Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 46490
Eingetragen
28.9.2004
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Unternehmensberatung und Softwareentwicklung.

Historie

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Management

NameRolle
Ivo Koch
seit 28.9.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bahnhofstraße 24, 63505 Langenselbold
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Creon IT Consult GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 23.762,00 90.817,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 23.761,00 21.016,50
III. Finanzanlagen 0,00 69.800,00
B. Umlaufvermögen 300.346,59 572.428,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 60.083,83 170.629,46
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 18.019,50
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 240.262,76 401.798,84
C. Rechnungsabgrenzungsposten 709,09 1.361,55
Bilanzsumme, Summe Aktiva 324.817,68 664.607,35

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 101.519,25 283.496,90
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen 22.644,00 0,00
III. Gewinnvortrag 18.512,31 181.152,93
IV. Jahresüberschuss 34.798,35 76.779,38
B. Rückstellungen 150.286,00 313.403,91
C. Verbindlichkeiten 73.012,43 67.706,54
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 73.012,43 67.706,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 324.817,68 664.607,35

Anhang


1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der CREON IT Consult GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzesbuches aufgestellt.

Es wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in vollem Umfang für das Geschäftsjahr beginnend zum 01. Januar 2010 anzuwenden.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Unter Bezugnahme auf § 274 a Nr. 5 HGB wurde daher auf den Ansatz latenter Steuern verzichtet.


2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bilanziert.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt.
Die bei der Neubewertung der Pensionszusage zum 01. Januar 2010 entstandene Überdotierung wurde erfolgsneutral in die Gewinnrücklage eingestellt.
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den annerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mit dem Teilwertverfahren.
Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richtlinien 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Der Rückstellungsbetrag wurde unter Berücksichtigung der folgenden Trendannahmen ermittelt:
Rechnungszinssatz p.A. 5,15% Gehaltstrend p.A. 0,00% Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde nicht berücksichtigt.

Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgte eine Verrechnung von Altersversorgungsverpflichtungen mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGb). Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um die an die versorgungsberechtigten Personen verpfändete Rückdeckungsversicherungen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. sonstige Angaben

Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2010

Herr Ulrich Kämmerer bis zum 30.06.2010
Herr Ivo A. Koch





  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.

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