PAGHOLZ Formteile GmbH
Loitz
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2022
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022
PAGHOLZ FORMTEILE GMBH, LOITZ
A K T I V A
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
899.485,35 |
1.040.935,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
17.241,00 |
19.872,00 |
| II.
Sachanlagen |
882.244,35 |
1.021.063,51 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
2.982.693,28 |
3.424.530,67 |
| I.
Vorräte |
1.630.018,49 |
1.090.646,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
588.766,81 |
509.793,32 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
763.907,98 |
1.824.091,16 |
|
3.882.178,63 |
4.465.466,18 |
P A S S I V A
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
3.263.874,58 |
3.638.457,80 |
| I.
Stammkapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.612.893,21 |
4.171.839,07 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
-374.583,22 |
-558.945,86 |
|
B. SONDERPOSTEN FÜR
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
|
6.756,00 |
9.913,00 |
|
C. RÜCKSTELLUNGEN
|
321.530,82 |
412.051,90 |
|
D. VERBINDLICHKEITEN
|
290.017,23 |
405.043,48 |
|
3.882.178,63 |
4.465.466,18 |
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die PAGHOLZ Formteile GmbH, hat ihren Sitz in Loitz. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Stralsund unter
HRB 15537 eingetragen.
Der Jahresabschluss der PAGHOLZ Formteile GmbH wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.
1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden teilweise in
Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 und 266
ff. HGB).
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Der Bestandsnachweis für das Anlagevermögen
erfolgte durch eine Anlagenbuchhaltung, aus der neben
Anschaffungsdatum und den Anschaffungskosten auch die
Abschreibungen und die jeweiligen Restbuchwerte sowie die
Zu- und Abgänge ersichtlich sind.
Die immateriellen Wirtschaftsgüter und Sachanlagen
wurden mit den ursprünglichen Anschaffungskosten
angesetzt und unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern abgeschrieben.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden im Zugangsjahr als Aufwand
verbucht, soweit die Anschaffungskosten EUR 250,00 nicht
übersteigen. Bei Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis
EUR 800,00 kam die GWG-Abschreibung analog § 6 Abs. 2
EStG zur Anwendung (Sofortabschreibung).
Das Vorratsvermögen ist zum Bilanzstichtag
körperlich aufgenommen worden.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren sind
unter Beachtung des gesetzlichen Niederstwertprinzips mit
den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit dem zulässigen
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt worden.
Die Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
erfolgte nach den Stückkalkulationen zu Herstellungs-
bzw. Teilherstellungskosten entsprechend dem jeweiligen
Fertigungsgrad. In allen Fällen wurde verlustfrei
bewertet.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen - wie
überdurchschnittliche Lagerdauer, geminderte
Verwertbarkeit und niedrigere Wiederbeschaffungskosten -
sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt
worden.
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Für den Ansatz eines Sonderpostens wurde das
Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht gem. Art, 67
Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 EGHGB in Anspruch
genommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und
tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben ausschließlich
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Im Sonderposten für Investitionszuschüsse gem.
281 Abs. 1 HGB i.d.F. vor BilMoG sind
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
enthalten. Die Auflösung erfolgte in Höhe der
anteiligen Abschreibungen für die bezuschussten
Vermögensgegenstände.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten haben
ausschließlich eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen diverse Mietverträge. Die
jährlichen Mietzahlungen belaufen sich auf ca. TEUR
6.
Angabe gemäß § 268 Abs. 7 HGB
Gesamtschuldnerische Mithaftung
Die Gesellschaft haftet gesamtschuldnerisch als
Kreditnehmerin für
Bankverbindlichkeiten (Kontokorrentlinien) der ASS
Einrichtungssysteme GmbH, Stockheim zum Bilanzstichtag in
folgender Höhe:
| - KK-Stammlinie |
EUR 3.000.000,00 |
| Valutierung zum
31.12.2022 EUR |
820.423,18 |
- KK-Saisonlinie EUR 3.000,000,00
Valutierung zum 31.12.2022 EUR 0,00
Höchstbetragsbürgschaft
Es bestehen Bürgschaftsverpflichtungen
gegenüber einem Kreditinstitut für ein Darlehen
der ASS Einrichtungssysteme GmbH, Stockheim für eine
Leichtbauhalle zum Bilanzstichtag in folgender
Höhe:
Bürgschaft EUR 685.000,00
Valutierung zum 31.12.2022: EUR 379.484,64
Angabe nach § 285 Nr. 27 HGB
Gemäß der uns vorliegenden
Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2022
und der daraus hervorgehenden stabilen Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage ist zurzeit mit keiner
Inanspruchnahme der Haftungsverhältnisse zu
rechnen.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 89
(Vorjahr: 83) gewerbliche Arbeitnehmer und 12 (Vorjahr: 12)
Angestellte beschäftigt, also insgesamt 101 (Vorjahr:
95) Mitarbeiter.
Loitz, 20. März
2023
gez.
Matthias Stegner
gez.
Michael Stegner, Der vorstehende Jahresabschluss wurde
mit Gesellschafterbeschluss vom 28. April 2023
festgestellt und genehmigt.
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