Heinrich Wichmann Transporte GmbH

Lengericher Straße 67, 49536 Lienen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 6430
Eingetragen
24.3.1993
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrGüterbeförderung in der BinnenschifffahrtGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Gegenstand
Durchführung von Transporten aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Carsten Borsum
seit 20.11.2025
Geschäftsführer
John Henrik Landwehr
seit 20.11.2025
Geschäftsführer
Sebastian Specht
seit 15.8.2025
Geschäftsführer
Bernd Specht
seit 6.11.2004
Geschäftsführer
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heinrich Wichmann Transporte GmbH

Lienen (vormals: Lengerich)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.302.219,00 1.364.831,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13,00 14,00
II. Sachanlagen 1.302.206,00 1.364.817,00
B. Umlaufvermögen 1.311.847,35 936.123,92
I. Vorräte 61.838,86 29.924,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 747.489,38 823.378,35
davon gegen Gesellschafter 14.300,00  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 502.519,11 82.821,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.696,11 15.837,16
Aktiva 2.639.762,46 2.316.792,08

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 549.597,78 401.779,69
I. Gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Gewinnvortrag 251.779,69 326.312,55
III. Jahresüberschuss 147.818,09 -74.532,86
B. Rückstellungen 699.986,07 546.401,10
C. Verbindlichkeiten 1.390.178,61 1.368.611,29
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 461.115,21 462.776,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 929.063,40 905.834,41
Passiva 2.639.762,46 2.316.792,08

Anhang

I.  Allgemeines

Der Jahresabschluss der Heinrich Wichmann Transporte GmbH, Lengerich (Westf.) zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon-Vermerke" nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Anhang vorgenommen.

II.  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Soweit niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte unter Anwendung des versicherungsmathematischen Teilwertverfahrens nach den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Verwendung eines Zinssatzes in Höhe von 1,78%. Da die Pensionszusage eine Wertsicherungsklausel enthält, wurde ein Rententrend von 1% berücksichtigt. Die Bewertung der Witwenrenten erfolgte nach der Kollektivmethode. Für die Bewertung nach der PUC-Methode war keine degressive Quotierung mehr vorhanden, da die Versorungsleistungen aus den zum 30.09.2021 erdienten Teil eingefroren wurden.

Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III.  Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen in Höhe von EUR 218.533,90 auf Forderungen gegen Gesellschafter (Vorjahr: EUR 218.533,90).

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

In den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden folgende Verrechnungen von Vermögensgegenständen und Schulden vorgenommen:



EUR
Erfüllungsbeträge der verrechneten Schulden

640.155,49
Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände

-296.249,42
Saldierter Betrag verrechneter Pensionsrückstellungen

343.906,07



Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betragen EUR 273.762,26.

Der aus der zum 31. Dezember 2010 geänderten BilMoG-Bewertung resultierende Unterschiedsbetrag von EUR 46.046,00 wird in jährlichen Beträgen von EUR 3.093,73 der Pensionsrückstellung zugeführt. Der zum 31. Dezember 2022 verbleibende Unterschiedsbetrag beläuft sich auf EUR 6.187,51.

Verbindlichkeiten

Einzelheiten über die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:


davon mit einer Restlaufzeit

Gesamtbetrag
bis zu 1 Jahr
mehr als 1 Jahr
mehr als 5 Jahre
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
T-EUR
T-EUR
T-EUR
T-EUR
1.390,20
812,4
577,8
58,1
(1368,6)
(824,5)
(544,1)
(28,5)



Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 826.805,02. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich ausschließlich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten sind besichert durch Sicherungsübereignung an Fahrzeugen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von EUR 106.378,24 Steuern (Vorjahr: EUR 68.342,82) und in Höhe von EUR 30.896,93 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (Vorjahr: EUR 21.638,13).

IV.  Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Personalaufwand

Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 24.710,00 (Vorjahr: EUR 54.939,72) enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Zuge der BilMoG-Umstellung hat die Gesellschaft von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs.1 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht und den Aufwand aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen über einen Zeitraum von max. 15 Jahren verteilt. Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 wurden EUR 3.093,73 (Vorjahr: EUR 3.093,73) innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen als "Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB" erfasst.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Zusammenhang mit der Verrechnung von Pensionsverpflichtungen und Vermögensgegenständen folgende Aufwendungen und Erträge verrechnet und unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausgewiesen:



EUR
Zinsaufwendungen

11.311,00
Aufwand aus Vermögen zur Verrechnung

16.929,00
Ertrag aus Vermögen zur Verrechnung

-356,18
Saldierter Betrag Zinsen Vermögensverrechnung

27.883,82



V.  Ergänzende Angaben

Anzahl Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 64,50 Arbeitnehmer.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Finanzielle Auswirkungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB bestehen in Höhe von T-EUR 1.147,9.

Bei den nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften handelt es sich um Leasingverträge für diverse LKW und E-Bikes. Die Restlaufzeiten der Leasingverträge belaufen sich auf 2 bis 43 Monate. Die Bewertung der finanziellen Auswirkungen erfolgt mit dem Barwert der Leasingverpflichtung ohne Umsatzsteuer.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind im Sinne des § 285 Nr. 3a HGB bestehen in Höhe von T-EUR 57,2.

Bei den sonstigen finanziellen Verpflichtungen handelt es sich um den Mietvertrag für das Betriebsgrundstück mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die Bewertung der sonstigen finanziellen Verpflichtungen erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag ohne Umsatzsteuer.

Ausschüttungssperre

Von den frei verfügbaren Rücklagen sowie dem Gewinnvortrag per 31. Dezember 2022 unterliegt ein Teilbetrag in Höhe von EUR 38.096 aufgrund des Unterschiedsbetrags zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn bzw. sieben Jahre gem. § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

Lengerich, den 10. Oktober 2023

gez. Bernd Specht

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2023 festgestellt.

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