AYK GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.995,94 |
61.452,94 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.705,94 |
26.060,94 |
| II.
Sachanlagen |
6.290,00 |
10.392,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
566.408,92 |
506.472,65 |
| I.
Vorräte |
20.818,16 |
24.362,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
545.590,76 |
453.576,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.596,38 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
28.534,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.396,89 |
2.374,71 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
95.189,48 |
388.888,92 |
| Aktiva |
715.991,23 |
959.189,22 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
25.135,49 |
25.135,49 |
| III.
Verlustvortrag |
914.024,41 |
1.145.531,31 |
| IV.
Jahresüberschuss |
293.699,44 |
231.506,90 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
95.189,48 |
388.888,92 |
| B.
Rückstellungen |
19.859,38 |
27.878,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
696.131,85 |
931.311,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
253.246,48 |
158.356,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
442.885,37 |
772.954,24 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
22.489,49 |
24.903,02 |
| Passiva |
715.991,23 |
959.189,22 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
AYK GmbH, Frechen
(1) Allgemeine Angaben
Die AYK GmbH hat ihren Sitz in Frechen und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln
unter der HRB Nummer 64007.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches in der Fassung
des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter
Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 HGB.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des §
266 Abs.1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt eine verkürzte
Bilanz auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
T€ 95 (Vorjahr T€ 389) aus.
Auf die Insolvenzantragspflicht bei
insolvenzrechtlicher Überschuldung und
Zahlungsunfähigkeit nach § 15a InsO wurde die
Geschäftsführung hingewiesen. Nach Aussage der
Geschäftsführung liegt im Geschäftsjahr 2022
weder eine insolvenzrechtliche Überschuldung noch eine
insolvenzrechtliche Zahlungsunfähigkeit vor. Die
Geschäftsführung hat hierfür eine positive
Fortführungsprognose gestellt. Es wurde entsprechend bei
der Bewertung der ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden nach § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (Going-Concern).
(2) Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
Bilanzierung und Bewertung der Bilanzposten
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind mit Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die
beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des
§ 6 Abs. 2 EStG angewendet.
Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungskosten,
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag,
für das einzelne Wirtschaftsgut € 800 nicht
übersteigen.
Die
Finanzanlagen werden wir folgt aktiviert:
Die
Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit ihrem
beizulegenden Wert aktiviert und die
Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind mit dem
Nominalwert angesetzt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Alle
erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge
berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei
bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise
abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu
einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden
entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die Ermittlung der
Anschaffungskosten bei den Waren erfolgt anhand der
sogenannten FIFO-Methode (first in - first out).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag
angesetzt bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden
niedrigeren Wert angesetzt.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen
abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive
Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
(3) Erläuterungen zu Bilanzposten
Sachanlagen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind im Anlagespiegel gesondert
dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle übrigen Forderungen und
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb
eines Jahres fällig.
Eigenkapital
Das im Handelsregister eingetragene und voll
eingezahlte gezeichnete Eigenkapital beträgt
€ 500.000,00.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag sind von den Verbindlichkeiten
T€ 253 (Vorjahr T€ 158) innerhalb eines Jahres
fällig.
Von den Verbindlichkeiten haben T€ 134 (Vorjahr
T€ 430) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
T€ 22 (Vorjahr T€ 25) enthalten.
Sonstige Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
aus Steuern von T€ 3 (Vorjahr T€ 2),
sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von
T€ 0 (Vorjahr T€ 0).
(4) Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 4
Arbeitnehmer beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im
Gesamtbetrag von T€ 30. Diese setzen sich wie folgt
zusammen:
| aus
Mietverträgen |
T€ 30 |
| aus Darlehen /
Leasingverträgen |
T€ 0 |
| Summe |
T€ 30 |
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr:
· Herr Holger Ziegert, Unternehmer, Pulheim
Ergebnisabführungsvertrag
Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der
AYK SBB GmbH, Frechen. Die AYK GmbH hat für das Jahr
2022 im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages den
Überschuss der Tochtergesellschaft in Höhe von
T€ 320 (Vorjahr T€ 78) übernommen.
AYK GmbH
Frechen, den 04. Juni 2024
gez.
Holger Ziegert, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2024
festgestellt. |