Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 37210
Eingetragen
15.12.2017
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von MehrzweckindustrieroboternIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Handel, Projektierung, Planung, Fertigung, Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Service-Leistungen für und von mess-, steuer- und regeltechnischen Einzelkomponenten, Schaltschränken, Maschinen und Anlagen unter Einsatz von Prozess- und Informationsleitsystemen zur lndustrieautomation, Vermittlung von Aufträgen dieser Art sowie in diesem Rahmen Beratung und Schulung von Kunden im In- und Ausland.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Krause
seit 15.12.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stefan Krause
Radebeul
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HIB I-Automation GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 34.274,00 32.945,00
I. Sachanlagen 34.274,00 32.945,00
B. Umlaufvermögen 872.366,13 977.323,47
I. Vorräte 192.208,28 236.377,07
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 207.596,57 211.109,79
III. Wertpapiere 101.385,22 100.089,50
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 371.176,06 429.747,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13.198,57 12.505,08
Aktiva 919.838,70 1.022.773,55

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 313.981,47 417.983,68
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 392.983,68 292.526,66
III. Jahresfehlbetrag 104.002,21 -100.457,02
B. Rückstellungen 257.935,25 254.017,37
C. Verbindlichkeiten 347.921,98 350.772,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 272.936,58 254.051,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 74.985,40 96.721,29
Summe Passiva 919.838,70 1.022.773,55

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen Kapitalgesell­schaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going con­cern-Prinzip).

Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz und des Anhangs von den Erleichterungen des § 266 Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffen­den An­hang beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch einreichen.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht gemäß § 264 Abs. 1a HGB

Firmenname laut Registergericht: HIB I-Automation GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Dresden
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Dresden
Register-Nr.: 37210

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschrif­ten des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Ab­schreibungen wurden nach der voraussicht­lichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen­stände linear bzw. degressiv vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

-  sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten

Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Herstel­lungskosten gemäß     § 255 Abs. 2 HGB angesetzt.

Die Vorräte wurden lt. Angaben der Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs­kosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rech­nungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertbe­richtigung zu Forderungen ist mit einem pauschalen Prozent­satz ermittelt worden. Zusätzlich hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert.

Soweit noch ausstehende Einlagen vorhanden waren, wurden diese hiervon abgesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmän­nischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wur­den berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzin­sung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren gemäß § 285 Nr. 1a HGB

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 7.504,13).

Risiko der Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen gemäß § 285 Nr. 27 HGB

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Sonstige Pflichtangaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 15.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 327.737,21 Euro sonstige fi­nan­zielle Verpflichtungen.

Unterschrift der Geschäftsleitung



Dresden, 12.06.2025

gez. Stefan Krause
Ort, Datum

Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.06.2025 festgestellt.

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