NEUGELB STUDIOS GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
31.12.23 |
31.12.22 |
|
€ |
€ |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I.
Sachanlagen |
|
|
| 1.
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
363.623,47 |
403.606,22 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
41,65 |
0,00 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
1.085.666,34 |
88.990,00 |
| (davon
aus Lieferungen und Leistungen € 1.085.666,34;
Vorjahr T€ 89) |
|
|
| 3
Sonstige Vermögensgegenstände |
131.283,65 |
130.131,33 |
| (davon
mit einer Restlaufzeit über 1 Jahr €
18.642,00; Vorjahr: T€ 19) |
|
|
| II.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
961.219,54 |
1.894.094,43 |
| (davon
bei verbundenen Unternehmen € 960.268,16;
Vorjahr T€ 1.893) |
|
|
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
| Aktive
Rechnungsabgrenzung |
241.099,70 |
112.205,26 |
|
2.782.934,35 |
2.629.027,24 |
Passiva
|
31.12.23 |
31.12.22 |
|
€ |
€ |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Stammkapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
975.000,00 |
975.000,00 |
|
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
| 1.
Sonstige Rückstellungen |
216.005,73 |
131.169,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
| I.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
55.122,71 |
35.145,13 |
| (davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr €
55.122,71; Vorjahr T€ 35) |
|
|
| II.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
1.255.711,91 |
1.270.961,11 |
| (davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr €
1.255.711,91; Vorjahr T€ 1.271) |
|
|
| (davon
gegenüber Gesellschafter € 1.255.711,,91;
Vorjahr T€ 1.271) |
|
|
| III.
Sonstige Verbindlichkeiten |
171.819,62 |
107.477,42 |
| (davon
Steuern € 162.098,98; Vorjahr T€ 102) |
|
|
| (davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr €
171.819,62; Vorjahr T€ 107) |
|
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
| Passive
Rechnungsabgrenzung |
84.274,38 |
84.274,38 |
|
2.782.934,35 |
2.629.027,24 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023
bis 31. Dezember 2023
|
2023 |
2022 |
|
€ |
€ |
| 1.
Umsatzerlöse |
11.967.611,99 |
10.045.657,87 |
| 2.
Sonstige betriebliche Erträge |
20.896,02 |
87.826,25 |
| 3.
Materialaufwand |
|
|
| a)
Aufwendung für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
0,00 |
0,00 |
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-4.432,82 |
-30.618,81 |
| 4.
Personalaufwand |
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
-7.465.276,30 |
-5.740.107,26 |
| b)
Soziale Abgaben |
-1.352.278,47 |
-1.046.693,88 |
| 5.
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens |
|
|
| und
Sachanlagen |
-223.571,69 |
-251.308,32 |
| 6.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
-1.705.193,08 |
-1.797.557,99 |
| 7.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
|
| (davon
an verbundene Unternehmen € 0,00; Vorjahr
T€ 14) |
|
|
| (davon
aus negativen Zinsen € 0,00; Vorjahr T€
14) |
0,00 |
-13.996,67 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
1.237.755,65 |
1.253.201,19 |
| 9.
Sonstige Steuern |
0 |
0,00 |
| 10.
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages
abgeführte Gewinne |
-1.237.755,65 |
-1.253.201,19 |
| 11.
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages
übernommene Verluste |
0,00 |
0,00 |
| 12.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben
| Name: |
NEUGELB STUDIOS
GmbH |
| Sitz: |
Berlin |
| Registergericht: |
Berlin
(Charlottenburg) |
|
Handelsregister-Nr.: |
HRB 175622 B |
2. Rechtsgrundlagen
Die NEUGELB STUDIOS GmbH, Berlin, (nachfolgend
"Neugelb" oder "Gesellschaft" genannt), ist eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 iVm. Abs. 4 HGB. Alleinige Gesellschafterin ist
die Atlas Vermögensverwaltungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, mit der sowohl ein Beherrschungs- als auch ein
Gewinnabführungsvertrag besteht.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Anwendung
der gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Von den
Erleichterungen des § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Für Vermögensgegenstände, die den Wert
von € 800,00 nicht übersteigen, wurde von dem
Wahlrecht der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht.
Die
Forderungen sowie die
sonstigen Vermögensgegenstände und
Bankguthaben bei Kreditinstituten wurden zum
Nominalwert angesetzt.
Unter den
Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw.
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand bzw. Erträge für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt und
vollständig eingezahlt.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
durchschnittlich 112 Mitarbeiter.
5. Konzernzugehörigkeit
Aufgrund der Beteiligungsverhältnisse
gehört die Neugelb zum Konzern der COMMERZBANK
Aktiengesellschaft (kleinster und größter
Kreis), die zum 31.12.2023 einen Konzernabschluss nach den
International Financial Reporting Standards erstellt, in
den unsere Gesellschaft wegen untergeordneter Bedeutung
nicht einbezogen wird.
Der nach den international anerkannten
Rechnungslegungsgrundsätzen gemäß §
315e HGB aufgestellte Konzernabschluss der COMMERZBANK
Aktiengesellschaft wurde im elektronischen
Unternehmensregister veröffentlicht.
Berlin, den 28. Mai 2024
Hannes
Kober
Thomas
Kaiser
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die NEUGELB STUDIOS GmbH, Berlin
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der NEUGELB STUDIOS
GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der Geschäftsführung und des
Verwaltungsrats für den Jahresabschluss
Die Geschäftsführung ist verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist die
Geschäftsführung verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die
Geschäftsführung dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von der Geschäftsführung
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von der
Geschäftsführung angewandten
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage
der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 29.
Mai 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bärmann,
Wirtschaftsprüferin
Spickermann,
Wirtschaftsprüferin
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