Basislager
Ausrüstung für Draußen GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.854,00 |
16.115,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.854,00 |
16.115,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
708.257,35 |
711.787,58 |
| I.
Vorräte |
479.720,50 |
367.596,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.884,40 |
20.026,89 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
206.652,45 |
324.164,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.978,00 |
4.974,00 |
| Aktiva |
725.089,35 |
732.876,58 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
145.994,14 |
80.905,36 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
55.340,77 |
48.237,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
65.088,78 |
7.102,95 |
| B.
Rückstellungen |
457.449,80 |
475.833,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
121.645,41 |
176.137,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
53.854,94 |
66.093,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
67.790,47 |
110.044,36 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
34.040,47 |
53.794,36 |
| Passiva |
725.089,35 |
732.876,58 |
Anhang
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 439.077,00 EUR.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Pensionsrückstellungen
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
439.077,00
|
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
beträgt 67.790,47 EUR (Vorjahr:
110.044,36 EUR).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Unterschrift der Geschäftsführung
Würzburg,
05.11.2024
|
gez. Christine Mahler
|
Ort, Datum
|
Unterschrift
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2024 festgestellt.
|