Fleischerei Barning GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 111267
Eingetragen
26.7.2001
Branche
Einzelhandel mit Fleisch und FleischwarenSchlachten von Tieren a. n. g.Schlachten von Rindern
Gegenstand
die Schlachtung von Tieren, die Herstellung und der Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren, der Verkauf und die Zubereitung von Lebens- und Nahrungsmitteln, ein Partyservice sowie alle damit erlaubterweise zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fleischerei Barning GmbH

Weyhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 101.486,00 91.499,00
I. Sachanlagen 101.486,00 91.499,00
B. Umlaufvermögen 401.770,84 398.318,04
I. Vorräte 21.428,07 17.168,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 298.409,02 179.009,04
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 268.533,28 154.400,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 81.933,75 202.140,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.890,40 695,00
Summe Aktiva 506.147,24 490.512,04

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 452.044,71 432.029,27
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 426.480,12 406.464,68
B. Rückstellungen 7.325,62 4.644,62
C. Verbindlichkeiten 42.473,91 48.117,15
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 42.473,91 48.117,15
D. Passive latente Steuern 4.303,00 5.721,00
Summe Passiva 506.147,24 490.512,04

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Fleischerei Barning GmbH hat ihren Sitz in Weyhe und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Walsrode (Reg.Nr. HRB 111267).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

2. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

4. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

Es besteht keine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB).

II. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Töbelmann Anke Geschäftsführerin Ja

D. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 06.08.2024 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Der Geschäftsführerin wird Entlastung erteilt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2023

24.08.2024 Weyhe

(Datum) (Ort)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.8.2024.

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