  Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

Den im Forderungsbestand erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtungen Rechnung getragen. Für das allgemeine Kreditrisiko wird von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe eines angemessenen aus Vergangenheitswerten abgeleiteten Anteiles des Nettoforderungsbestandes abgesetzt.

6.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7.  Ausgaben vor dem Abschluss - Stichtag, die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages  ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 31,47%.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden .

2.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist der Bilanz zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 17.044,87 Euro und die Abschreibungen des Vorjahres auf  17.697,61 Euro.

2. Die Gesellschaft ist sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr mit 50.000 Euro zu 100% an einer GmbHbeteiligt.

3. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Sonstigen Vermögensgegenstände haben sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Den im Forderungsbestand und in den Sonstigen Vermögensgegenständen erkennbaren Einzelrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen.Für das allgemeine Kreditrisiko wird von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5% des Nettoforderungsbestandes abgesetzt.

Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.

Passiva

1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 525.540,74 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 527.220,59 Euro aus.

2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 3.000,00 Euro ( Vj. 3.100,00 Euro ) sowie Sonstige Rückstellungen in Höhe von 2.400,00 Euro ( Vj. 2.100,00 Euro ) als auch Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht in Höhe von  4.330,27 Euro ( Vj. 5.000,00 Euro ).

Alle Rückstellungen sind von kurzfristiger Natur.

3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 139.880,96 Euro und im Vorjahr in Höhe von 116.162,00 Euro.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht existent.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen sowohl im Berichtsjahrals als auch im Vorjahr nicht.

D. Sonstige Angaben

1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3. Der Geschäftsführung gehören in 2016 folgende Personen an: Herr Andre Wiehr
Frau Susann  John 

4.  Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht.
E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
 
Nürnberg, den 18.04.2017

( Andre Wiehr )
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.04.2017 festgestellt.

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