Heinrich
Wichmann Transporte GmbH
Lienen
(vormals: Lengerich)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.302.219,00 |
1.364.831,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13,00 |
14,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.302.206,00 |
1.364.817,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.311.847,35 |
936.123,92 |
| I.
Vorräte |
61.838,86 |
29.924,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
747.489,38 |
823.378,35 |
| davon
gegen Gesellschafter |
14.300,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
502.519,11 |
82.821,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.696,11 |
15.837,16 |
| Aktiva |
2.639.762,46 |
2.316.792,08 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
549.597,78 |
401.779,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
251.779,69 |
326.312,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
147.818,09 |
-74.532,86 |
| B.
Rückstellungen |
699.986,07 |
546.401,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.390.178,61 |
1.368.611,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
461.115,21 |
462.776,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
929.063,40 |
905.834,41 |
| Passiva |
2.639.762,46 |
2.316.792,08 |
Anhang
I.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Heinrich Wichmann Transporte
GmbH, Lengerich (Westf.) zum 31. Dezember 2022
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie
nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon-Vermerke"
nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
sondern im Anhang vorgenommen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden
planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige
Abschreibung erfolgt linear nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Soweit
niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Die Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte unter
Anwendung des versicherungsmathematischen
Teilwertverfahrens nach den Richttafeln 2018 G von Prof.
Dr. Klaus Heubeck unter Verwendung eines Zinssatzes in
Höhe von 1,78%. Da die Pensionszusage eine
Wertsicherungsklausel enthält, wurde ein Rententrend
von 1% berücksichtigt. Die Bewertung der Witwenrenten
erfolgte nach der Kollektivmethode. Für die Bewertung
nach der PUC-Methode war keine degressive Quotierung mehr
vorhanden, da die Versorungsleistungen aus den zum
30.09.2021 erdienten Teil eingefroren wurden.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
entfallen in Höhe von EUR 218.533,90 auf Forderungen
gegen Gesellschafter (Vorjahr: EUR 218.533,90).
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
In den Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Verrechnungen
von Vermögensgegenständen und Schulden
vorgenommen:
|
|
EUR
|
Erfüllungsbeträge der verrechneten Schulden
|
|
640.155,49
|
Zeitwert der
verrechneten Vermögensgegenstände
|
|
-296.249,42
|
Saldierter Betrag
verrechneter Pensionsrückstellungen
|
|
343.906,07
|
Die Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögensgegenstände betragen EUR 273.762,26.
Der aus der zum 31. Dezember 2010 geänderten
BilMoG-Bewertung resultierende Unterschiedsbetrag von EUR
46.046,00 wird in jährlichen Beträgen von EUR
3.093,73 der Pensionsrückstellung zugeführt. Der
zum 31. Dezember 2022 verbleibende
Unterschiedsbetrag beläuft sich auf EUR 6.187,51.
Verbindlichkeiten
Einzelheiten über die Zusammensetzung der
Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis zu 1 Jahr
|
mehr als 1 Jahr
|
mehr als 5 Jahre
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
(Vorjahr)
|
T-EUR
|
T-EUR
|
T-EUR
|
T-EUR
|
1.390,20
|
812,4
|
577,8
|
58,1
|
(1368,6)
|
(824,5)
|
(544,1)
|
(28,5)
|
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 826.805,02. Bei den
Verbindlichkeiten handelt es sich ausschließlich um
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die
Verbindlichkeiten sind besichert durch
Sicherungsübereignung an Fahrzeugen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in
Höhe von EUR 106.378,24 Steuern (Vorjahr: EUR
68.342,82) und in Höhe von EUR 30.896,93
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
(Vorjahr: EUR 21.638,13).
IV.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Personalaufwand
Im Personalaufwand sind Aufwendungen für
Altersversorgung in Höhe von EUR 24.710,00 (Vorjahr:
EUR 54.939,72) enthalten.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Im Zuge der BilMoG-Umstellung hat die Gesellschaft
von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB Gebrauch
gemacht und den Aufwand aus der Umstellung der
Pensionsrückstellungen über einen Zeitraum von
max. 15 Jahren verteilt. Im Geschäftsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2022 wurden EUR
3.093,73 (Vorjahr: EUR 3.093,73) innerhalb der sonstigen
betrieblichen Aufwendungen als "Aufwendungen nach Art. 67
Abs. 1 und 2 EGHGB" erfasst.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im
Zusammenhang mit der Verrechnung von
Pensionsverpflichtungen und Vermögensgegenständen
folgende Aufwendungen und Erträge verrechnet und unter
den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen:
|
|
EUR
|
Zinsaufwendungen
|
|
11.311,00
|
Aufwand aus
Vermögen zur Verrechnung
|
|
16.929,00
|
Ertrag aus Vermögen
zur Verrechnung
|
|
-356,18
|
Saldierter Betrag Zinsen
Vermögensverrechnung
|
|
27.883,82
|
V.
Ergänzende Angaben
Anzahl Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die
Gesellschaft 64,50 Arbeitnehmer.
Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte
Finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz
enthaltenen Geschäften im Sinne des § 285 Nr. 3
HGB bestehen in Höhe von T-EUR 1.147,9.
Bei den nicht in der Bilanz enthaltenen
Geschäften handelt es sich um Leasingverträge
für diverse LKW und E-Bikes. Die Restlaufzeiten der
Leasingverträge belaufen sich auf 2 bis 43 Monate. Die
Bewertung der finanziellen Auswirkungen erfolgt mit dem
Barwert der Leasingverpflichtung ohne Umsatzsteuer.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz enthalten sind im Sinne des § 285 Nr. 3a
HGB bestehen in Höhe von T-EUR 57,2.
Bei den sonstigen finanziellen Verpflichtungen
handelt es sich um den Mietvertrag für das
Betriebsgrundstück mit einer Laufzeit von einem Jahr.
Die Bewertung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag ohne Umsatzsteuer.
Ausschüttungssperre
Von den frei verfügbaren Rücklagen sowie
dem Gewinnvortrag per 31. Dezember 2022
unterliegt ein Teilbetrag in Höhe von EUR 38.096
aufgrund des Unterschiedsbetrags zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen auf Basis des
durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn
bzw. sieben Jahre gem. § 253 Abs. 6 HGB einer
Ausschüttungssperre.
Unterschrift der Geschäftsführung
Lengerich, den 10. Oktober
2023
gez.
Bernd Specht
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2023
festgestellt.
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